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Aufklärung als soziale Aktivität

Dokumentation von Initiativen, Kontroversen und Beschlüssen aus dem Akademischen Senat (AS) im Jahre 2020

Versuch es

Stell dich mitten in den Regen,
glaub an seinen Tropfensegen
spinn dich in das Rauschen ein
und versuche gut zu sein!

Stell dich mitten in den Wind,
glaub an ihn und sei ein Kind –
lass den Sturm in dich hinein
und versuche gut zu sein.

Stell dich mitten in das Feuer,
liebe dieses Ungeheuer
in des Herzens rotem Wein –
und versuche gut zu sein!

(Wolfgang Borchert)

Hier findet Ihr die Dokumentation auch als Broschüre:

Inhalt

0. Editorial

1. Aufgeklärte Partizipation statt verordneter Passivität
Pandemiebedingte Kontroversen und Beschlüsse

1.1. Umgang mit digitaler Lehre
1.2. Die Lage der Studierenden sichern und verbessern
1.3. Studentische Beschäftigte
1.4. Technische Voraussetzungen des E-Learnings schaffen
1.5. Reduktion der Lehrverpflichtung
1.6. Solidarität mit den Lehrbeauftragten
1.7. Solidar- und Projektsemester
1.8. Wiedereröffnung der Bibliotheken
1.9. Resolution des Akademischen Senats zur Wiederöffnung der Universität
1.10. Präsenzlehre als Regelfall
1.11. Zur sozialen Lage der Studierenden –
Beschlüsse aus der 781. Sitzung am 17. Dezember 2020
1.11.1. Notfallfonds
1.11.2. Semesterbeiträge

2. Wie lebendig ist Demokratie in der Pandemie?
2.1. Für Gremiensitzungen in Präsenz
2.2. Die Arbeit des Akademischen Senat transparenter machen

3. Gegen Rechts
3.1. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus (8. Mai)
Zur mahnenden Erinnerung an die „Bücherverbrennung“ der Nazis (rund um den 10. Mai)
3.2. Aufruf zur 20. Marathonlesung „Bücherverbrennung: Nie wieder!“ am 14. Mai 2020
3.3. Zum Jahrestag der Reichspogromnacht

4. Hochschulfinanzierung
4.1. Aufklärung in die Universität hinein
4.2. Stellungnahmen des AS und seiner Ausschüsse zur Hochschulfinanzierung anlässlich der Beratung des Wirtschaftsplans
4.2.1. Stellungnahme des AS zum Wirtschaftsplan
4.2.2. Stellungnahme des AS zur Hochschulfinanzierung (Nov. 2020)
4.2.3. Stellungnahme des Ausschusses für Lehre & Studium zur Hochschulfinanzierung durch die FHH und zum Wirtschaftsplan
(1. Dezember 2020)

5. Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Leitlinien für die Wissenschaftsfreiheit


Editorial

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Jahr 2020 brachte erhebliche Herausforderungen, auch für die Universität. Sie ist an ihrem Portal an der Edmund-Siemers-Allee „Der Forschung, Der Lehre, Der Bildung“ gewidmet. Und doch war sie die längste Zeit mehr oder weniger geschlossen. Dabei wären freie, kritische und assoziierte Forschung, Lehre und Bildung gerade jetzt zur Geltung zu bringen: für die sozial verantwortliche und zukunftsweisende Bearbeitung der andauernden Kapitalismuskrise, die durch die „Corona-Krise“ hell beleuchtet und vertieft worden ist.

Engagierte Wissenschaft ist unerlässlich, zum Beispiel: Gewinnorientierte Krankenhäuser sparen am Personal – mit dessen besserer Entlohnung, Anzahl, Ausstattung, Qualifizierung, Zusammenarbeit und Mitbestimmung nun sofort zu beginnen ist. Das Prinzip „Gemeinwohl vor Profit“ muß auf wissenschaftlicher Grundlage solidarisch neu durchgesetzt werden! Auch erfordert eine flächendeckende medizinische Grundversorgung (Öffentlicher Gesundheitsdienst) einen starken Bezug zu humanistischer Versorgungsforschung. Medikamenten- und Impfstoffentwicklung sind von Gewinnkalkül, schädlichem Patentrecht und Konkurrenz zu befreien, damit medizinische Hilfe weltweit auf eine soziale Grundlage gestellt werden. Das erfordert die rechtliche, politisch-wissenschaftliche und ökonomische Initiative der Vielen gegen „BigPharma“.
Und darüber hinaus? Sollte es einer entfalteten demokratische Gesellschaft mündiger Subjekte gelingen, kollektiv die Grundrechte und den Infektionsschutz verantwortlich so zu bestimmen, daß die physische Gesundheit der Menschen und ihre demokratisch voll entfaltete Teilnahme an der Gesellschaft gewährleistet werden können: ein not-wendiger Zusammenhang!
Denn „Gegen Rechts“ zu wirken bedeutet, die verfassungsmäßige Einheit aller Grundrechte beteiligungsorientiert und sozial zu verwirklichen: „Würde des Menschen“ (Art. 1), „freie Entfaltung und persönliche Unversehrtheit“ (Art.2), „die Freiheit von Künsten und Wissenschaft“ (Art.5), „die Rechte zur politischen Organisierung und Interessenvertretung“ (Art. 8 u.9.), „die Gemeinwohlverpflichtung des Privateigentums“ (Art. 14 und 15) und das „Gebot des demokratischen Sozialstaats“ (Art. 20). Diese Grundrechte sind verfassungsmäßig eingebettet in ein Friedensgebot und das Menschen- und Völkerrecht. Dies ist eine Aktualisierung historischer Erfahrung. Der bewußt praktizierte globale Zusammenhang als Solidarität für Frieden und Wohlfahrt für Alle ist eine positive Sinngebung.

In diesem Verständnis haben Mitglieder des „BAE!“ – gemeinsam mit Kommilitone:innen von „CampusGrün“ – im Akademischen Senat und dessen Ausschüssen (für Lehre und Studium, Haushalt und Planung, dem Ethikrat, der AG zur Erarbeitung von Leitlinien für die Wissenschaftsfreiheit…) dafür gestritten, dass diese Lage produktiv reflektiert wird. Gegen hilflose Verdrängung und verordnete Vereinzelung mußte dabei oft mit Nachdruck die schädlichen Folgen des unverhältnismäßigen universitären „Lockdowns“ ins Bewußtsein der verantwortlichen Akteur:innen gebracht werden. Meinung verpflichtet! Zudem muß die Universität sich jetzt auch den desaströsen Plänen der Landesregierung stellen, die Kosten der Krise u.a. auf die Hochschulen abzuwälzen. Es sollte öffentlich sehr deutlich werden: Die Menschheit braucht mehr gemeinwohlorientierte Wissenschaft und weniger „Exzellenz“, die angesichts der Krise in düster-tönende Stille verfällt.

Wir haben in dieser Broschüre einen Überblick der wesentlichen Anträge, Kontroversen und Beschlüsse aus dem Akademischen Senat 2020 zusammengestellt.
Wir wünschen anregende Lektüre: Auch für 2021 sind alle Uni-Mitglieder eingeladen, mitzutun!


1. Aufgeklärte Partizipation statt verordneter Passivität Pandemiebedingte Kontroversen und Beschlüsse

Obgleich von Beginn der Eindämmungsmaßnahmen an im Akademischen Senat einhellig geäußert wurde, man wolle die Präsenzlehre unbedingt schnell wiederherstellen, bestand doch eine große Hilflosigkeit, wie dies gelingen könnte. Insbesondere das Uni-Präsidium war wenig bereit, die sozialen und psychischen Folgen der Campus-Schließung, den bildungsmäßigen Verlust und den kulturellen und ökonomischen Schaden verantwortlich zu reflektieren. So sind – zuweilen in heftigen Kontroversen – zwar oft gute Beschlüsse gelungen, aber deren praktische Umsetzung läßt zu wünschen übrig. Dafür wäre allerdings auch erforderlich, daß – angesichts sehr entwickelter Schutzkonzepte und vor allem immens über die Pandemie hinausweisender Aufgaben der Universität – deren Mitglieder sich für eine Re-Aktivierung des Hochschullebens einsetzen. Wissenschaftliche als menschliche Sorgfalt könnte Alle mutiger werden lassen, zwischen wahrhafter Menschenfreundlichkeit und hilflos-restriktiver Kontrolle zu unterscheiden.
Wir stellen hier die Beschlüsse und einige Diskussionen chronologisch dar. Die zu Grunde liegenden Anträge sind von den Studentischen Vertreter*innen im AS (von CampusGrün) und uns in den Ausschüssen des AS gemeinsam erarbeitet und oft auch mit gewerkschaftlich engagierten Mitgliedern des „Mittelbaus“ entworfen und eingebracht worden.
774. Sitzung am 23. April 2020:

1.1. Umgang mit digitaler Lehre

Der Akademische Senat beschließt einstimmig folgende Resolution:
Der Akademische Senat empfiehlt: Die Universität Hamburg hat in der aktuellen Corona-Krise ihre gesamte Kraft in die Realisierung digitaler Lehrformate gesteckt und u.a. dadurch ein Sommersemester sicherstellen können, das für die Studierenden nicht zu einem Studienausfall führen muss. Dem sind allerdings gewisse Grenzen gesetzt.
Aus diesen und grundsätzlichen didaktischen Erwägungen ruft der Akademische Senat Universität, Fakultäten und Fachbereiche dazu auf, den Lehrenden individuell die begründete, freie Entscheidung zuzugestehen, ob und welche digitalen Formen für ihre Lehre sie wählen. Die Lehrenden sind auf diese Rechte explizit hinzuweisen. Jede/r Lehrende muss eigenständig entscheiden, ob Veranstaltungen als digitale Lehre durchgeführt werden. Jede/r Studierende muss eigenständig entscheiden, ob Veranstaltungen als digitale Lehre besucht werden können.
Alle, die digital lehren können und dies für ihre Lehre als sinnvoll erachten, sollen dabei größtmögliche Unterstützung durch Fachbereich und Fakultät erfahren. Dies gilt ebenso für alle Studierenden, die an dieser Form der Lehre teilnehmen können.
Begründung: Die Freiheit der Lehre (Art. 5 (3) GG; § 11 (1) HmbHG) garantiert Lehrenden individuell die freie Entscheidung, ob und welche digitalen Formen für ihre Lehre sie wählen. Niemand darf verpflichtet werden, die Lehre partiell oder komplett digital anzubieten. Unter die Freiheit der Lehre fallen gemäß § 11 (1) HmbHG explizit die „inhaltliche und methodische Gestaltung“ der Lehrveranstaltungen.
Allen Lehrenden, die aus verschiedensten Gründen (z.B. fehlende technische Ausstattung) ihre Lehre nicht digitalisieren können, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen. Allen Studierenden, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage sind, an digitaler Lehre teilzunehmen, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.

