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Eine Alternative ist immer: Zusammen!

Dokumentation von Initiativen, Kontroversen und Beschlüssen aus dem Akademischen Senat (AS) im Jahre 2018

„Jeder Egoismus spielt sich ab in der Gesellschaft und vermittelst der Gesellschaft. (...) Die Sozialisten wissen sehr wohl, daß die gegenwärtige Gesellschaft auf der Konkurrenz beruht.“

Karl Marx, „Das Elend der Philosophie“, 1847/1885, Marx-Engels-Werke (MEW), Band 4, S. 161.

Inhalt

I. Editorial
II. Gegen Rechts: Aufklärung und positive Einigung!
II.1. Aufruf: Erinnerung schafft gesellschaftliche Perspektive
II.2. Aufruf zur Mahnwache am 9.11.2018 –
Jahrestag der Reichspogromnacht
III. Würde, Wahrheit, Wissenschaft – Nicht ohne Mittel
III.1. Für die bedarfsgemäße Finanzierung von Wissenschaft
zum Allgemeinwohl (Beschluss)
III.2. Diskussion mit der Wissenschaftssenatorin (Protokoll)
III.3. Was soll das mit der „Exzellenz“?
IV. Studienreform zwischen „Exzellenz“ und „Nachhaltigkeit“
IV.1. Unser Aufruf zum Dies Acamdemicus
IV.2. Wie gelingt die Transformation unserer Welt?
Resümee des Dies Academicus (Flugblatt vom 16.11.2018)
IV.3. Klar, gerecht und unterstützend (Flugblatt vom Januar 2018
zum bestmöglichen Sinn einer Rahmenprüfungsordnung)
V. Demokratie und Kultur
V.1. Akkreditierung
V.2. Arbeit in den Ausschüssen des Akademischen Senats
V.3. In Gänze erkennbar – die Universität im Vorlesungsverzeichnis

I. Editorial

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Universität ist in der Hafenstadt Hamburg ein Faktor demokratischer Bildung, wissenschaftlicher Aufklärung, internationaler Verständigung und weltoffener Kultur. Daran ist stets zu arbeiten.

Dagegen steht nicht nur die notorisch verordnete „Schwarze Null“ einer fehlorientierten Politik und mit ihr der unerfreuliche Mangel im Alltag. Dagegen wirken auch Faktoren von Trump bis AfD, Management-Doktrinen und alltäglich egoistische Mißtöne.

Hingegen wirken wir im Akademischen Senat (AS) für eine übergreifende humanistische Sinnstiftung für Wissenschaft, Studium, Studienreform und Verwaltung. Wir wollen dabei Mitstreiter_innen gewinnen und produktive Freundschaften anregen sowie eine Kultur argumentativen Streits und der Verständigung für alle eröffnen.

In dieser Broschüre dokumentieren wir wesentliche Initiativen, Diskussionen und Beschlüsse des Gremiums, die alle und gewissermaßen alles betreffen: das Eintreten gegen Rechts; der Kampf für eine Hochschulfinanzierung, die allen erfüllende wissenschaftliche Arbeit und Bildung ermöglicht; die Frage, ob marktgerechte „Exzellenz“ und sinnstiftende Nachhaltigkeit der Wissenschaften einander ausschließen; die Kultur der Verwaltung und des Alltags der Uni.

Das Gremium beteiligt sich zurückhaltend, aber kontinuierlich daran, verordnet enges Effizienzdenken zugunsten menschenfreundlicher Bewegungsformen in Frage zu stellen, zu verlassen und eine neue Gestalt zu finden. Für eine solidarische, zukunftsbildende Haltung und Handlungsweise in der Uni ist erforderlich, dass mehr und mehr Mitglieder der Universität daran mittun und mittun können. Die hier dokumentierten Auszüge aus unserer AS-Arbeit sind Ausdruck unseres Engagements dafür und sollen dazu animieren.

Wir wünschen anregende Lektüre!

Liste LINKS, harte zeiten – junge sozialisten, SDS* sowie zahlreiche Freunde
– Zusammen das Bündnis für Aufklärung und Emanzipation! (BAE!) –

II. Gegen Rechts: Aufklärung und positive Einigung

II.1. Erinnerung schafft gesellschaftliche Perspektive

„Der Akademische Senat unterstützt den vorliegenden Antrag per Akklama­tion“ (AS-Protokoll vom 26.4.2018):

Erinnerung schafft gesellschaftliche Perspektive
Aufruf zur 18. Marathonlesung aus den verbrannten Büchern:
Bücherverbrennung – Nie wieder!

Hamburg liest und setzt damit ein Zeichen gegen Rechts
15. Mai 2018 – 11 Uhr bis 18 Uhr
Kaiser-Friedrich-Ufer, am Gedenkplatz des historischen Orts
der Hamburger Bücherverbrennung 1933

Der Mensch sei jedem Menschen ein Freund. Diese Haltung vereinte Autor*innen, deren Bücher im Frühjahr 1933 von den Nazis verbrannt wurden.

Schon kurz nach der Machtübertragung begannen NS-Organisationen mit der Verbrennung von Büchern, der Erstürmung und zerstörerischen Plünderung von Verlagen und Druckereien, Künstlerkolonien und Büchereien, die zur politisch-kulturellen Opposition gehörten. Die Maßnahmen waren Teil des Terrors gegen Pazifismus und Antimilitarismus, Gewerkschafts- und Arbeiterbewegung, humanistische Bildung, Sexualaufklärung und Psychologie sowie gegen alltägliche Humanität. Diese Kampagnen dienten zugleich zur Verbreitung und Steigerung von Antisemitismus. Die Nazis erkannten ihre Gegner*innen in jeder Form menschenfreundlicher und sozialkritischer Intellektualität und Politik.

Die Deutsche Studentenschaft initiierte deshalb für April und Mai 1933 eine eigene Kampagne „Wider den undeutschen Geist“. Damit erfuhr die Pogromstimmung einen organisierten Höhepunkt an den Universitäten: Begleitend zu der gesetzlichen Entrechtung jüdischer und opposi­tioneller Hochschullehrer*innen im April 1933 wurden alltägliche Denunziationen und Terror verschärft. An vielen Universitäten wurden Bücherverbrennungen für Mai 1933 von studentischen Organisationen vorbereitet. Die Kampagne sollte als „jüdisch“ ausgemachte Kolleg*innen und Antifaschist*innen aus den Universitäten vertreiben und ihre soziale Existenz vernichten. Mit der Einführung eines „Numerus Clausus“ gegen „jüdische“ Studierende auf Basis von „Arierparagraphen“ sollte auch die Studierendenschaft rassistisch gesäubert werden. Zugleich forcierte die Studentenschaft ihre Gleichschaltung und die ideologisch-­orga­-ni­satorische Vereinigung aller rechten studentischen Kräfte – ob korporiert oder nicht korporiert. Volkstumsideologie, Antisemitismus und die elitär-romantische Feindschaft zu sozialem Fortschritt, Aufklärung, demokratischer Bildung und Politik ergaben das Gebräu, mit dem die Universitäten mitverantwortlich für Menschenvernichtung und Weltkrieg wurden.

