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Für die Allgemeinheit

Von den Wenigen für die Vielen durch Viele erwirkt

Begründete Ansprüche
„Übergewinnsteuern sind ein nützliches Instrument. Sie wurden nach den Weltkriegen und der Ölkrise in den Siebzigern [1970ern] erfolgreich eingesetzt – und auch wieder abgeschafft. Aber sie sind keine Lösung für alle Probleme, weil Unternehmenssteuern nur einen kleinen Teil der Staatseinnahmen ausmachen. Wir brauchen darüber hinaus Vermögenssteuern, Erbschaftssteuern und progressive Einkommenssteuern. (…) Grundsätzlich besteht in allen Staaten ein Bedarf an Investitionen in Infrastruktur, höhere Bildung und andere öffentliche Güter.“

Prof. Gabriel Zucman (Ökonom, Berkeley und Paris) im Interview mit dem „SPIEGEL“, Nr. 5/28.1.2023, S. 66 u. 67, hier S. 67.

Zement
„Eine Erbschaft fällt einem sozusagen in den Schoß, die etwas erben, haben nichts dafür geleistet. (…) Wir finden es gut, dass Eltern die Bildung ihrer Kinder unterstützen, aber wir lehnen es ab, dass – so wie das in den USA passiert ist – Eltern Eliteuniversitäten mit großen Geldspenden dazu bewegen, ihre Kinder aufzunehmen, auch wenn diese akademisch nicht mithalten können. Will heißen: Ja, ich darf und soll meine Kinder fördern, aber eben im Rahmen der allgemeinen Prinzipien der Gerechtigkeit und nicht auf Kosten anderer. Das Gleiche gilt fürs Erben.“

Prof. Stefan Gosepath (Praktische Philosophie, FU Berlin) im Interview mit „der freitag“, Nr. 4/26.1.2023, S. 15.

Unterschiede
„Die Grundlage des Erbrechts, gleiche Entwicklungsstufe der Familie vorausgesetzt, ist eine ökonomische. Trotzdem wird es schwer nachzuweisen sein, daß z.B. in England die absolute Testierfreiheit [Bestimmung der Erben], in Frankreich deren starke Beschränkung in allen Einzelheiten [Erbschaftssteuer] nur ökonomische Ursachen haben. Aber in sehr bedeutender Weise wirken beide zurück auf die Ökonomie, dadurch, daß sie die Vermögensverteilung beeinflussen.“

Friedrich Engels an Conrad Schmidt, London, 27. Okt. 1890.

Grundgesetzlich
"Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber nach ständiger verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes"

Siehe z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07.

Eigentum und Erbrecht sind nach dem Grundgesetz gewährleistet. Gleichfalls soll der Gebrauch des Eigentums dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Enteignungen sind möglich (Art. 14 und 15 des Grundgesetzes).
Steuern auf (vererbtes) Eigentum, Gewinne, Vermögen und hohe Einkünfte sind möglich und nötig. Sie dienen dem Einsatz für Regierungen, Verwaltung und Parlamente, der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Verkehrswege und

Gebäude), dem Gesundheitssystem, der sozialen Sicherung, der Bildung und Ausbildung (Kitas, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Weiterbildung), der Kultur (Bibliotheken, Theater, Museen) sowie staatlichen Investitionen, beispielsweise in die Energiewende und Entwicklungshilfe.

Erheblich unproduktiv sind dagegen die Ausgaben in Kriege, Rüstung und militärische Infrastruktur, einschließlich der Propaganda für kriegerische Zwecke an den Schulen.

Deshalb sind die Beendigung von Kriegen, die Lösung von Konflikten durch Diplomatie und Verhandlungen, die – nicht zuletzt – atomare Abrüstung, die Einstellung von Rüstungsexporten, das Bemühen um eine globale Friedensordnung wesentlich für die zivile Entwicklung der Gesellschaft bzw. die Umwandlung der verwandten Mittel für humane Zwecke. In diesem Sinne ist die internationale Kooperation zur Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen (Frieden, Klimaschutz, weltweite soziale Gerechtigkeit) zu realisieren. Hier ist viel freizusetzen und zu gestalten.

Das gilt verwandterweise für die tatsächliche Erhebung von Steuern als die verwirklichte Möglichkeit von positiver Steuerung der gesellschaftlichen Entwicklung.

Bislang kann berechtigterweise z.B. die Erbschaftsund Schenkungssteuer als Bagatellsteuer oder auch „Dummensteuer“ bezeichnet werden. Im Jahr 2021 betrugen die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer lediglich 11,1 Milliarden Euro, bei einer geschätzten jährlichen Erbmasse von 400 Milliarden Euro. Allein nur über die Tabaksteuer wurden derzeit 14,9 Milliarden Euro eingenommen. Wer gute Anwälte hat, kann viele Steuern vermeiden. Das ist teuer, aber rechnet sich. Jedoch nicht für die Allgemeinheit.

Sie ist nunmehr gefordert – über Gewerkschaften, Verbände, (Teile der) Parteien, die Interessenvertretung in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen sowie die Friedensbewegung und andere soziale Bewegungen –, dem Staat Beine zu machen, um in die richtige Richtung zu laufen.

Davon seien die Hochschulen und ihre studentische Interessenvertretung nicht ausgenommen.

Wir sollten dabei sein. Für ein qualitatives Wachstum. Auch der aufgeklärten und solidarischen Persönlichkeiten.