1.2. Die Lage der Studierenden sichern und verbessern

Der Akademische Senat beschließt einstimmig folgende Resolution:
A. Soziales
Auch für die Studierenden erwächst aus der Einschränkung des öffentlichen Lebens und des Hochschulbetriebs eine soziale und studienbezogene Verunsicherung. Dieser müssen die Hochschulen, das Studierendenwerk und die zuständigen Ministerien und Behörden durch Beschlüsse und breite Information entgegenwirken.
Wir fordern deshalb:
1) Verdienstausfälle in den Hochschulen Innerhalb der Hochschulen sind für Tutorien und studentische Beschäftigte aller Art die eingeplanten Entgelte zu zahlen, auch wenn die Tätigkeit unter den aktuellen Bedingungen nicht ausgeübt werden kann. In Bezug auf die OEn sollen die Fakultäten mit den OE-Teams angemessene Lösungen finden.
2) Verdienstausfälle außerhalb der Hochschulen Studierende sind vielfach auf Minijobs und prekäre Beschäftigung außerhalb der Hochschulen angewiesen. Durch Schließungen von Gastronomie, Läden und die Absage von Kulturveranstaltungen sind ihre Einkünfte sofort reduziert oder entfallen ganz. Die Dauer dieses Zustandes ist ungewiss. Es ist für diese Studierenden ein staatlicher Notfonds einzurichten, der vom Studierendenwerk verwaltet werden könnte. Dieser Notfonds muss sowohl im Volumen als auch in der Förderberechtigung den bestehenden Notfonds des Studierendenwerks erheblich übertreffen.
3) Mieten
Das Studierendenwerk wird aufgefordert, die Mieten in den Wohnheimen für das Sommersemester auf Antrag der Studierenden auszusetzen oder zu stunden. Die SAGA wird aufgefordert, dies ihren studentischen Mieter*innen auch zu ermöglichen.
4) Semesterbeitrag
Der Verwaltungskostenbeitrag zur Rückmeldung zum Sommersemester wird den Studierenden erlassen.
5) HVV
Der HVV wird aufgefordert, das Semesterticket für das SoSe 2020 zu erlassen oder erheblich zu ermäßigen.
6) BAföG
Da im Einzelnen unterschiedlich und nicht nachprüfbar ist, welche Verzögerung im Studium und bei der Erbringung von Studienleistungen auf die Schließung der Hochschulen und die erschwerte soziale Situation zurück geht, ist der BAföG-Bezug für alle Empfänger*innen als Ausgleich für das Sommersemester 2020 um ein Semester zu verlängern. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.
7) Aufenthaltstitel
Für alle Studierenden aus Nicht-EU-Staaten ist zu gewährleisten, dass das SoSe 2020 nicht in die zehn Jahre Höchstdauer des Aufenthalts zu Studienzwecken eingerechnet wird. Wenn Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten werden, muss die Verlängerung entsprechend ein Jahr betragen.
B. Studienorganisation
8) E-Learning
Online-Seminare können mit Einverständnis der jeweiligen Studierenden die Präsenzseminare ersetzen, sie dürfen dies aber nicht automatisch tun. Der Beschluss des BMBF zum BAföG ist diesbezüglich abzuändern. Lehrende und Studierende werden bei der Organisation von E-Learning durch die Hochschulen unterstützt.
9) Prüfungen
Die Hochschulen sind angehalten, auf alle nicht unbedingt erforderlichen Prüfungen gänzlich zu verzichten. Aus dem Wegfall oder der Verschiebung von Prüfungen darf den Studierenden für den weiteren Studienverlauf kein Nachteil entstehen.
10) Fristen für Studienleistungen Abgabefristen für Studienleistungen werden pauschal um ein Semester verlängert.
11) Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen für Studienkollegiaten werden genauso ausgeweitet wie diejenigen für Abiturienten.
12) Bibliotheken
Die Staatsbibliothek und die Hochschulbibliotheken werden gebeten, zügig eine Ausleihmöglichkeit herzustellen, damit Studierende auch in der Auszeit sich wissenschaftlich weiter entwickeln können.
13) Studienorientierung
Es muss gegen Vereinzelung und Überforderung eine Begrüßung, Information und Orientierung der neuen Studierenden, besonders der internationalen Studierenden zum eigentlichen Semesterbeginn am 1.4. geben. Die Hochschulleitungen/Fakultätsleitungen sollen in Verständigung mit studentischen Vertreter*innen dafür adäquate Möglichkeiten schaffen.
14) Wohnheime
In den Wohnheimen werden Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen für die neu Eingezogenen in Verantwortung des Studierendenwerks durchgeführt. Kulturelles Leben wird gewährleistet. Gegen Stigmatisierung, übermäßige Sorge und Vereinzelung wird vorgegangen. Dafür kooperiert das Studierendenwerk mit den Studierendenschaften und den Heimräten. Der Akademische Senat setzt sich für die Realisierung der aufgestellten Forderungen ein. Die angesprochenen Institutionen fordern wir auf, mit den Studierendenschaften gemeinsam zügig auf diese Forderungen zu reagieren und – z.B. über Öffentlichkeitsarbeit, soziale Medien, Rundmail und Aushänge in Hochschulen und Wohnheimen – möglichst viele Studierende über die Fortschritte in der Problemlösung zu unterrichten.

1.3. Studentische Beschäftigte

Der Akademische Senat beschließt einstimmig folgende Resolution:
Allen studentischen Beschäftigten und jenen, die sich im Einstellungsprozess befinden, muss ihr Einkommen garantiert und unbürokratisch ausgezahlt werden. Zugesagte Verträge müssen umgehend rechtssicher festgehalten werden. Ein Zurückziehen aufgrund der aktuellen Einschränkungen ist nicht zu dulden. Vereinbarte Aufstockungen von Arbeitsstunden und Verlängerungen von Arbeitsverträgen müssen umgehend in Kraft treten. Auch hier muss den Studierenden Rechtssicherheit gegeben werden.

1.4. Technische Voraussetzungen des E-Learnings schaffen

Der Akademische Senat beschließt einstimmig folgende Resolution:
Der Akademische Senat empfiehlt: Der Akademische Senat ruft Universität, Fakultäten und Fachbereiche dazu auf, im Sommersemester 2020 alle Studierenden zu unterstützen, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, um an digitaler Lehre teilzunehmen. Dazu sollten Ausleihmöglichkeiten für Laptops und Headsets geschaffen werden und – unter Einhaltung von Sicherheitsabständen und Hygieneregeln – eine umgehende Öffnung des RRZ und der CIP-Pools auch für Studierende erfolgen.

1.5. Reduktion der Lehrverpflichtung

Der Akademische Senat ruft Universität, Fakultäten und Fachbereiche dazu auf, im Sommersemester 2020 die Lehrverpflichtung von Wissenschaftlichen MitarbeiterInnen um ein Viertel zu reduzieren. Begründung: Es ist von einem deutlich erhöhten zeitlichen Aufwand bei erstmaliger digitaler Lehre auszugehen. Einem Wissenschaftlichen Mitarbeiter mit ausschließlichen Lehraufgaben (maL) mit einem Lehrdeputat von 16 LVS wird es kaum möglich sein, die Lehre vollständig digital zu erbringen.
16 LVS entsprechen unter normalen Umständen schon 100 % der Arbeitszeit, während der Vorlesungszeit fallen hierbei schon Überstunden an. Unter den derzeitigen erschwerten Umständen im Home-Office (mit teilweise zusätzlichen Care-Aufgaben) erfolgt gerade die oft erstmalige Umstellung auf digitale Lehre. Dies kann zu einem Verstoß gegen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes führen. Analoge Überlegungen greifen bei einer vollständigen oder teilweisen Übertragung des Deputats auf Folgesemester.
Zudem ist von einem deutlich erhöhten zeitlichen Aufwand bei erstmaliger digitaler Lehre auszugehen: Erstmalige digitale Lehre müsste daher mit einem höheren Faktor als 1 auf das Deputat angerechnet werden. Die LVVO lässt das derzeit nicht zu, jedoch ist bei einer Vollzeitstelle ein Deputat von 12 LVS zulässig. Wissenschaftliche MitarbeiterInnen auf Qualifikationsstellen können wegen geschlossener Labors, Archive und Bibliotheken z.Zt. nur sehr eingeschränkt oder aufgrund des deutlich höheren Lehraufwands gar nicht an ihrer Qualifikation arbeiten. Wenn sie Laborpraktika betreuen, drohen ihnen im nächsten Semester sogar Doppelschichten, da Laborpraktika z.Zt. nicht stattfinden dürfen. Oberstes Ziel der Universität muss jedoch die zügige Fertigstellung der Qualifikationsarbeiten sein.