Aber: Diese Aktionen führten ungewollt auch der Welt vor Augen, dass der gemeinsame Antifaschismus von sozialer Opposition und humanistischen Intellektuellen das größte Potential für die Überwindung der Barbarei barg und bis heute birgt. Die geistige Produktivität, internationale Verbundenheit und kreative Fülle von Philosophie, Künsten, Wissenschaften und sozialer Politik in demokratischer Bewegung ist – in der Tat – „Nie wieder!“. Damit tragen Menschen unendlich zur Befreiung von jeder Barbarei und zur humanen Veränderung in der Welt seit 1945 bei.

In diesem Verständnis erinnert die Studierendenschaft und Universität Hamburg an die Nazi-Verbrechen. Es gibt für uns keine Ab- oder Umkehr in der Erinnerung. Sie bekräftigt unser Engagement für humanistische Bildung und Wissenschaft, soziale Offenheit der Hochschulen und ihre demokratische Verfasstheit: Für eine Welt, die von der Menschheit auf Dauer friedlich und solidarisch bewohnt wird.

II.2. Erinnerung und Mahnung

Aus dem AS: Protokoll vom 16. Oktober 2018
„Frau Sepehrnia weist auf die Gedenkkundgebung zum 80. Jahrestag der Reichspogromnacht am 09.11.2018 von 14.00 bis 16.00 Uhr am Joseph-Carlebach-Platz hin.

Der Akademische Senat verabschiedet auf ihren Antrag hin per Akklamation folgenden Aufruf:

Der Akademische Senat begrüßt die Gedenkkundgebung [der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes und der UHH] "Erinnerung und Mahnung" zum 80. Jahrestag der Reichspogromnacht. Er ruft alle Mitglieder der Universität zur Teilnahme auf. Er bittet das Präsidium, den Aufruf zu dieser Veranstaltung allgemein bekannt zu machen.“

III. Würde, Wahrheit, Wissenschaft – Nicht ohne Mittel

Im November 2017 hatte es auf gemeinsame Initiative von uns und aus dem Uni-Präsidium einen „Dies Academicus“ gegeben: „Hochschulfinanzierung – Zwischen Sparta und Elysium“ war das sprechende Thema. Vorbereitet wurde diese universitäre Tagung, an der alle Mitglieder teilnehmen konnten, von Studierenden, dem Uni-Kanzler, Mitgliedern des AS und Geschäftsführer_innen der Fakultäten. Es ging darum, eine solide Übersicht über die öffentlicher Finanzierung von Bildung und Wissenschaft zu erhalten und zu diskutieren, wie diese nachdrücklich verbessert werden kann. Ein Ergebnis war das hier folgende Positionspapier, das der Akademisches Senat sich im Juni 2018 zu eigen gemacht hat.

III.1.a) Bildung und Wissenschaft zum Allgemeinwohl adäquat finanzieren!

(Beschluss des Akademischen Senats der Uni Hamburg vom 28.06.2018 (15:1:2))
Vor dem Hintergrund der aktuellen sozialen, politischen und internationalen Verwerfungen weltweit wachsen die gesellschaftlichen Erwartungen und Hoffnungen an die Universität, durch wissenschaftliche Erkenntnisse und Bildung an ziviler und nachhaltiger gesellschaftlicher Problemlösung mitzuwirken. Die Universität Hamburg will, wie in ihrem Leitbild gefasst, diese Erwartungen wahrnehmen und „zur Entwicklung einer humanen, demokratischen und gerechten Gesellschaft beitragen“.

Doch die Unterfinanzierung schränkt zunehmend entsprechende wissenschaftliche Verantwortung ein. Die mit der Schuldenbremse fixierte jährliche Steigerungsrate von 0,88 Prozent des Grundbudgets der UHH verursacht – auf Grund der tatsächlichen Tarif‐ und Preissteigerungsraten in Höhe von gut 2 Prozent pro Jahr – im Zeitraum 2013‐2020 ein Defizit in der Höhe von rd. 96 Mio. Euro. Im Zeitraum von 2009‐2016 ist der Anteil der Grundfinanzierung am Gesamtbudget von 72 Prozent auf 60 Prozent gesunken, während der Anteil temporärer Mittel von 28 auf 40 Prozent angestiegen ist. Diese Entwicklung verschärft die jahrzehntelange Unterfinanzierung der Universität, erschwert die Planungssicherheit, prekarisiert Beschäftigungsverhältnisse, behindert notwendige Sanierungs‐ und Baumaßnahmen, vertieft die Ungleichheit (auch innerhalb der Universität), schränkt das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit und Wahlfreiheit der Bildungsstätte weiter ein und steigert den Kommerzialisierungs‐ und Konformitätsdruck.

So gefährdet die Politik mit der Schuldenbremse, dass die Universität ihrer Verantwortung, an einer ökologisch, sozial und ökonomisch nachhaltigen Entwicklung zu arbeiten, nachkommen kann. Damit schadet diese Politik allen. Im Unterschied dazu hatte Prof. Dr. Florian Schui von der Universität St. Gallen in seinem Einstiegsreferat für den Dies Academicus unter dem Titel „Bildung im Zeitalter der Sparpolitik“ aufgezeigt, dass gerade Phasen hoher Spitzen‐, Vermögens‐ und Gewinnsteuern verbunden mit investiver sozialer Staatstätigkeit die gesellschaftliche bzw. die positive wirtschaftliche Entwicklung begünstigen. Dies geht mit notwendiger Bildungsexpansion und wissenschaft-lich‐technischer Erneuerung einher.

Die Universität Hamburg benötigt daher eine höhere Grundmittelzuweisung aus öffentlicher Hand. Das derzeit aus temporären Sondermitteln der UHH finanzierte Defizit muss mit einer Steigerung der öffentlichen Zuwendungen von über 0,88 Prozent ausgeglichen werden. Die Zuwendungen sind insgesamt dauerhaft zu erhöhen, denn Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung erfordert eine verlässliche Grundfinanzierung, die soziale Offenheit, wissenschaftliche Pluralität, Diskurs und gesellschaftliche Verantwortung begünstigt.

Anlässlich der anstehenden Verhandlungen über den Haushalt 2019/20 und einer neuen Hochschulvereinbarung formuliert die Uni Hamburg folgende Positionen zu den exemplarischen Auseinandersetzungsfeldern Bauen, Studienplätze und Arbeitsbedingungen:

Bau- und Sanierungsstau auflösen!