1.6. Solidarität mit den Lehrbeauftragten

Der Akademische Senat ruft Universität, Fakultäten und Fachbereiche dazu auf, allen ihren Lehrbeauftragten Unterstützung und Solidarität zu signalisieren. Die Universität, die Fakultäten und die Fachbereiche unternehmen größtmögliche Anstrengungen, dass geplante Lehraufträge jetzt in anderer als der üblichen Form auch realisiert werden können. Eine Vergütung sollte unter diesen besonderen Umständen auch erfolgte Vorbereitungsarbeit und unverschuldet ausgefallene Sitzungen durch eine verkürzte Vorlesungszeit berücksichtigen. Der Akademische Senat ruft die Verantwortlichen in Universität und Fakultäten zu möglichst großzügigen Regelungen für das Sommersemester 2020 auf. Begründung: Die kurzfristige Umstellung auf digitale Formate ist für die Lehrbeauftragten in der Regel auch mit einem großen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden. Dies würde durch die Vergütung ausgefallener Sitzungen zumindest teilweise ausgeglichen. Außerdem wird derzeit auch in vielen Fällen vom üblichen wöchentlichen Rhythmus abgewichen, so dass sich die zu vergütenden Sitzungen ohnehin schlecht zuordnen lassen.
775. Sitzung am 7. Mai 2020

1.7. Solidar- und Projektsemester

Hier folgt ein Auszug aus dem Protokoll, der die zunehmend gespannte Atmosphäre verdeutlicht. Die Pandemie – und die Eindämmung – geht nicht schnell vorüber; man muss sich mutig positionieren. Für eine Verständigung wäre hilfreich, die Sitzungen würden nicht „hybrid“, sondern im Rahmen der üblichen Hygieneauflagen in Präsenz stattfinden. Notwendiges gelingt unter diesen Bedingungen zuweilen nicht:
„TOP 9: Das SoSe zum Solidar- und Projektsemester machen!
Der Präsident verweist auf den vorliegenden Antrag der Studierenden Günther/Horn und Seliger/Tresse:
„Das Sommersemester wird angesichts der aktuell zugespitzten Lage als ein Solidar- und Projektsemester organisiert. Dies beinhaltet folgende Punkte:
1) Die Lehre wird so konzipiert, dass sie die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen zur Überwindung der Krisenlage ermöglicht. Um die Lehre in dieser Form zu organisieren, sind sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden aufgerufen, zu kooperieren – z.B. in Form von Projektgruppen, betreut durch einen oder mehrere Lehrende, die ein Themenfeld und davon ausgehende Fragestellungen bearbeiten.
2) Damit allen Mitgliedergruppen der Uni keine weiteren Belastungen aufgebürdet werden und der Fokus auf der Lösung der durch die Krise ausgelösten gesellschaftlichen Probleme liegen kann, werden die Prüfungen im Sommersemester erlassen bzw. pauschal als „bestanden“ gewertet.
3) Um darüber hinaus Nachteile für Studierende zu verhindern, setzen wir uns dafür ein, dass das Sommersemester beim BAföG-Amt, bei den Krankenkassen etc. nicht als gültiges Semester angerechnet wird.
4) E-Learning und digitale Lehre kann Bildungsprozesse und Diskurs in Präsenz nicht ersetzen.
5) Die Uni muss zum schnellstmöglichen Zeitpunkt wieder geöffnet und die Seminare von digital auf Präsenz umgestellt werden. Dies vertreten wir gegenüber dem Senat.“
Frau Horn erläutert den vorliegenden Antrag und weist daraufhin, dass sich der Fakultätsrat der Fakultät EW bereits mit dem Antrag beschäftigt habe.
Der Akademische Senat diskutiert über den Antrag. Mehrere professorale Mitglieder des Akademischen Senats sprechen sich gegen den vorliegenden Antrag aus.
Hinsichtlich Punkt 2 berichten sie von Rückmeldungen aus der Studierendenschaft, dass diese keinen Ausfall der Prüfungen im aktuellen Semester befürworten.
Auch Herr Kuropka berichtet, dass dem AStA keine Rückmeldungen aus den Fachschaftsräten vorliegen, dass gewünscht werde, die Prüfungen auszusetzen. Er schlägt vor, sich eher mit der Organisation von Nachschreibeklausuren zu befassen. Punkt 3 würde er dagegen unterstützen.
Prof. Dr. Weber weist darauf hin, dass es erfolgversprechender sei, Anträge an Adressaten zu richten, die in der Lage seien, die mit dem Antrag verfolgten Ziele auch umzusetzen, und nicht Resolutionen, die keinen echten Adressaten haben.
(…)
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp berichtet über Bemühungen seitens der Universität, den Prüfungsdruck zu verringern.
Prof. Dr. Schnapp stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte an dieser Stelle zu beenden.
Herr Günther schlägt vor, Punkt 3 dahingehend zu modifizieren, dass Studierenden durch Prüfungsleistungen keine Nachteile entstehen dürfen.
Der Akademische Senat folgt dem Antrag von Prof. Dr. Schnapp mit 14 (13 in VideoConference + 1 im Saal) : 2 (0 in VC + 2 im Saal) : 1 (0 in VC + 1 im Saal) Stimmen.
Der Akademische Senat lehnt den von Herrn Günther eingebrachten Resolutionsvorschlag, das Sommersemester zum Solidar- und Projektsemester zu machen, mit 2 (0 in VC + 2 im Saal) : 13 : 2 (0 in VC + 2 im Saal) Stimmen ab.“

1.8. Wiedereröffnung der Bibliotheken

776. Sitzung am 18. Juni 2020:
Der Akademische Senat beschließt einstimmig:
„Der Akademische Senat ruft Fakultäten und Fachbereiche dazu auf, die Bibliotheken schnellstmöglich nach Einrichtung geeigneter Schutzmaßnahmen und unter Berücksichtigung der notwendigen Hygieneanforderungen wieder zu öffnen. Wissenschaftliches Arbeiten braucht den Zugang zu den Bibliotheken.“

1.9. Resolution des Akademischen Senats zur Wiederöffnung der Universität

Auszug aus dem Protokoll:
„Frau Horn schlägt vor, den bereits zur Sitzung am 23.04.2020 vorgelegten Antrag zu ersetzen durch den vom ALSt verabschiedeten Antrag (SV XXVII/776/29) und begründet diesen Antrag.
Prof. Dr. Clement weist darauf hin, dass es keinen Dissens darüber gebe, dass der Präsenzbetrieb wiederaufgenommen werde, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. Prof. Dr. Clement beantragt, sich nicht mit derartigen Anträgen zu befassen und die Bitte zu verabschieden, dass das Präsidium die Öffnung der Universität zügig vorantreibt im Sinne aller.
Der Akademische Senat beschließt mit 17 : 0 : 0 Stimmen folgende Empfehlung:
„Der Akademische Senat bittet das Präsidium, sich im politischen Bereich für eine Möglichkeit der Wiederöffnung der Gebäude der Universität einzusetzen.“
Der Akademische Senat beschließt anschließend mit 9 : 4 : 4 Stimmen auch die vom ALSt verabschiedete Empfehlung (SV XXVII/776/29):
„Die Uni muss wieder geöffnet werden! Wissenschaft ist zur Lösung gesellschaftlicher Probleme unabdingbar. Forschung, Lehre, Bildung sind ein gemeinsamer Prozess von Menschen, der ganz wesentlich auf dem Austausch der Beteiligten beruht. Somit ist mit der untersagten Begegnung der Beteiligten in Präsenzveranstaltungen auch die Möglichkeit, sich mit der Wissenschaft den Herausforderungen der Zeit und der Krise zu stellen, drastisch eingeschränkt.
Der Einsatz digitaler Medien kann – vernünftig und gezielt umgesetzt – Erkenntnisprozesse in Präsenzveranstaltungen unterstützen. Er kann das gemeinsame Lernen in Präsenz und die gegenseitige Anregung in der Begegnung aber nicht ersetzen. Präsenzveranstaltungen sind das Herz der Universität. Der Akademische Senat regt an, unter Einhaltung der Hygieneauflagen Präsenzveranstaltungen wieder zu ermöglichen, ohne dass die Präsenzbegegnung dadurch für Einzelne verpflichtend würde. Er bitte das Präsidium, diese Forderung gegenüber dem Hamburgischen Senat und der Wissenschaftsbehörde mit dem Ziel der erforderlichen Anpassung der Verordnung zu vertreten.“
Der Präsident kündigt an, beide Empfehlungen an die BWFG weiterzugeben.“

1.10. Präsenzlehre als Regelfall

Wir haben im Juni 2020 im Ausschuss für Lehre und Studium folgenden Antrag eingebracht, der diesen daraufhin dem AS mit 6:2:1 Stimmen zur Beschlussfassung empfohlen hat:
„Die Universität ist nur durch Begegnung: Präsenzlehre als Regelfall“

Das Präsidium möge zur Planung von Lehre und Studium im Wintersemester 2020/21 an alle Universitätsmitglieder kommunizieren, dass Präsenzlehre ab dem Wintersemester 2020/21 wieder als Regelfall angestrebt wird. Dies kann beispielsweisebeispielswiese durch das stärkere Nutzen von Randzeiten und Anbieten von Blockseminaren, durch das Unterlassen von Raumvermietungen an Externe und durch die Aufhebung der Anwesenheitspflicht sowie die Reduzierung des Workloads gelingen.
Das Präsidium möge sich in Kooperation mit den zuständigen Gremien und Organen an der Umsetzung beteiligen.

Die Durchführung der Orientierungseinheiten in Präsenz muss durch die Universitätsverwaltung ermöglicht werden. Alle dafür nötigen Ressourcen müssen zur Verfügung gestellt werden.
Zum Gelingen dieser Prozesse soll nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfahren werden, die den ganzen Menschen in seinem Bildungsprozess berücksichtigen. Die Grundsätze sollen den Mitgliedern der Universität gegenüber transparent und damit diskutierbar gemacht werden.