Bildung und Wissenschaft zum Allgemeinwohl brauchen Gebäude, die von Funktionalität, Flexibilität und Geschichtsbewusstsein geprägt sind. Die Universitätsgebäude in Hamburg wie bundesweit sind enorm sanierungs‐ und ausbaubedürftig. Nach den Daten des DZHW (HIW) hätten zwischen 2008 und 2012 im Bundesgebiet 38 Prozent und in Hamburg sogar 62 Prozent höhere Investitionen zur Instandhaltung und Modernisierung von Universitätsgebäuden ausgegeben werden müssen. Die bundesweite Finanzierungslücke bis zum Jahr 2025 wird seitens der Kultusministerkonferenz auf 35 Milliarden Euro beziffert.

Die Politik mit der Schuldenbremse hat zur Folge, dass zur Kreditaufnahme für größere Sanierungs‐ oder Bauvorhaben der Besitz der Uni‐Gebäude an die städtische Tochtergesellschaft Sprinkenhof GmbH übergeht, die die Gebäude wiederum an die UHH zurück vermietet (Vermieter‐Mieter‐Modell). Dem entgegen bedarf es aber für eine gute, nach wissenschaftsorientierten Kriterien überlegte und demokratische Bau‐ und Sanierungsplanung einer größeren Souveränität der Hochschulen sowie höhere Finanzmittel.

Ausreichend Studienplätze mit guter finanzieller Unterlegung bereitstellen!
Es fehlen zur Deckung des gesellschaftlichen Bedarfs enorm Studienplätze. So ist z. B. in der Medizin die Zahl der Studieninteressierten fünfmal so hoch, wie die Zahl der Studienplätze, während gleichzeitig die Fachverbände einen steigenden Ärztemangel konstatieren müssen.

Dieser Mangel ist ein Einschnitt in die Grundrechte aller Bürger*innen, denn das Grundgesetz sieht die freie Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs für alle vor. Der Numerus Clausus ist ein Produkt der Mangelverwaltung. Er hat sich zu einem scharfen Selektionsinstrument zur Behinderung von Bildung, Engagement und kultivierten sozialen Beziehungen entwickelt – im Bachelor und im Master. Das Bachelor‐Master‐System sollte auf den gestiegenen Bedarf ohne Mittelerhöhung reagieren, in dem das Studium für die Masse verkürzt (Bachelor) und nur für einen kleineren Teil weitergeführt werden kann (Master). Damit ging auch eine schädliche tiefere Trennung von Forschung und Studium einher.

Zur Realisierung des grundgesetzlichen Auftrags braucht die Uni höhere Mittel zur Bereitstellung von Studienplätzen im Bachelor und Master mit Masterplatzgarantie.

Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ermöglichen!

Mit der Verschiebung der Finanzierungstruktur im Sinne einer relativ und real sinkenden Grundfinanzierung respektive mit dem steigenden Anteil temporärer Mittel am Gesamtetat der UHH werden die verlässlichen beruflichen Perspektiven an der Universität gefährdet. Für die Wissenschaftler*innen ist die zunehmende Orientierung an einer „Marktlogik“ in Bezug auf die Steuerung der Universität (z.B. über Produktkennzahlen und Erfolgsindikatoren) problembehaftet für die Entfaltung motivierten wissenschaftlichen Handelns. Nach Daten des Bundesberichts Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 sind 93 Prozent der Wissen­schaft­lichen Mitarbeiter*innen bundesweit befristet beschäftigt, davon 53 % mit einer Befristung von einem Jahr.

Dieser Umstand schränkt kritisches Hinterfragen und innovative Wege in der Wissenschaft in allgemein schädigender Weise ein.
Dagegen müssen gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft ermöglicht werden. Daueraufgaben benötigen Dauermittel und Dauerstellen. Gegen die „Quantifizierung von Wissenschaft“ hilft die Wiederbelebung einer Debattenkultur innerhalb sowie außerhalb der Universität. Das erfordert erheblich bessere Finanzierung, inneruniversitäre Demokratie und wissenschaftliche Interdisziplinarität.

Handlungsableitungen

Der Akademische Senat bittet das Präsidium, sich mit dieser Positionierung in der LHK über eine gemeinsame Orientierung der Hamburgischen Hochschulen in den Haushaltsverhandlungen zu verständigen. Das Präsidium möge außerdem – am besten mit den anderen Hochschulen – dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Wissenschaft und Gleichstellung der Bürgerschaft den Wunsch mitteilen, in Hinblick auf die Haushaltsaufstellung mit den Abgeordneten die Finanzierungssituation und ‐erfordernisse der Hamburgischen Hochschulen im Rahmen einer Ausschusssitzung zu diskutieren. Eine solche Sitzung könnte auch in der Universität stattfinden.

Der Akademische Senat setzt eine Arbeitsgruppe ein, die auf Grundlage der Arbeitsergebnisse des Dies Academicus und dieser Resolution Maßnahmen evaluiert, um die öffentliche Aufmerksamkeit für die Belange der Hochschulen im Zusammenhang mit den Haushaltsverhandlungen zu erhöhen. Der Akademische Senat bittet das Präsidium, in diesem Prozess unterstützend mitzuwirken.
III.1.b Auszug aus dem Protokoll: „Frau Sepehrnia beantragt, folgende Passage zu verabschieden: Der Akademische Senat bittet die Senatorin bei ihrem nächsten Besuch zu dieser Resolution Stellung zu nehmen. Die Hochschulöffentlichkeit möge bei dieser Sitzung des Akademischen Senats mit besonderer Sorgfalt informiert werden. Der Akademische Senat beschließt diesen Antrag mit 9 : 0 : 9 Stimmen.“

III.2. Diskussion mit der Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank

Sehr schnöde heißt es im Protokoll vom 18. Oktober 2018: „Die Senatorin begrüßt die Mitglieder des Akademischen Senats und beantwortet im Folgenden Fragen zu den Themenfeldern Aktuelle Herausforderungen für das Hochschul- und Wissenschaftssystem vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung (u.a. Gemeinwohl), Hochschulfinanzierung (geplanter Aufwuchs für 2019/20, geplante Verbesserung der Grundfinanzierung ab 2021, Zukunft des Hochschulpaktes), Erfolg im Exzellenzwettbewerb, ZLV (8-semestrige Bachelor-Studiengänge, Gleichstellung, Diversity, Zukunft des Universitätskollegs), Transfer, Campusentwicklung (v.a. Campus Bahrenfeld) und Beschäftigungsbedingungen an der UHH (Kettenbefristungen/Dauerstellen). Die Senatorin bedankt sich abschließend für den intensiven Austausch und teilt mit, gern auch zukünftig die Sitzungen des Akademischen Senats in bestimmten Abständen zu besuchen.“

Tatsächlich hat die Vizebürgermeisterin – angeregt durch studentische Bei­träge – emphatisch dafür plädiert, die Wissenschaften und Wissenschaftler_innen sollten sich nicht in vorgeblicher Neutralitätsposition aufhalten, wenn es – wie heute – darum geht, wissenschaftliche Erkenntnisse, Umwelt, Men­schenrechte und Demokratie gegen „Fake-News“ und eine Verrohung von Rechts zu verteidigen. Sie erkenne die hohe Relevanz von Wissenschaften und akademischer Bildung dafür und werde auch – mehr noch als durch die Erfolge bei der Exzellenzstrategie davon motiviert – für eine Verbesserung der öffentlichen Grundzuweisung für die Hochschulen streiten. Sie ließ anklin­gen, dass sie dabei auch auf Rückenwind aus den Hochschulen angewiesen sei.