Begründung
Im HmbHG ist festgelegt:

§ 49 Ziel des Studiums

(1) Durch die in dem gewählten Studiengang vermittelten fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Methoden wird die Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat erworben. Gleichzeitig bereiten sich die Studierenden durch ihr Studium auf ein berufliches Tätigkeitsfeld vor.

Hiermit ist als Bildungsziel formuliert, zum Allgemeinwohl beizutragen. Dies ist das gemeinsame Interesse und zugleich das Recht der Universitätsmitglieder. Sie verwirklichen es durch die aktive Teilnahme am Erkenntnisprozess in der Einheit von Forschung, Lehre, Studium und Mitbestimmung. Dadurch kommt die Universität auch ihrem Anliegen der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele nach: Es geht darum, auf wissenschaftlicher Basis das Leben für die Menschen auf Dauer zu verbessern.
Bildungsprozesse finden nur kooperativ statt. Für Vertrauen, Kritik, Kontroverse, Sorgfalt in der Persönlichkeitsentwicklung braucht es das Gegenüber – in Präsenz.

In einem offenen Brief mehrerer tausend Hochschullehrer*innen ist gefasst: „Studieren ist eine Lebensphase des Kollektiven. Während des Studiums erarbeiten sich die Studierenden Netzwerke, Freundschaften, Kollegialitäten, die für ihre spätere Kreativität, ihre gesellschaftliche Produktivität und Innovationskraft, für ihren beruflichen Erfolg und ihre individuelle Zufriedenheit von substanzieller Bedeutung sind. Dieses Leben in einer universitären Gemeinschaft kann in virtuellen Formaten nicht nachgestellt werden.“*

Diese Qualität des Studiums kommt in der Studieneingangsphase besonders zum Tragen. In digitaler Lehre und in isoliertem Selbststudium findet begrenzter Kompetenzerwerb statt, der vorgeblich in-sich abgeschlossene Individuen für reale Verwertungsprozesse tauglich machen soll. Erst im Widerspruch dazu ist eine gelingende globale Gemeinschaft aller Menschen zu verwirklichen. Für Bildung bedeutet dies, die tatsächliche Gesellschaftlichkeit der Subjekte als lebendige, reflektierte und verändernde Bezugnahme auf eine konkrete Welt und konkrete Mitmenschen zur Geltung zu bringen. Der Mensch ist nur durch Begegnung.“

Daraufhin erfolgte in der 777. Sitzung des AS am 9. Juli 2020 folgende Diskussion
Auszug aus dem Protokoll:
„TOP 24 - Die Universität ist nur durch Begegnung: Präsenzlehre als Regelfall (…)

„Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp berichtet, dass der ALSt sich ausgehend von einem Antrag der Studierenden dafür ausgesprochen habe, dass Präsenzlehre ab dem Wintersemester 2020/21 wieder als Regelfall angestrebt wird und digitale Lehre die Ausnahme darstellt.
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp weist darauf hin, dass die Erfassung der Raumkapazitäten inzwischen abgeschlossen sei und im Wintersemester unter der Annahme, dass die Abstandsgebote bestehen bleiben, max. 10% der Lehrveranstaltungen in Präsenz durchgeführt werden können. Die Fakultäten seien zurzeit damit befasst, die Lehrveranstaltungen basierend auf fachlichen Überlegungen zu priorisieren, um die Raumkapazitäten bestmöglich zu nutzen.
Der Kanzler verweist auf die 8. Dienstanweisung, die Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen enthalte. Das Raumangebot auf zentraler und fakultärer Ebene sei aufgrund des Abstandsgebots stark reduziert. Der Akademische Senat diskutiert über den vorliegenden Antrag.
Prof. Dr. Clement weist darauf hin, dass die gesamte Diskussion überflüssig sei, da der Akademische Senat bereits in der vorherigen Sitzung einen ähnlich lautenden Beschluss gefasst habe (TOP 14) und die Universität sich nach der vom Senat der FHH verabschiedeten Rechtsverordnung zu richten habe. Er stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden. Frau Horn beantragt, die Debatte fortzusetzen.
Der Akademische Senat folgt dem Antrag von Prof. Dr. Clement mit 11 : 5 : 0 Stimmen. Der Präsident weist darauf hin, dass die Universität dazu verpflichtet sei, die vom Senat verabschiedeten Vorgaben umzusetzen, in dieser Hinsicht gebe es keinen Spielraum. Davon zu unterscheiden sei der Wunsch, wieder so schnell wie möglich zur Präsenzuniversität zurückzukehren.
Der Akademische Senat lehnt den vom ALSt verabschiedeten Antrag ‚Die Universität ist nur durch Begegnung: Präsenzlehre als Regelfall‘ mit 4 : 10 : 3 Stimmen ab.“
(Der Antrag, der in dieser Weise abgelehnt wurde, hatten wir vorher im AS-Ausschuss für Studium & Lehre noch mit Stimmen aller Mitgliedergruppen dem AS zum Beschluss empfohlen. S. oben)

1.11. Zur sozialen Lage der Studierenden


Beschlüsse aus der 781. Sitzung am 17. Dezember 2020
1.11.1. Notfallfonds

„Notfallfonds bedarfsgerecht ausgestalten
Der Akademische Senat der Universität Hamburg fordert die FHH und das Studierendenwerk auf, den Corona-Notfallfonds für Studierende bedarfsgerecht umzugestalten. Dafür müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
 eine Förderung muss bis zu €900,- monatlich gewährt werden,
 eine Förderung muss als Vollzuschuss gewährt werden,
 es muss ausreichen, dass die Studierenden darlegen, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkünften abdecken können.
Insbesondere ist davon abzusehen, dass der Verlust eines Erwerbsverhältnisses nachgewiesen werden muss. Bei internationalen Studierenden dürfen die Rücklagen für den Finanzierungsnachweis zur Erlangung des Aufenthaltstitels (gem. § 2 Abs. 3 Nr.7 AufenthG) nicht berücksichtigt werden. Förderungen müssen mindestens solange möglich sein, solange noch Eindämmungsmaßnahmen gelten.“

1.11.2. Semesterbeiträge

„Die Erhebung von Semesterbeiträgen belastet Studierende in Coronazeiten erheblich. Der Akademische Senat appelliert an die Stadt, einen ggf. teilweisen Erlass für das SoSe 2020, das WiSe 2020/2021 und ggf. das SoSe 2021 wohlwollend zu prüfen.“


2. Wie lebendig ist Demokratie in der Pandemie?

2.1. Für Gremiensitzungen in Präsenz

Die Bürgerschaft hat zur halb-demokratischen Begleitung der Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie einen Ad-Hoc-Ausschuss eingesetzt, der – ohne die übliche Abstimmung mit den Hochschulgremien – einen gravierenden Einschnitt in das Mitbestimmungsrecht an den Hochschulen vorgenommen hat: die Einführung von „digitalen“ Sitzungen ohne relevanten Minderheitenschutz und zeitliche Befristung. Dazu äußert sich der AS kritisch:
Beschluss von der 776. Sitzung am 18. Juni 2020
„Der Akademische Senat der Universität nimmt mit Empörung zur Kenntnis, dass eine weitreichende Änderung des HmbHG ohne jegliche Beteiligung der zentralen Gremien der Hochschulen bevorsteht.
Der Akademische Senat fordert die Bürgerschaft auf, die Sondersituation der Pandemie nicht für eine so weitreichende Änderung des HmbHG zum Anlass zu nehmen. Er sieht, gerade in Fragen der Stärkung der Mitbestimmung durchaus Änderungsbedarf, der aber ein sorgfältiges Verfahren in Abstimmung mit den Hochschulen, ihren Gremien und Interessenvertretungen erfordert. Präsenzsitzungen der Gremien sind im Rahmen der Eindämmungsverordnung möglich.
Grundsätzlich muss gelten, dass Gremien in Präsenz tagen. Von diesem Grundsatz dürfte höchstens in absoluten Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit den Mitgliedern abgewichen werden. Tele- und Videokonferenzen können kulturell und organisatorisch die gebotene Hochschulöffentlichkeit nicht garantieren. Sie können aus technischen Gründen ohne massive Investitionen auch nicht – wo dies wegen Personalangelegenheiten erforderlich ist – die Nicht-Öffentlichkeit garantieren. Diese Sitzungsformen verschärfen außerdem selbst bei größter gegenseitiger Rücksichtnahme bestehende Benachteiligungen: Dies geschieht schon dadurch, dass nicht für alle Gremienmitglieder ausreichende Computerarbeitsplätze gewährleistet werden können. Für alle ist der Aufwand an Konzentration und „Entschlüsselung“ des Verhaltens der anderen wesentlich höher - die Belastung wird größer und die Qualität sinkt.
Eine adäquate Beschlussfassung in den Gremien erfordert einen produktiven Meinungsaustausch, der Face-to-Face-Verständigung, beiläufige Gespräche und informelle Nachfragen einschließen muss. In einer Telefon- oder Videokonferenz kann die menschliche Kommunikation, die Gestik, Mimik und Artikulation miteinschließt, nur begrenzt und verzerrt wahrgenommen werden. Assistenz für Behinderte ist noch schwerer als in Präsenzsitzungen und nicht regelhaft gewährleistet. Einwürfe der Hochschulöffentlichkeit, Flüstergespräche zwischen den Mitgliedern, zwischen Haupt- und Stellvertretern, mit zugeladenen Gästen und mit „der Basis“ zwecks inhaltlicher Abstimmung, die die Qualität und Repräsentanz der Handlungen der Gremienmitglieder erhöhen, könnten nicht wahrgenommen werden.
Der Akademische Senat verwehrt sich insbesondere dagegen, dass mit der vorgeschlagenen Änderung nahegelegt werden könnte, dass Gremien und Kommissionen der Hochschulen zunehmend „digital“ stattfinden sollen, weil dies angeblich den Aufwand und die Kosten senke. Tatsächlich handelt es sich nur um eine Abwälzung von beidem auf die beteiligten Einzelpersonen. Die Voraussetzungen für eine partizipative Hochschulentwicklung zu gewährleisten ist aber eine allgemeine Angelegenheit. Sofern ein akuter Regelungsbedarf für Beschlussfassungen besteht, sollte er daher auf Ausnahmesituationen begrenzt und analog zum HmbPersVG befristet sein und ihm auf untergesetzlicher Ebene entsprochen werden.“