Diesen Appell zum gesellschaftlichen Eingreifen hören manche Professor_innen mit Kleinmut und bloßem Pragmatismus nicht gern; an der Notwendigkeit kommen aber auch sie nicht vorbei. Viele engagierte Mitglieder der Hochschulen hingegen bedürfen wiederum dieser politischen Appelle nicht:

Die Resolution des Akademischen Senats war auch eine Grundlage für die Demonstration „Für die Ausfinanzierung von Bildung, Kultur und Wissenschaft – Solidarisch für ein lebenswertes Hamburg“ am 1. November 2018. Eingebracht wurde sie von den studentischen Vertreter_innen des Bündnis für Aufklärung und Emanzipation (BAE!) und von Campusgrün.

III.3. Was soll das mit der „Exzellenz“ von Wissenschaften?

Ende September 2018 wurden im Rahmen der Exzellenz-Strategie von Bund- und Ländern vier Forschungsbereiche der Universität Hamburg prämiert. Unser Statement dazu in einem Flugblatt vom 1. Oktober 2018:

Exzellent! Exzellent?

„Warum wird Spitzenforschung gefördert?
(...) Ohne universitäre Spitzenforschung nimmt die innovative Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft ab. Je exzellenter die universitäre Forschung, desto innovierender das unternehmerische Umfeld. Im Rahmen universitärer Forschungsprojekte werden Fachkräfte ausgebildet, die auf dem Arbeitsmarkt dringend benötigt werden. International sichtbare Spitzenforschung (...) ist für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands entscheidend.“

Bundesministerium für Bildung und Forschung: https://www.bmbf.de/de/die-exzellenzstrategie-3021.html

„Wenn man keinen Egoismus haben will, dann muß man nicht gegen ihn reden, sondern einen Zustand schaffen, wo er unnötig ist.“

Bertolt Brecht, „Über den Egoismus“, aus: „Me-ti – Buch der Wendungen“, entstanden im Exil der 1930er Jahre.

In der Wissenschaft geht es im besten Fall allerorten um die Lösung globaler Probleme – nicht um „Germany first“. Diese Siegerpose ist historisch überholt. Das vom Forschungsministerium propagierte unternehmerische Interesse an „Spitzenforschung“ bereitet deshalb Vielen Unbehagen. Eine solidarische Gegenstrategie für Wissenschaft zum Allgemeinwohl hat viele Hindernisse.
Die Unis sollen durch einen anhaltenden Sparkurs in die konservative Standortdoktrin eingeordnet werden: Mehr Mittel erhalte nur, wer das Exzellenzspiel mitspiele. Tatsächlich haben sich gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Kämpfe zur Durchsetzung besserer staatlicher Finanzierung als einzig wirksam erwiesen.

Jetzt hat die Uni Hamburg bei der „Exzellenzstrategie“ insgesamt 164 Millionen Euro für vier sogenannte Forschungscluster im Wettbewerb errungen. Diese Mittel, aufgeteilt und befristet auf sieben Jahre und begrenzt auf die prämierten Forschungsfelder, auf denen als Gegenleistung zudem „innovierend“ geackert werden muss, sind nicht bedarfsgerecht. Sie ändern nichts am strukturellen Gesamtdefizit von dauerhaft 20 Millionen Euro. Das drückt die ganze Uni, weil mit der „Schuldenbremse“ die staatlichen Grundmittel permanent unterhalb des Bedarfs gehalten werden: Preise, Tarife, wissenschaftliche und andere Aufgaben sowie die Studierendenzahl steigen erheblich stärker als die dafür zugewiesene Finanzierung.
Das Prinzip „Exzellenz“ verdeckt und verschärft folglich die Probleme: Allein von 2009 bis 2016 ist der Anteil der über Wettbewerbe eingeholten „Drittmittel“ im Verhältnis zur demokratisch-staatlichen Grundfinanzierung von 18% auf 30% angewachsen. Am stärksten geschieht dies bei den MIN-Fächern. Da es sich um befristete Projektmittel handelt, ist damit eine weitere Prekarisierung der wissenschaftlich Tätigen verbunden. Da es sich vorrangig um Forschungsmittel handelt, geht es auf Kosten der Lehre. Öffentliche Mittel werden dorthin umgeleitet, wo schon viel Geld drinsteckt. Es steckt viel Geld drin, wo an herrschenden Doktrinen nicht so sehr gerüttelt wird. Humanistische Ambition, Wissenschaftskritik, Studium und Forschung als Einheit sowie in der Regel Humanwissenschaften werden benachteiligt.

Was braucht also die Universität, nachdem alle Sektgläser geleert sind?

Zum Beispiel eine Philosophie (der Medizin), die den ganzen Menschen in seiner sozialen Welt begreift statt ihn kleinteilig zu separieren… Eine Wissenschaftskritik, die hinter der „Erforschung des Urknalls“ Historisches erkennt statt spekulativ den Grund allen Lebens erfassen zu wollen… Den Mut, den Klimawandel als politisch-ökonomisches Konfliktfeld zu bearbeiten und nicht als lediglich einzudämmende Katastrophe… Eine Erforschung bzw. Arbeit der Kulturgeschichte, die selbstbewusst Zerstörungen beendet und mit an einer friedlichen gemeinsamen Kultur baut… Solidarität für die Befreiung von öffentlicher Knappheit, sozialer Dekadenz und politisch gewollter Konkurrenz ...

Das Nein zur Mängelverwaltung: Ein entschiedenes Ja zur Verwirklichung der ganzen Menschheit!

IV. Studienreform
Zwischen „Exzellenz“ und „Nachhaltigkeit“

Seit den großen Protesten gegen das Bologna-Studiensystem vor etwa 10 Jahren („Uni brennt!“…) sind erhebliche kleine Modifikationen an dem streng regulierten Studium erreicht worden, die es erträglicher machen, teilweise Freiheiten für kooperative, kritische Bildung wiederherstellen. Zufriedenstellend ist dies noch lange nicht. Wir setzen uns kontinuierlich für eine Reform des Studiums ein, die nicht den „Erfolg“ nach Kreditpunkten und Noten, sondern wirkliche Bildung selbstbewusster, kooperativer Persönlichkeiten und Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung in den Mittelpunkt stellt; Bildung, die allen nützt und niemanden ausschließt ...

In diesem Zusammenhang erwirken wir regelmäßig, dass es „Dies Academici“ der Universität gibt (und teilweise auch in Fakultäten). Das sollen Tagungen seien, an denen sich alle frei daran beteiligen können, Erwartungen und Hindernisse für universitäres Lehren und Lernen am Maßstab unserer gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung zu diskutieren.
2018 stand diese Diskussion im Spannungsfeld „Exzellenz“ und „Nachhaltigkeit“:

IV.1. Unser Aufruf zum Dies Academicus: „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung – Präambel

Diese Agenda ist ein Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand. Sie will außerdem den universellen Frieden in größerer Freiheit festigen. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Beseitigung der Armut in allen ihren Formen und Dimensionen, einschließlich der extremen Armut, die größte globale Herausforderung und eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung ist.“
(Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen über ‚Sustainable Developement Goals‘ am 25.09.2015, S. 1)
Liebe Mitstreiter*innen, liebe Kommiliton*innen, liebe Kolleg*innen,

diesen Mittwoch, den 07.11.2018, findet an der Uni Hamburg der Dies Academicus „Transformation unserer Welt: Forschendes Lernen und nachhaltige Entwicklung“ statt. Alle Lehrveranstaltungen fallen zugunsten der uniweiten Verständigung über die Realisierung der ‚Soustainable Developement Goals‘ der Vereinten Nationen und der dafür notwendigen Studienreform aus. Der Dies Academicus ist der Tag der Uni-Mitglieder zur demokratischen Diskussion über Entwicklungsherausforderungen und gemeinsame Konsequenzen. Alle sind herzlich eingeladen, sich einzubringen.
Das Programmheft (mit Workshop-Teaser!) des Dies Academicus kann hier eingesehen werden: https://www.uni-hamburg.de/dies-academicus/programmheft.pdf

Die Agenda 2030 mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Developement Goals, SDGs) bilden in der tiefen Krise mit den sozialen, politischen und internationalen Verwerfungen eine klare Perspektive, zur Bearbeitung der globalen Probleme und Realisierung einer prosperierenden erfreulichen Zukunft für alle – in global kooperativer Arbeit. Im Zentrum der SDGs stehen die Überwindung von Armut, die Verwirklichung von inklusiven und friedlichen Gesellschaften und ein sorgsames Verhältnis des Menschen zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen. Das hat Konsequenzen für alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und damit auch für alle Wissenschaftsbereiche. Die Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ kann hier nachgelesen werden: http://www.un.org/Depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf

Es ist erfreulich, dass die Uni Hamburg sich vornimmt, in diesem Sinne „Universität der Nachhaltigkeit“ zu sein. Wir sind bei der Umsetzung der Agenda 2030 mit Herausforderungen konfrontiert: Die chronische Unterfinanzierung, die durch die Politik mit der Schuldenbremse weiter verschärft wird, drängt die Uni in Drittmittel-Jagd (auch in der Exzellenz-Strategie) und Konformität. Unter diesen Bedingung leidet der kritische Gesellschaftsbezug in den Wissenschaften und die Einheit von Forschung und Lehre. Das Bachelor-Master-System steht mit der Orientierung auf Selektion, Konkurrenzverschärfung und Leistungsdruck dem Ziel der Vereinten Nationen, inklusive gleichberechtigte und hochwertige Bildung zu entwickeln, entgegen. Die Studienreform des Bachelor-Master-Systems muss mit Anspruch der „Uni der Nachhaltigkeit“ neu vertieft werden.

Über Ambition und Herausforderungen der „Uni der Nachhaltigkeit“ wollen wir uns am Dies Academicus verständigen. Der Tag beginnt um 10 Uhr mit drei Impulsen aus dem Kompetenzzentrum Nachhaltige Uni und dem Hamburger Zentrum für universitäres Lehren und Lernen. Nach der Mittagspause werden die aufgeworfenen Fragestellungen in verschiedenen Workshops vertieft. Zum Abschluss wird unter dem Titel „Menschen, Planet, Wohlstand und Frieden – Unteilbar! Die Universität im Spannungsfeld zwischen Bildungsanspruch, Nachhaltigkeit und Forschungsexzellenz" über gemeinsame Konsequenzen aus dem Dies Academicus diskutiert. Es gibt also zahlreiche Gelegenheit, sich einzubringen. Deswegen: Kommt zum Dies Academicus!

Solidarische Grüße, Euer studentisches Dies-Vorbereitungsteam
(bestehend aus Mitgliedern des BAE! und CampusGrün; Anm. der Hg.)

IV.2. Wie gelingt die Transformation unserer Welt? Resümee des „Dies Academicus“

(Flugblatt vom 16. November 2018)

„Wir sehen eine Welt vor uns, die frei von Armut, Hunger, Krankheit und Not ist und in der alles Leben gedeihen kann. Eine Welt, die frei von Furcht und Gewalt ist. Eine Welt, in der alle Menschen lesen und schreiben können. Eine Welt mit gleichem und allgemeinem Zugang zu hochwertiger Bildung auf allen Ebenen, zu Gesundheitsversorgung und Sozialschutz, in der das körperliche, geistige und soziale Wohlergehen gewährleistet ist. Eine Welt, in der wir unser Bekenntnis zu dem Menschenrecht auf einwandfreies Trinkwasser und Sanitärversorgung bekräftigen, in der es verbesserte Hygiene gibt und in der ausreichende, gesundheitlich unbedenkliche, erschwingliche und nährstoffreiche Nahrungsmittel vorhanden sind. Eine Welt, in der die menschlichen Lebensräume sicher, widerstandsfähig und nachhaltig sind und in der alle Menschen Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher und nachhaltiger Energie haben.“

Aus: Resolution der Versammlung der Vereinten Nationen: „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“, September 2015.
Groß und weit: Die Hoffnung und unabweisbare Notwendigkeit für die Menschheit.
Die in der Agenda 2030 formulierten Ziele der Vereinten Nationen sind für Alle verständlich. Sie sind das Einfache, das schwer zu machen ist. Diese Agenda spiegelt die soziale Sehnsucht auf ein gelingendes Leben und erreicht durch engagierte zivilgesellschaftliche, auch wissenschaftliche Aktivität das höchste Forum der internationalen Staatengemeinschaft. Sie verdient größere Bedeutung in unserem Alltagshandeln.

Am 7. November kamen deshalb Mitglieder aller Gruppen und Fakultäten der Universität zusammen, um unter dem Motto „Die Transformation unserer Welt: Forschendes Lernen für nachhaltige Entwicklung“ den gemeinsamen Beitrag zu dieser positiven Perspektive zu bestimmen. Spezifische Fragestellungen waren: Wie können demokratisches Empowerment und wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Allgemeinwohl besser gelingen? Was ist für inklusive Bildung im Hochschulbereich (Beispiel: geflüchtete Studieren­de) verbesserungswürdig? Welcher Bildung bedürfen wir für global solidari­sches Denken und Handeln? Wie wird die Verbindung von Wissenschaft und gesellschaftlichem Engagement wirksam, um staatliche Politik zu verändern? Welche Forschungsorganisation trägt zur globalen Problemlösung (Beispiel: Klimawandel) bei? Welche Formen von Studium und Lehre begünstigen die Herausbildung verantwortlicher kooperativer Persönlichkeiten?