2.2. Die Arbeit des Akademischen Senat transparenter machen

Aus der 777. Sitzung des AS am 9. Juli 2020
„Der Akademische Senat verständigt sich darauf, dass die Beschlüsse zukünftig auf die hochschulweit zugängliche Website gestellt werden, noch bevor das Protokoll genehmigt ist, und dass diese Beschlüsse den Dekanen/innen in gesammelter Form zur Verfügung gestellt werden.“


3. Gegen Rechts

Beschluss vom 23. April 2020

3.1. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus (8. Mai) Zur mahnenden Erinnerung an die „Bücherverbrennung“ der Nazis (rund um den 10. Mai)

Der Akademische Senat beschließt den vorliegenden Antrag (…) mit 15 : 0 : 0 Stimmen (11 in VC + 4 im Saal : 0 : 0):
„Aus der Geschichte lernen!
Die Universität begeht den 75. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus öffentlich als einen Feiertag. Die historische Zäsur von 1945 bewirkten weltweit zahlreiche Menschen mit Humanität, Courage, Aufklärung und Solidarität. In diesem Moment liegt die Geburtsstunde der modernen Menschenrechte und - uneingelöster - Hoffnungen auf ein global friedliches, gerechtes und demokratisches Zusammenleben.
„Freiheit, Gleichheit, Solidarität“ ist die Trias, für deren Verwirklichung sich ein internationales Bündnis aus Antifaschistinnen und Antifaschisten der Diktatur des Unrechts und dem Krieg entgegenstellten. Durch sie geeint konnten die Frauen und Männer der Résistance der scheinbaren Übermacht die Stirn bieten. Sie begründete die Hoffnung auf eine Welt des Friedens und der Freiheit, die nicht nur den Gefangenen und Gefolterten in den Konzentrationslagern Kraft und den Mut zum Widerstand verliehen hat. Mit der Ambition, dass die hässliche Fratze des Faschismus nicht triumphiert, leisteten Kulturschaffende, Künstler*innen, Dichter*innen, Schriftstelleri*nnen und Literat*nnen Widerstand. Meist im Exil konnten sie das Erbe der Menschheit in seiner Ästhetik bewahren und weiterentwickeln.
Dieses Erbe lebte in den aufklärerischen Taten der Weißen Rose und der lebensbefürwortenden Kultur der Swing-Jugend. Es war die Überzeugung von der unteilbaren menschlichen Würde, die Unzählige zu alltäglichen, kleinen, großen und stets bedeutsamen Gesten der Solidarität bewegt hat. Dass die Menschen im Bewusstsein des universalen Rechts der Menschenwürde jedes Elend überwinden werden, konnte der Vernichtungsfeldzug der Nazis in gemeinsamer Anstrengung gestoppt werden. Die geistige Produktivität, internationale Zusammenarbeit und kreative Fülle von Philosophie, Künsten, Wissenschaften und sozialer Politik in demokratischer Bewegung ist damals wie heute ein praktisches „Nie wieder!“. Damit tragen Menschen kontinuierlich zur Befreiung von jeder Barbarei und zur humanen Veränderung in der Welt bei.
In diesem Verständnis erinnert die Universität Hamburg an die Opfer der Nazi-Verbrechen und an die gelungene Überwindung der systematischen Grausamkeit. Sie wendet sich gegen jede Ab- oder Umkehr in der Erinnerung. Die Mitglieder der Universität sind aufgerufen an diesem Tag Studium, Lehre und Forschung diesem Jahrestag zu widmen.
Die Universität bekräftigt so ihr Engagement für humanistische Bildung und Wissenschaft, soziale Offenheit der Hochschulen und ihre demokratische Verfasstheit: Für eine Welt, die von der Menschheit auf Dauer friedlich und solidarisch bewohnt wird. Auf einem „Weg des Widerstands“ will die Universität an denkwürdigen Orten auf dem Campus, zwischen „Carl-von-Ossietzky-Bibliothek“ und „Joseph-Carlebach-Platz“ auch ihrer eigenen, widersprüchlichen Geschichte und der daraus erwachsenden Verantwortung nachgehen und gemeinsam mit der Stadtgesellschaft mit Infoständen, sowie mit Veranstaltungen zum Diskutieren, Gedenken und Handeln einladen. Sie mögen sich diesen Aufruf zu eigen und in der Universität bekannt machen.“

Ergänzt wird dieser Beschluss in der 775. Sitzung am 7. Mai 2020:

3.2. Aufruf zur 20. Marathonlesung „Bücherverbrennung: Nie wieder!“ am 14. Mai 2020

Der Akademische Senat beschließt mit einer Enthaltung folgenden Aufruf:
„Der Akademische Senat ruft alle Mitglieder der Universität zur Teilnahme an der 20. Marathonlesung „Bücherverbrennung: Nie wieder!“ auf, um aus den verbrannten Büchern am 14. Mai 2020 auf dem historischen Platz der Bücherverbrennung am Kaiser-Friedrich-Ufer zu lesen. Die Veranstaltung und die Möglichkeiten der Teilnahme (in Präsenz und digital) mögen auf allen Öffentlichkeits-Kanälen der Universität bekannt gemacht werden. Alle weiteren Infos und Aktualisierungen aufgrund der aktuellen Lage finden sich unter: www.lesezeichen-setzen.de.“

3.3. Zum Jahrestag der Reichspogromnacht

Beschluss vom 22. Oktober 2020
Der Akademische Senat einigt sich per Akklamation darauf, diesen Aufruf bekannt zu machen:
„Aufklärung gegen die Barbarei.
Gedenken an die Novemberpogrome 1938

„Selbstverwaltung des Volkes oder Demokratie hat sich erwiesen als eine Sicherung gegen Kriegspolitik. Und keine einzige Kriegsregierung hat ihre verhängnisvolle Arbeit tun können, bevor diese Verantwortung des Volkes von ihr beseitigt war. […] Demokratie also ist eine Friedenssicherung. Aber da Demokratie Selbstverwaltung und Selbstverantwortung heißt, so bedeutet sie, daß jeder Mensch in ihr auch imstande sein muß, verantwortlich zu handeln auf Grund von Erkenntnis und freiem Entschluß. [..] Er muß auch imstande sein, sich über alle wichtigen Tatsachen zu orientieren, sie zu beurteilen und seine Entschlüsse zu fassen in Ruhe und Freiheit, ohne Furcht und Existenzsorgen.“

Anna Siemsen: „Frau und Sozialismus“, 1948. Die Reformpädagogin Anna Siemsen lehrte von 1946-51 an der Universität Hamburg.

Am 9. November jähren sich die Novemberpogrome der Nazis zum 82. Mal. Rund 1.400 Synagogen, tausende jüdische Geschäfte, Arztpraxen und Wohnhäuser sind in Deutschland und Österreich binnen weniger Stunden zerstört worden. Jüdinnen und Juden wurden bedroht, gefoltert, ermordet und durch Entwürdigungen in den Suizid getrieben.
In den nachfolgenden Tagen wurden zehntausende Menschen in Konzentrationslager verschleppt. Dieses Ausmaß der Entmenschlichung hatte das faschistische Regime in den vorangegangenen Jahren durch die Propaganda eines völkischen Nationalismus und der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgrenzung von Jüdinnen und Juden aus dem kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Leben vorbereitet.
Die Inszenierung der Notwendigkeit, „Volksfeinde“ zu vernichten, richtete sich somit gegen die Errungenschaften all derer, die mit ihren Egalitäts- und Friedensbestrebungen den Ersten Weltkrieg beendet hatten.
Aus der friedenbringenden Umwälzung vom 9. November 1918 ging auch die bürgerlich-demokratische Gründung der Hamburger Universität mit einem deutlichen sozialen Impetus hervor.
Gegen humanistischen Aufbruch aufgeklärter Entwicklung schürte das Bündnis aus alten Eliten und NSDAP die „rassisch“ begründete Konkurrenz und Vernichtungsideologie um die deutsche Bevölkerung wenig später in einen Angriffskrieg zur Eroberung von Herrschaftsgebieten und zur Unterjochung der Bevölkerungen Osteuropas zu treiben.
Der Philologe Victor Klemperer entblößte 1947, wie die antisemitische Propaganda durch die vorgetäuschte Bedrohung der deutschen Bevölkerung zur Gewalt anstacheln sollte: „Und was man immer unternimmt, vom allerersten Augenblick an, ist Abwehrmaßnahme in dem einen aufgezwungenen Krieg, dem jüdischen Krieg […] und im letzten bringt ja auch dieser 1. September [1939] gar nichts Neues, sondern nur eine Fortsetzung der jüdischen Mordanfälle gegen Hitlerdeutschland, und wir, wir friedliebenden Nazis, tun nichts anderes, als was wir vorher getan haben, wir verteidigen uns: ‚seit heute morgen‚ erwidern wir das Feuer des Feindes‘, heißt unser erstes Kriegsbulletin.“ (LTI: „Der jüdische Krieg“)
Die Hamburger Ordinarien dienten sich mehrheitlich dem faschistischen Regime an und übernahmen dessen anti- wissenschaftliche, inhumane Doktrin. Sie vertrieben jüdische Hochschulmitglieder und ordneten sich im Januar 1934 dem „Führerprinzip“ unter. Dabei gab es auch im universitären Rahmen Widerstand gegen die Faschist:innen. So riefen auch in Hamburg Mitglieder der Weißen Rose durch aufklärerische Flugblätter zum Widerstand auf und trugen so zur Befreiung vom Faschismus bei.
Befreiung als Verwirklichung der gleichen Würde aller Menschen und Frieden bilden heute auf neuer Stufe eine Einheit. Zu ihrer Verwirklichung wollen wir als Mitglieder der Universität uns erweitert in die Lage versetzen, „verantwortlich zu handeln auf Grund von Erkenntnis und freiem Entschluß.“
Wir haben heute die Möglichkeit, zur Beendigung der Hauptursachen für Kriege – Hunger, Ungleichheit und Klimakrise – beizutragen. Geschichte gut zu machen ist gemeinsam zu lernen.
Der Akademische Senat ruft die Universitätsmitglieder daher auf, sich an der Mahnwache auf dem Joseph-Carlebach- Platz am 9.11.2020, 15:30, sowie an der Gedenkveranstaltung im Audimax unter dem Titel „Unser Auftrag – Die Botschaft der Überlebenden, rechte Bedrohungsallianzen und Antisemitismus heute“ am 5.11.2020, 19 Uhr, zu beteiligen.“