Diskursiv und engagiert wurde über das Verhältnis von Nah-Zielen und Fern-Zielen gestritten. Dabei wird die Pluralität verschiedener Ansätze am produktivsten, wenn menschenfreundliche Ambitionen frei zum Ausdruck gebracht und „Sachzwänge“ in Frage gestellt werden. Die Universität ist in ihrer Fächer-, Methoden- und Theorienvielfalt, durch das Engagement ihrer Mitglieder und deren gesellschaftliche Beziehungen wirksam. Sie kann ihre Wirksamkeit erhöhen, wenn zur Beendigung von Armut, kulturellem Elend, Verleumdung und Gewalt bis zur universitärer Unterfinanzierung und Konkurrenz- bzw. Exzellenzdruck oppositionelle Aufklärungslust entfaltet wird. Nicht der Erfolg in der marktförmigen Welt der Be- und Verwertung ist das Gelingen, sondern das schöpferische, erkenntnisgestützte, intensive und gerechte Eingreifen für eine bessere Welt. Gemeinsam: Relevant
Gedeihlich Fortbestand der Welt
Mehr wiegt als Siegerplatz und Geld.

IV.3. Die Kontroverse um eine Rahmenprüfungsordnung (RPO)

Die Förderung wissenschaftlicher (Persönlichkeits-)Bildung mit Herz und Verstand für bessere Welt hat auch in der Universität Gegner. Eine Rahmenprüfungsordnung (RPO), die wesentliche Fallstricke des Studiums für alle beseitigen sollte, konnte bisher noch nicht durchgesetzt werden. Wir dokumen­tieren hier unsere Argumente vom Januar 2018, mit denen wir auch weiter­hin davon überzeugen wollen, dass für alle gelten soll:

Klar, gerecht und unterstützend
Zum Sinn und Nutzen einer Reform der Prüfungsordnungen

„Die Universität Hamburg versteht Wissenschaft als solidarische Bemühung, alle gesellschaftlichen und natürlichen Verhältnisse analytisch zu durchdringen, damit die Welt durch rationale Gestaltung in Frieden bewohnt und mit Vernunft genutzt wird. Alle Mitglieder der Universität sind Lernende. Das Universitätsstudium ist Teilnahme an diesem Wissenschaftsprozess. Es dient der Bildung mündiger Menschen, die auf wissenschaftlicher Grundlage verantwortlich für eine humane, demokratische und gerechte Entwicklung der Gesellschaft wirken. Das Studium soll in forschendem Lernen zur Bestimmung, wissenschaftlichen Bearbeitung und Lösung epochal-typischer Schlüsselprobleme beitragen. So fördert die Universität die kritische Aneignung von Grundlagen, Theorien und Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Aus der fachlichen Durchdringung ermöglicht das Studium problemlösungsorientierte, interdisziplinäre Kooperationen. So bereitet es auch auf berufliche Tätigkeitsfelder vor.“

Aus: Präambel des studentischen Vorschlags für eine Rahmenprüfungsordnung, April 2017.

Das klingt sperrig: „Rahmenprüfungsordnung“. Dahinter steckt folgendes: Die Uni regelt bisher die Prüfungen in den Fakultäten unterschiedlich. Dabei entsteht eine Menge Ungerechtigkeit. Während zum Beispiel fast überall die harten Fristenregelungen durch studentisches Engagement abgeschafft wurden, wird in der BWL weiterhin scharf exmatrikuliert. Um demokratische Gerechtigkeit herzustellen, muß eine gesamtuniversitäre Regelung getroffen werden.

Der studentische Vorschlag für eine „Rahmenprüfungsordnung“ wurde
von Vertreter*innen aus 7 (von 8) Fakultätsräten, aus dem Akademischen Senat und dem AStA erarbeitet und vorgelegt (zu finden unter www.bae-hamburg.de/artikel_295.html). Er ist nur zwei Seiten lang. Auf seiner Grundlage wäre eine wirklich befreiende Studienreform möglich: Wissenschaft und Bildung als Prozess solidarischer Weltaneignung heißt für uns, dass ein erheblicher Teil des Studiums ein „Werkstattstudium“ sein soll. So könnte man sich in anderen Fächern umschauen und in Projekt- und Teamarbeit über mehrere Semester gesellschaftlich relevante Fragestellungen vertiefen. Ohne Noten- und Prüfungsdruck! In den konventionelleren Bereichen des Studiums müsste die Zahl der Prüfungen auch drastisch reduziert werden. Die Fristen für studienbegleitende Prüfungen und den Erwerb von Leistungspunkten sind überall abzuschaffen. Nichtbestandene Prüfungen sollten immer wiederholbar sein. Und ein einfaches ärztliches Attest sollte ausreichen, um sich zu „entschuldigen“. Die Anwesenheitspflicht gehört praktisch abgeschafft. (Sie ist übrigens längst weitgehend abgeschafft, es müssen nur alle auch darauf bestehen!)

Das alles wäre ein guter Anfang für eine konstruktive Änderung in der Universität. Sie ist nämlich nicht dafür da, Menschen zum Scheitern zu bringen, sondern sie auf ihrem Bildungsweg zu fördern! Sie sollte kein Ort der Angst und Anpassung, sondern solidarisch frei kooperierender, wachsender Persönlichkeiten sein!

Die Apologeten des „Homo Oeconomicus“ und andere Technokraten denken hingegen, Menschen „funktionieren“ nur durch Strafen und Belohnen, egoistisch und konkurrenzhaft, in strenger Hierarchie. Daher ist die Abwehr einer vernünftigen Studienreform von professoraler Seite, besonders aus der BWL, erheblich. Deren Studienordnung kann man ohne Übertreibung als kulturelle Gewalt bezeichnen; schon der Ton ist rein anordnend. Das Leiden von Studierenden ist in diesem Bereich besonders auffällig.

In diesem Spannungsfeld zieht sich nun seit einem Jahr die Diskussion um eine gemeinsame universitäre Prüfungsordnung. Es kommt darauf an, daß mehr und mehr Studierende, Fachschaftsräte, Lehrende und mit Studierenden betraute Verwaltungskolleg*innen ihr Bedürfnis an Bildung, Wissenschaft und einem kollegialen produktiven Miteinander gegen enge Bedingungen zum Ausdruck bringen.

Am Donnerstag diskutiert der Akademische Senat über eine Rahmenprüfungsordnung. Es wird nicht der Weisheit letzter Schluß sein, aber unter ho­her Beteiligung einer kritischen Öffentlichkeit vielleicht ein sinnvoller Beginn.