4. Hochschulfinanzierung

Werbend kommen am 27. September Wissenschaftssenatorin Fegebank und ihre Staatsrätin Gümbel, beide Grüne, in den Akademischen Senat. Sie haben sich mit den aller meisten Parteien auf die Fortsetzung der Politik mit der Schuldenbremse verständigt. Da aber in der Pandemie diese „ausgesetzt“ wird, um der Wirtschaft – und in geringerem Umfang auch dem sozialen und kulturellen (Über-)Leben der Menschen – aufzuhelfen, wird die Verschuldung der Stadt erneut erheblich ansteigen. Das ist volkswirtschaftlich eigentlich kein Schaden, wenn zugleich die Steuern für größte Vermögen und Einkommen erhöht, die Rückzahlung der Kredite gestreckt, vernünftig sozial-ökologisch investiert und damit eine nachhaltigere Ökonomie generiert wird – aber dafür müsste die herrschende Politik eingestehen, dass sie mindestens die letzten 12 Jahre falsch gelegen hat.
Da das – bisher – nicht sein soll, wird versucht, die Kosten der Krise auf die Bevölkerung abzuwälzen. Das bedeutet auch, dass die Universität sich – entgegen der Zusagen aus dem Koalitionsvertrag von Mai 2020 – auf neue enorme Kürzungen gefasst machen soll.
Die beiden Politikerinnen konnten nicht überzeugen.

4.1. Aufklärung in die Universität hinein:

Ein Video mit einer Erläuterung aus dem Ausschuss für Planung und Haushalt (APH) zu den Kürzungsplänen der Landesregierung findet sich hier:

4.2. Stellungnahmen des AS und seiner Ausschüsse zur Hochschulfinanzierung anlässlich der Beratung des Wirtschaftsplans

Der Akademische Senat beschließt (am 17.12.20) einstimmig den vom APH vorbereiteten Entwurf einer Stellungnahme zum Wirtschaftsplan 2021/22 mit der vom Akademischen Senat in seiner letzten Sitzung verabschiedeten Stellungnahme zur Hochschulfinanzierung (4.2.2) und der vom ALSt verabschiedeten Stellungnahme (4.2.3) (beschlossen in der 780. Sitzung am 27. November 2020 und in der 781. Sitzung am 17. Dezember 2020):

4.2.1. Stellungnahme des AS zum Wirtschaftsplan

„Im Hinblick auf die weitere Bewirtschaftung der Universität Hamburg stellt der Akademische Senat fest, dass derzeit auf Grund des von der BWFGB vorgelegten Hochschulvertrags und des darin in Aussicht gestellten, nach Kenntnis des Akademische Senats viel zu geringen, Budgets kein ausgeglichener Haushalt der Universität Hamburg geplant werden kann. Der jetzt vorgelegte Wirtschaftsplan enthält zwar eine Reihe von Kürzungsplänen, diese genügen aber weder kurz- noch langfristig, um die notwendigen Bedarfe der Universität Hamburg finanzieren zu können. Der Wirtschaftsplan spiegelt insofern das beim jetzigen Budget Mögliche wider.
Gleichwohl verweist der vorgelegte Wirtschaftsplan auf eine Reihe von Positionen, die derzeit nicht gegenfinanziert werden können, die für das weitere Funktionieren der Universität Hamburg überlebenswichtig sind.

Der Akademische Senat bekräftigt daher seine Kritik am Missverhältnis zwischen den im vorliegenden Entwurf für eine Hochschulvereinbarung der BWFGB festgehaltenen Erwartungen an die Universität und den für die Erfüllung dieser Erwartungen in Aussicht gestellten Budgets (Vgl. den als Anlage 1 angehängten einstimmigen Beschluss der 780. Sitzung des Akademischen Senats vom 26. November 2020 (APH-XXVII-3-10)).

Darüber hinaus fordert der Akademische Senat das Präsidium auf, bei dem Einsatz der vorhandenen Mittel den Erhalt und die Ausweitung der Studienplätze ebenso zu priorisieren wie die Qualität der Lehre (wie im Entwurf des ALSt für den Akademischen Senat als Stellungnahme zur Hochschulfinanzierung und zum Wirtschaftsplan dargelegt, siehe APH-Vorlage XXVII/3/11 bzw. Anlage 2) sowie den Erhalt von Qualifikationsstellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs.

Wenn diese Priorisierung nicht erfolgt, fürchten wir nachhaltige Schäden für die weitere Entwicklung der Universität Hamburg, da dann nach den Kriterien des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ – d.h. neben der Grundfinanzierung der FHH die einzig nennenswerte Finanzierungsquelle – eine deutliche Kürzung der Bundesmittel droht und d.h. eine Vergrößerung des bereits jetzt bekannten Defizits.

In diesem Kontext bittet der Akademische Senat das Präsidium, die bisherigen Leitlinien für die Besetzung von neuen Professuren an die neuen Bedingungen so anzupassen, dass die vermeintlich konkurrierenden Kriterien wie Ausbau der Forschungsschwerpunkte, Orientierung an Lehrbedarfen in stark nachgefragten Fächern und im Hinblick auf die Erhaltung einer Volluniversität in Einklang gebracht werden und hierzu die bisherigen Leitlinien für die Besetzung von neuen Professuren zu ergänzen. Neben der bisherigen Orientierung der Besetzung an den Forschungsschwerpunkten der Universität Hamburg sollte gleichgewichtig als ODER-Kriterium die Orientierung an den Kriterien des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ gelten, d.h. verkürzt gesagt: eine Orientierung an Lehrbedarfen in stark nachgefragten Fächern, die eine hohe Lehrqualität und Absolventenquote aufweisen.“

4.2.2. Stellungnahme des AS zur Hochschulfinanzierung (Nov. 2020)

„I. Die zukünftige Berücksichtigung der Preis- und Tarifentwicklung ist zu begrüßen

Der Akademische Senat der UHH (AS) begrüßt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB), verbindlich zusagt, in den kommenden sieben Jahren 2021-2027 das Grundbudget der UHH (gut 322 Mio. € im Ausgangsjahr 2021) aus Landesmitteln einschließlich einer jährlichen Kostensteigerung um bis zu 2,0 Prozent zu garantieren. Dies bedeutet gegenüber der Periode 2013-2020 eine Verbesserung, da in diesen Jahren nur eine Budgetsteigerung von jährlich 0,88 Prozent aus Landesmitteln zugesagt war, die deutlich unter den realen Kosten- und Tarifsteigerungen dieser Jahre lag, so dass unter dem Strich trotz weiterer Zuwendungen der Kostenschereneffekt zugenommen hat.

II. Die Zusage für Mittel aus dem Zukunftsvertrag ist zu begrüßen, sie werden benötigt, um das strukturelle Defizit aus den Vorjahren aufzufangen

Der AS begrüßt ferner, dass die FHH, vertreten durch die BWFGB, Teile der Mittel aus dem „Zukunftsvertrag“ mit dem Bund in der Periode von 2021-2027 der UHH in Höhe von 29,5 Mio. € zur Verfügung stellt. Die UHH benötigt Mittel in diesem Umfang dringend, um dauerhaft die Kostenschere und strukturelle Defizite auszugleichen, die in den Jahren 2016-2020 entstanden sind.

Bereits in diesen vergangenen Jahren konnte die Struktur nur aus verfügbaren Landesmittelrücklagen und Bundesmitteln (HSP IIb und HSP III) aufrechterhalten werden, die nach 2020 weitestgehend nicht mehr zur Verfügung stehen. Der AS betrachtet diese Mittel als wesentlichen Beitrag zur Bestätigung der UHH als Exzellenzuniversität in der Forschung und als bundesweit und nordeuropäisch ausstrahlendes Zentrum der akademischen Lehre.

Dafür müssen auch diese Mittel, anders als bislang geplant, entsprechend der Preis- und Tarifentwicklung dynamisiert werden und zudem im vollen vom Bund zur Verfügung gestellten Umfang an die staatlichen Hochschulen weitergereicht werden. Der für die Universität Hamburg proportionale Anteil an den Hamburger Mitteln aus dem Zukunftsvertrag beträgt 40 Mio. € pro Jahr und nicht 29,5 Mio. €.