V. Demokratie und Kultur

Obgleich die neoliberalen Hochschul-Deformierer permanent die „Autono­mie“ der Universitäten predigen, gibt es strikte Vorgaben: Ob Mittelbeschaf­fung, sogenannte Qualitätssicherung oder Personalentwicklung: Durch Gesetzgebung erhalten – soweit der Widerstand nicht wächst – unsinnige Wettbewerbsverfahren meist den Vorzug vor demokratischer Diskursivität, Überprüfbarkeit und damit Legitimität. Dazu zählt auch das bundesweit aus allen Hochschulen scharf kritisierte Verfahren zur „Akkreditierung“ von Studiengängen. Es ersetzt das alte Verfahren der Doppellegitimation (aufsteigend – durch demokratische Selbstverwaltung der Hochschulen und absteigend – durch juristische Prüfung in den zuständigen Ministerien) durch eine teilweise privatwirtschaftlich organisierte Scheinkontrolle der Hochschulen, die in einer ziemlichen Abzocke mündet. Die folgende Debatte (Protokollauszug) und der Beschluss des Akademischen Senats dokumentiert die Dimension des Problems. Bisher ist es nur in Mecklenburg-Vorpommern gelungen, Akkreditierungen zugunsten günstigerer und demokratischer Verfahren abzuwenden. Für Hamburg muss das noch erstritten werden.

V.1. Akkreditierung

V.1.a) Debatte zur Akkreditierung

„TOP 8 Akademische Selbstverwaltung statt Akkreditierung
Es liegen vor:
(...) Antrag des AStA vom 15.06.2017
(...) Aktualisierter Antrag des AStA vom 21.02.2018

Frau Hildebrandt zitiert aus dem Offenen Brief von Heidelberger Professor*innen „Heidelberger Aufruf gegen die Akkreditierung“ aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.05.2016 und erläutert den vorliegenden Antrag.

Der Präsident weist darauf hin, dass die Universität gemäß § 52 Abs. 8 HmbHG dazu verpflichtet sei, die Qualität ihrer Bachelor- und Masterstudiengänge nachzuweisen. Die Regierung habe ihn angewiesen, den Vorgaben des HmbHG nun unverzüglich nachzukommen und alle Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditieren zu lassen – mit Ausnahme der Studiengänge aus dem Bereich der Lehrerausbildung, die bereits akkreditiert wurden. Die Durchführung der Akkreditierung werde auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen festgeschrieben. Dort werde auch die Möglichkeit der Behörde niedergelegt, die Akkreditie­rung notfalls zu dekretieren. Zudem gebe es weitere Sachzwänge, die die Aufnahme der Akkreditierungsverfahren verlangen.
So stellen die Bundesbehörden keine Absolventen von Studiengängen mehr ein, die nicht akkreditiert seien. Ihm lägen zudem auch bereits diverse Schreiben von besorgten Eltern zu diesem Thema vor. Das Präsidium habe daher beschlossen, zunächst eine Systemakkreditierung anzustreben und sich in einer zweiten Phase, sobald der Akkreditierungsrat entsprechende Kriterien definiert hat, mit experimentellen Verfahren zu beschäftigen.

Frau Hildebrandt spricht sich ungeachtet dessen gegen die Systemakkreditierung aus und verweist auf den enormen Aufwand, der damit verbunden sei.
Frau Block plädiert dafür, an der Experimentierklausel festzuhalten.
Auf Nachfrage von Herrn Nötzold nach den mit einer Akkreditierung verbundenen Kosten teilt der Kanzler mit, dass es sich um eine mittelgroße 5stellige Summe handele und verweist auf diesbezügliche im Internet zu findende Informationen zur Systemakkreditierung an der Universität Würzburg. Die Programmakkreditierung sei die teuerste Variante, Systemakkreditierung und experimentelle Verfahren seien mit geringeren Kosten verbunden.

Prof. Dr. Clement weist darauf hin, dass der gesamte Akademische Senat die Akkreditierung ablehne, es aber ersichtlich sei, dass zurzeit kein Weg daran vorbeiführe.

Prof. Dr. Bismayer regt an, eine eigene Akkreditierungsagentur zu gründen.
Der Präsident teilt mit, dass es in der LHK zurzeit keine Mehrheit gebe, die sich gegen die Akkreditierungen ausspreche. Er verweist aber auf Gespräche im Nordverbund über die Möglichkeit, sich gegenseitig zu akkreditieren.

Der Akademische Senat folgt dem Antrag des AStA einstimmig (14 Stimmen):

V.1.b.) Akademische Selbstverwaltung statt Akkreditierung – Beschluss:

Entgegen weitverbreiteter Kritik und Widerstand zum Akkreditierungsunwesen soll der neue Studienakkreditierungsstaatsvertrag alle Hochschulen zwingen, Akkreditierungen vorzunehmen. Akkreditierung bedeutet erhebliche Kosten, zeitlichen Mehraufwand, bürokratische Parallelstrukturen sowie Überprüfung und Überwachung der Hochschulen und ihrer Mitglieder. Das Akkreditierungswesen ist weiterhin kein Instrument zum Nachweis qualitativ guter Lehre und Forschung. Für eine echte Qualitätsentwicklung braucht es die Einheit von Forschung und Lehre und damit verbunden, die inhaltliche und strukturelle Gestaltungsmöglichkeit von Wissenschaft als gemeinsame Erarbeitung von Erkenntnissen zur Lösung gesellschaftlicher Probleme und für die Förderung des Gemeinwohls. Die Alternative zur Akkreditierung ist ein Studienreformprozess als permanenter Austausch aller Mitglieder der Hochschule in demokratischer Selbstverwaltung. Das Verfassungsgerichtsurteil hätte zum Anlass genommen werden müssen, sich dem Akkreditierungsunwesen endgültig zu entledigen.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Akademische Senat seine Kritik an der gesetzlich vorgebenden und privatrechtlich organisierten Akkreditierung. Der Akademische Senat fordert, dass die Akkreditierung abgeschafft wird und die Gestaltung der Studiengänge in der gemeinsamen Verantwortung der Gremien der Hochschule liegt.

Der Akademische Senat fordert das Präsidium dazu auf, die Möglichkeit einer Verfassungsklage mit Kolleg*innen aus der Fakultät für Rechtswissenschaft zu prüfen und zu diskutieren. Anknüpfungspunkte können dabei die Grundgesetzartikel zu Wissenschaftsfreiheit (Art. 5) und zu Berufswahlfreiheit (Art. 12) bilden.
Der Akademische Senat fordert die Bürgerschaft und die Wissenschaftssenatorin, in Vertretung für die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, auf, von der sog. Experimentierklausel (Art. 3) im Studienakkreditierungsstaatsvertrag Gebrauch zu machen, um die Hamburger Hochschulen von der privatrechtlich organisierten Überprüfung zu bewahren. Als Alternative ist ein Auditierungsverfahren zu entwickeln, welches in enger Abstimmung mit den Hamburger Hochschulen, zu einem wissenschaftlich diskursiven Entwicklungsprozess führen soll.