III. Die positive Entwicklung der vergangenen Jahre mindestens stabilisieren
Exzellente Forschung und herausragende akademische Lehre mit einem hohen Niveau an Studienanfänger*innenplätzen auf Basis der bestehenden Grundstruktur haben dem Hochschulstandort Hamburg ermöglicht, zu einer der sogenannten „Schwarmstädte“ auch für kommende Studierendengenerationen mit einer Ausstrahlungskraft weit über Hamburg hinaus zu werden. Der AS beschwört die FHH, an dieser Zukunftsstrategie auch im Interesse der Stadtentwicklung festzuhalten und eine stabile Entwicklung zu ermöglichen.

IV. Zusätzliche Aufgaben für die UHH gegenfinanzieren, damit nicht die Zerrüttung der wissenschaftlichen Grundstruktur droht

Eine dynamische Entwicklung der Gesellschaft ist verbunden mit neuen und erweiterten Herausforderungen auch an die Wissenschaft (u.a. durch Covid-19). Die UHH nimmt diese gerne an. Sie kann dies jedoch nur, wenn neue Aufgaben auch mit zusätzlichen Budgets abgesichert werden, ansonsten müssen die erforderlichen Mittel aus der Grundstruktur entnommen werden. Dies würde die Substanz gefährden. Leuchttürme müssen auf festem Fundament gebauten werden.

Worin ist unsere Sorge begründet und was ist zu tun, um einen Rückfall zu verhindern?

1. Die Lehrer*innenbildungsreform mit verbesserter Betreuungsrelation finanzieren
(Bedarf für die Jahre 2021-2027 inkl. Tarifsteigerungen: 4 Mio €; 5,3 Mio €; 8,1 Mio €; 12,5 Mio €;
15 Mio €; 16,5 Mio €; 17 Mio €; Zusage: ungewiss)

Die UHH bekennt sich zur Lehrer*innenbildungsreform. Notwendig, von der Behörde gewollt (siehe Senatsdrucksache 21/11562, S. 7ff.) und mit erheblichen Kosten verbunden sind sowohl die Einführung des neuen Studiengangs „Grundschullehramt“ mit neuen und veränderten Unterrichtsfächern und der Erweiterung des Religionsunterrichts, als auch die Intensivierung des Studiums (ausgedrückt im Curricularnormwert), u.a. für erweiterte inhaltliche Akzente, bei Inklusion und „Bildung in der digitalen Welt“. Auch ist von der Behörde eine mit erheblichen Kosten verbundene Verschiebung des Unterrichtsfachangebots zu Gunsten von Deutsch, Englisch und Mathematik gewollt.

Die entstehenden und bereits entstandenen zusätzlichen Kosten müssen in das Budget der UHH eingehen und dynamisch an die Tarif- und Preisentwicklung angepasst werden.

2. Niveau der Gesamt-Studienanfänger*innenplätze aus Landes- und Bundesmitteln halten
(Ø-Bedarf 2021-2027 jährlich exkl. Tarifsteigerungen: mindestens 16 Mio. €; Zusage: 0 €)

Die Mittel aus dem HSP III wurden in den vergangenen Jahren im Einverständnis mit der BWFGB zur Finanzierung der Kapazitäten zur Betreuung der HSP-Studierenden und für die Kompensation des Kostenschereneffekts eingesetzt. Für diesen Erhalt der Grundstruktur können künftig die Mittel aus dem Zukunftspakt verwendet werden. Diese können aber nicht zweimal ausgegeben werden: Für den Erhalt der bisherigen zusätzlichen Studienplätze aus Bundesmitteln sollten die Mittel aus dem Zukunftspakt – so wie vom Bund vorgesehen – auch in voller Höhe (und nicht durch Kostenabsenkung durch Schaffung von Billig-Studienplätzen) in der Lehre eingesetzt und der Kostenschereneffekt mit Zusatzmitteln aus dem Haushalt der FHH ausgeglichen werden. Sollten diese zusätzlichen Studienplätze nicht hinreichend ausfinanziert werden, sollten sie auch nicht geschaffen werden.

3. Code of Conduct berücksichtigen und finanzieren
(Ø-Bedarf 2021-2027 jährlich: nicht bestimmt; Zusage: 0 €)

Die UHH möchte einen besonderen Beitrag zur Bekämpfung prekärer Beschäftigung in der Wissenschaft leisten, insbesondere durch Umsetzung der Kriterien des Code of Conduct: Daueraufgaben durch unbefristete Beschäftigungsverträge absichern und Anpassung der seit Jahren stagnierenden Lehrauftragsbesoldungen. Dies erfordert den Ausbau statt der Reduzierung von Grundmitteln.

4. Digitalisierung in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung ermöglichen
(Ø-Bedarf 2021-2027 jährlich exkl. Tarifsteigerungen: 12,5 Mio. €; Zusage: 0 €)

Die UHH leistet einen besonderen Beitrag zur Digitalisierung und beteiligt sich daher an dem Programm Ahoi Digital und arbeitet an der Etablierung digitaler Prozesse und Anwendungen in Studium, Lehre, Forschung und Verwaltung. Sie steht hier auch unter erweiterter gesellschaftlicher Erwartungshaltung, der ohne die entsprechenden Mittel nicht nachgekommen werden kann.

5. Die Zusagen im Rahmen der Exzellenzstrategie halten
(Ø-Bedarf 2021-2027 jährlich exkl. Tarifsteigerungen: 0,9 Mio. €; Zusage: 0 €)

Die UHH möchte die im Rahmen der Exzellenzstrategie bereits zugesagten Ziele auch erreichen und darüber hinaus in kommenden Exzellenzrunden fortschreiben. Die Finanzierungszusagen des Landes zu den Exzellenzclustern müssen über die Laufzeit der Cluster verlängert werden, damit die FHH an diesen Stellen nicht wortbrüchig und damit unglaubwürdig wird gegenüber den großen öffentlichen Drittmittelgebern DFG, HZG, MPG usw.

6. Verbesserung der Betreuungsverhältnisse
Die UHH möchte die Lehre durch eine Anhebung der Betreuungsrelationen nachhaltig verbessern. Dies wäre ein Beitrag zur Verbesserung der Absolvent*innenquote, wie in der Selbsterklärung des Landes angekündigt. Die gegenwärtige Finanzplanung der FHH liefe jedoch auf eine entgegengesetzte Entwicklung hinaus.

Es ist die Entscheidung der politisch Verantwortlichen, was sie von ihrer Universität erwarten und wie sie die in Folge der Corona-Maßnahmen eingetretene Rezession und reduzierten Steuereinnahmen beantworten wollen. Eines aber darf die UHH im Umkehrschluss auch erwarten, nämlich dass die politisch Verantwortlichen ein realistisches Verhältnis herstellt zwischen den in die UHH investierten Mitteln und den im Gegenzug an die UHH gerichteten Leistungserwartungen.

Investitionen in Bildung sind für die gesellschaftliche, technologische, medizinische und wirtschaftliche Entwicklung der FHH unerlässlich. Sie sichern Arbeitsplätze in Hamburg und spielen für die Gesellschaft in der FHH eine zentrale Rolle.

Der AS bittet daher die Leitung der Wissenschaftsbehörde und FHH nachdrücklich darum, für ein für an die UHH gestellten Erwartungen und ihren gesellschaftlichen Aufgaben gemäßes Budget zu sorgen.

Der AS fordert Präsidium und Hochschulleitung auf, eine Hochschulvereinbarung nur dann zu unterschreiben, wenn ein realistisches Verhältnis zwischen dem zugesagten Budget einerseits und den dafür geforderten Leistungen der UHH im Sinne der o.g. Punkte andererseits erreicht werden kann.“

4.2.3. Stellungnahme des Ausschusses für Lehre & Studium zur Hochschulfinanzierung durch die FHH und zum Wirtschaftsplan (1. Dezember 2020)

„Der Akademische Senat hat mit Beschluss vom 26.11.2020 kritisch zu den geplanten Haushaltsrestriktion in der Hochschulfinanzierung Stellung genommen. In Bezug auf Studium und Lehre kritisiert bzw. fordert er:

a) Die Lehrer*innenbildungs-Reform mit verbesserter Betreuungsrelation finanzieren!
b) Niveau der Gesamtstudienanfänger*innenplätze aus Landes- und Bundesmitteln halten!
c) Code of Conduct berücksichtigen und finanzieren!
d) Digitalisierung ermöglichen!
e) Verbesserung der Betreuungsverhältnisse!

Der ALSt unterstützt diese Forderungen und gibt ergänzend folgende Stellungnahme ab:

Die Zahl der Studienanfänger*innenplätze mindestens zu halten entspricht dem erhöhten gesellschaftlichen Bedarf an wissenschaftlicher Qualifizierung. Zentrale Herausforderungen der sozial-ökologisch vernünftigen Konversion, sozialer Gerechtigkeit und Inklusion, der Gesundheitsentwicklung oder der Demokratie und des technologischen Wandels („Digitalisierung“) bedürfen in großer Menge hochqualifizierter Persönlichkeiten, die in Verantwortung für die Welt agieren. Bildung durch Wissenschaft ist dafür notwendig zu verallgemeinern.

Diesem Erfordernis im Hochschulalltag zu entsprechen, setzt einen Ausbau der Grundstruktur der Universität voraus. Beispielhaft gilt, dass die vom Senat in Bezug auf die Lehrerbildung geforderte Intensivierung des wissenschaftlichen Studiums durch kleinere Lerngruppen (Erhöhung der Curricularwerte), einen höheren professoralen Lehranteil und die Möglichkeit freier Studienanteile für alle Studierenden und Fakultäten anzustreben ist. Mit der von der FHH angekündigten Haushaltsrestriktion ist dies nicht – nicht einmal für die Lehrer*innenbildung – zu gewährleisten.

Das gute Gelingen von Studium und Lehre ist davon abhängig, dass eine vertrauensvolle Lehr-/Lernkooperation in kleineren Lerngruppen, mit Lehrenden die überwiegend auf Dauerstellen beschäftigt und daher auch immer wieder ansprechbar sind, die Regel ist.

Vertiefte Kooperationen zwischen Fächern und Didaktiken sind erforderlich, um der Komplexität wissenschaftlicher Fragestellungen auch im Studium zu entsprechen. Auch dies muss mit entsprechenden Mitteln (z.B. zwei Lehrende in einer Lehrveranstaltung) untersetzt werden. Dies gilt ebenso für interdisziplinäre Lehre und den Wissenstransfer in die Stadt.

Die motivationale Dynamik wissenschaftlichen Lernens ist durch erweiterte Möglichkeit zur Vertiefung, Erprobung und Erforschung in projekt- und praxisbezogenen Lehrformen sowie einem allgemeinbildenden Anteil im Studium („frei“ oder als „Studium Generale“ für alle) zu stärken. Neue Medien in der Bildung sind als zusätzliche Angebote zur Wiederholung, Aktivierung und Kommunikation wirksam, verursachen aber – sinnvoll eingesetzt – einen erheblichen Mehraufwand. Sie müssen daher auch zusätzlich finanziert werden.

Die Bildung mündiger Menschen gründet nicht zuletzt auf der erkenntnis- und interessegeleiteten Orientierung in der Welt und damit auf die Fächervielfalt.

Der ALSt bittet den APH, den AS und den HR, diese Stellungnahme in Beratungen zu diesem Thema zu berücksichtigen und aufzugreifen.“


5. Arbeitsgruppe zur Entwicklung von Leitlinien für die Wissenschaftsfreiheit

Das Grundsätzliche ist immer konkret. Art. 5 (3) des Grundgesetzes lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Schon der zweite Satz verrät, dass es hier um die Verwirklichung des Ensembles der Grundrechte geht – die „Würde des Menschen“ für und durch alle zu verwirklichen als erstes Ziel.

Als der AfD-Mitbegründer Bernd Lucke nach seinem Wirken im EU-Parlament auf seine Professur in der Volkswirtschaftslehre der Universität Hamburg zurückkehrt und harmlos tut, als sei aus seiner Parteigründung nicht eine bösartige Ausgeburt der extremen Rechten geworden, erhebt sich Protest von Studierenden – teilweise lautstark.

Was von beidem aber gefährdet nun die Wissenschaftsfreiheit? Der Sozialdarwinismus und national-konservative Autoritarismus eines Bernd Lucke, der durchaus kritisch fragende Studierende per Security aus seinen Lehrveranstaltungen entfernen lassen will – oder der ziemlich verständliche studentische Protest? Es erweist sich, dass dies nicht die einzige Frage ist, in der aktuell über den Sinn und Gehalt der „Wissenschaftsfreiheit“ gestritten wird. Da ist der Fall einer Kollegin aus der Afrikanistik, die sich kritisch zur Kolonialvergangenheit Deutschlands positioniert und dafür aus dem Bundeskanzleramt (!) gemaßregelt wird; und zwar von einem revanchistischen Historiker, der in öffentlichen Vorträgen den Faschismus und die deutschen Weltkriegs-Initiativen von 1914 und 1945 verharmlosend als legitime Antwort auf eine sozialistische und russische Bedrohung darstellt – als hätte es nie historische Forschung dazu gegeben, die beweist, welches imperialistische Interesse das überaus deutsche „Bündnis der Eliten“ aus Junkern, Militär, Wirtschaft und anderen „Eliten“ an einer aggressiven Ostpolitik hatte. Ist die Negation von Erkenntnissen Teil der wissenschaftlichen Freiheit?
Ist eine „Zivilklausel“, als universitäre Selbstverpflichtung, Forschung, Lehre und Bildung auf zivile und friedens-stiftende Zwecke zu orientieren. ein Freiheits-Gewinn oder eine Einengung der wissenschaftlich Tätigen?
Und sind nicht viel mehr als die o.g. Streitfälle, die vor allem nach einer Kultivierung demokratischer Streitbarkeit an der Uni verlangen, die permanente Mangel-Finanzierung von Universitäten sowie der akute Lock-Down ganz erhebliche Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit?

Der Akademische Senat will 2021 Leitlinien für das gemeinsame Verständnis von „Wissenschaftsfreiheit“ an der Universität diskutieren und verabschieden. Eine Arbeitsgruppe, in der wir mitwirken, bereitet diese vor. Da noch kein Beschlusstext vorliegt, dokumentieren wir hier einen schriftlichen Diskussionsbeitrag unsererseits – zur Problematik des universitären Lock-Downs:

„Diskussionsthesen für die Mitglieder der AG-Wissenschaftsfreiheit am 16.11.2020:
"Tempelherr:
Der Aberglaube, in dem wir aufgewachsen,
Verliert, auch wenn wir ihn erkennen, darum
Doch seine Macht nicht über uns. - Es sind
Nicht alle frei, die ihrer Ketten spotten."

Gotthold Ephraim Lessing, "Nathan der Weise"/Vierter Aufzug, vierter Auftritt, 1779.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für unsere Erörterungen zum Verhältnis von "Lockdown" und Wissenschaftsfreiheit möchte ich hiermit einen ersten Impuls geben, der uns zu weiteren Leitlinien der gemeinsamen Stellungnahme dienen mag.
0) Ein Novum
Der "Lockdown" zur Eindämmung der Corona-Pandemie im ersten Drittel dieses Jahres, aber auch der "Teil-Lockdown" der kürzlich angeordnet worden ist - so auch die Dienstanweisung des Präsidenten - sind in ihrem Ausmaß, d.h. gleichfalls in der Einschränkung der Grundrechte, einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Diese Beeinträchtigungen tangieren ebenso die Wissenschaftsfreiheit, von der alle Mitgliedergruppen der Hochschulen - "Der Forschung Der Lehre Der Bildung" - betroffen sind. Keine Forschung ohne Lehre, keine Lehre ohne Bildung. (Diese Einschränkungen sind stärker als diejenigen, welche wir bislang erörtert haben.)
Demnach ist nicht nur (grundrechtlich) zu fragen, ob die ggf. legitimen Mittel dem Parlamentsgebot entsprechen, sondern auch, ob sie verhältnismäßig, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen sind, um einen legitimen Zweck zu erreichen. Über das rein juristische hinaus ist zu berücksichtigen, welche negativen Folgen die Eindämmung des Virusgeschehens auf sämtliche gesellschaftliche Bereiche (Soziales, Bildung, Kultur, Gesamtgesundheit, demokratische Partizipation) hat. Eine längerfristige Perspektive resp. Abwägung scheint mittlerweile dringend erforderlich. Eine Relativierung (des Ensembles) der Grundrechte sollte nicht stattfinden.
1) Die Wissenschaften
Sie haben, nicht zuletzt für die gesellschaftliche Rationalität und die Lösung sozialer und globaler Probleme, eine besondere Verantwortung.
"Hochschulen und Wissenschaft sind von Bedeutung für eine solidarische, nachhaltige Bearbeitung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Analyse und rationale Argumentation sind hochwirksam gegen Angst, Fake-News, Verschwörungstheorien und Demagogie. Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung und die universitäre Gemeinschaft brauchen Begegnung, Bezugnahme, Diskussion, Mimik, Gestik, spontane Anregungen in einem gemeinsam - unter den aktuellen Bedingungen besonders sorgfältig - belebten Raum."
"Die geplante Präsenzlehre im Wintersemester ermöglichen", Petition von Lehrenden der Uni Hamburg. (Siehe Anhang 1)
Bis noch kurz vor der Veröffentlichung der neuen Eindämmungsverordnung sprachen sich die Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank und ihre Staatsrätin Eva Gümbel öffentlich (auch speziell vor Studierenden) explizit für ein "Hybrid-Semester" aus.
Ebenso in einer offiziellen Stellungnahme zum Charakter des Wintersemesters 20/21, antwortend auf eine Anfrage eines Kommilitonen - an den Fachschaftsrat Medizin zur allgemeineren Kenntnis weitergereicht -, ist von "So viel Präsenzlehre wie möglich - so viel Digitalunterricht wie nötig." die Rede. (Siehe Anhang 2.)
Die eingeschränkte, sorgfältige (Präsenz-)Lehre erscheint somit als das "mildere" Mittel der Eindämmung unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Wissenschaften. (Wobei außerdem Berücksichtigung finden sollte, dass nun mehr erkenntnisbildende Erfahrungen mit der Corona-Pandemie vorliegen, die Behandlung Fortschritte macht, Impfstoffe bald zur Verfügung stehen und dass die Aufstockung qualifizierten Personals in Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und Seniorenheimen bei der Bewältigung der Pandemie sowie der allgemeinen Heilung von Krankheiten förderlich sind.)
Der Präsident der Uni berücksichtigt in seinem Anschreiben zur "9. Anweisung zur Eindämmung von COVID-19" diese Zusammenhänge nicht und bemüht eher die Begriffe "Tragödie", "Pflicht" und "Opfer". Auch die Bemühungen der HAW oder beispielsweise der Universitäten Leipzig und Göttingen für ein "Hybridsemester" bleiben hier außeracht. (Siehe Anhang 3.)
2) Schlussfolgerungen
Zu bestimmen sind m.E. folglich die Perspektive, Sinn und Charakter der Wissenschaften in Krisenzeiten, der Wert der Grundrechte sowie die reflexive Verantwortlichkeit aller Mitgliedergruppen der Universität respektive ihrer Subjekte - in gemeinschaftlicher Selbstverpflichtung, über die Eindämmung hinaus. Für die weitere Entwicklung bzw. die verantwortlichen Beratungen sind stärker als bisher die Gremien der Akademischen Selbstverwaltung, der Studentischen Interessenvertretung sowie die Personalräte einzubeziehen.
Wie mag uns das gelingen?
In der Absicht, produktive Anregungen gegeben zu haben,
mit freundlichen Grüßen,
Olaf Walther“

(Hamburg, den 16.11.2020)