Der Akademische Senat fordert das Präsidium auf, in diesem Sinne zu agieren und anstelle der eingesetzten Steuerungsgruppe „Qualitätssicherung“ und des Beschlusses, ein Systemakkreditierungsverfahren für alle Bachelor- und Masterstudiengänge durchzuführen, den Austausch mit demokratischen Gremien, die für die Entwicklung von Studium und Lehre zuständig sind, zu suchen und zu stärken.

V.2. Arbeit in den Ausschüssen des Akademischen Senats

Der Akademische Senat hat Ausschüsse: Für Studium und Lehre (ALSt), für Planung und Haushalt (APH), für Gleichstellung, zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (AFN), einen Ethikrat und andere. Sie dienen der Vorbereitung der Sitzungen des Akademischen Senat. In jüngerer Zeit ist besonders der ALSt zum Gegenstand von Konflikten geworden: Anders als in allen anderen Ausschüssen, gilt hier die Drittel-Parität, daß heißt: es gibt keine Mehrheit der Professor_innen, sondern die Studierenden und gemeinsam TVP und Akademisches Personal stellen je ein Drittel der Mitglieder. Dies führt gegenwärtig dazu, dass der ALSt stärker als der von konservativen Hochschullehrer_innen mehrheitlich besetzte Akademische Senat eine Offenheit für erhebliche Reformen des Studiums hat und entsprechende Vorschläge erarbeitet. Anstatt sich inhaltlich mit den dort entwickelten Initiativen und Argumenten auseinanderzusetzen, will die Hochschullehrermehrheit im AS die seit Jahren tradierte Selbständigkeit des ALSt in der Befassung mit den ihm obliegenden Themen (eben: Studium & Lehre) einschränken. Der Ausschuss dürfe sich nur noch mit Fragen befassen, die ihm der AS explizit gestellt habe. Je ratloser, desto hierarchischer verfahren hier die Profs in ihrer Mehrheit. Absurdes Theater. Das soll bald wieder anders werden!

Auszug aus dem Protokoll des AS vom 7. Juni 2018:

„Vergabe von Arbeitsaufträgen an den ALSt:
Vizepräsidentin Prof. Dr. Rupp weist ein weiteres Mal darauf hin, dass sich der ALSt in seiner Sitzung am 02.05.2018 darauf verständigt habe, sich unter dem Vorbehalt eines Arbeitsauftrages vom Akademischen Senat in den nächsten Sitzungen mit den Themen ‚Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin‘, ‚Konzept der Studiendekane für ein „Studium Generale“‘ und ‚Umgang mit der vom Akademischen Senat verabschiedeten Rahmenprüfungsordnung sowie ggf. diesbezüglicher Änderungsbedarf (nach Abschluss der Rechtsprüfung)‘ zu befassen. Der ALSt sehe darüber hinaus universitätsweiten Abstimmungsbedarf zum Thema Digitalisierung in der Lehre. Eine einzelne Arbeitssitzung hierzu werde jedoch nicht für ausreichend erachtet.

Der Akademische Senat diskutiert darüber, ob diese Themen zunächst im Akademischen Senat erörtert werden sollten und anschließend ggf. der ALSt befasst werden sollte oder ob der ALSt die Themen für die Befassung des Akademischen Senats aufbereiten sollte.

Umgang mit der vom Akademischen Senat verabschiedeten Rahmenprüfungsordnung nach Abschluss der Rechtsprüfung:
Der Akademische Senat beschließt, sich mit dem Thema Rahmenprüfungsordnung zunächst selbst zu befassen und das Thema dann mit einem entsprechenden Arbeitsauftrag an den ALSt weiter zu reichen.

Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin:
Nach kontroverser Debatte stimmen 7 Mitglieder des Akademischen Senats dafür, das Thema an den ALSt zu überweisen, 7 Mitglieder stimmen dagegen.

Der Akademische Senat setzt die Debatte fort.

Prof. Dr. Clement stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden und erneut abzustimmen. Frau Sepehrnia beantragt dagegen, die Debatte fortzusetzen, und den ALSt zu beauftragen, sich mit den Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf die gesamte Universität zu befassen.

15 Mitglieder folgen dem Antrag von Prof. Dr. Clement, 3 Mitglieder dem Antrag von Frau Sepehrnia.

Der Akademische Senat beschließt sodann mit 14 : 3 : 2 Stimmen, den ALSt zunächst nicht mit dem Thema ‚Umgang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Medizin‘ zu befassen, sondern die weitere Entwicklung wie z.B. die Reaktion der Bürgerschaft darauf abzuwarten und dem ALSt zu einem späteren Zeitpunkt ggf. einen entsprechenden Arbeitsauftrag zu erteilen.
Konzept der Studiendekane für ein „Studium Generale“

Der Akademische Senat beschließt per Akklamation, den ALSt zu beauftragen, sich mit dem Konzeptpapier der Studiendekane zum Studium Generale zu befassen.

Frau Sepehrnia schlägt vor, dass sich der ALSt auch mit der DZHW-Studie zum Studienabbruch befassen möge.

Der Akademische Senat beschließt per Akklamation, den ALSt zu beauftragen, sich mit der Studie des DZHW zum Thema Studienabbruch zu befassen.“

V.3. In Gänze erkennbar –
Die Universität im Vorlesungsverzeichnis

Seit STiNE und Bachelor-/Master hat sich eingeschlichen, dass die meisten Mitglieder der Universität nur sehr eingeschränkt erkennen können, was für ein vielfältiges und themenreiches Spektrum an Lehre in der Universität vorhanden ist. Das liegt daran, dass in der engen Studienstruktur des Ba/Ma-Systems ohnehin nur noch wenig „über den Tellerrand hinaus“ Lehrveranstaltungen besucht werden sollen und können und daher die „anwählbaren“ Angebote im Internet begrenzt sind. Das wollen wir – unter anderem mit der Durchsetzung eines „Studium Generale“ und freier Wahlbereiche in allen Fächern – ändern.

Dafür, und ebenso für die öffentliche und interne Wahrnehmung der Universität als Ganze, ist ein vollständiges Vorlesungs- und Personenverzeichnis als gedruckte Buchfassung ein schwer entbehrliches Kulturgut. Aus Kostengründen sollte es eingespart werden. Der Akademische Senat hat sich auf studentische Initiative aber dafür entschieden, dass das Vorlesungsverzeichnis erhalten bleiben soll:

„Der Akademische Senat empfiehlt dem Präsidium der Universität das Vorlesungsverzeichnis weiterhin zu drucken und die Praxis dahingehen online wie offline zu verbessern, dass die Universität stärker als Ganzes wahrgenommen wird.“
Der Akademische Senat folgt diesem Antrag einstimmig. (Beschluss vom 22. Februar 2018)