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Auf der Höhe der Wirklichkeit

Ein Beschluß des Akademischen Senats gegen Studiengebühren

„Gott versah uns mit zwei Händen,
Daß wir doppelt Gutes spenden:
Nicht um doppelt zuzugreifen
Und die Beute aufzuhäufen
In den großen Eisentruhn,
Wie gewisse Leute tun –
(Ihren Namen auszusprechen
Dürfen wir uns nicht erfrechen –
Hängen würden wir sie gern.
Doch sie sind so große Herrn,
Philanthropen, Ehrenmänner,
Manche sind auch unsere Gönner,
Und man macht aus deutschen Eichen
Keine Galgen für die Reichen.)“

Heinrich Heine, „Zur Teleologie“, 1855.

Zu Beginn des auch Heine-Jahrs, das manchen Blick auf kritische Klugheit ermöglicht, hat der Akademische Senat infolge eines studentischen Antrags eine weitgehende Position und Aussicht gegen Studiengebühren sowie eine politische Ablehnung wider die Privatisierung der Bildung gefaßt.

Hiermit ist eine klare Opposition gebildet zu den restriktiven Anwürfen des politischen Senats. Das universitäre Gremium hat sich damit der Wirklichkeit und der entsprechenden eigenen Verantwortung gestellt.

Der Degradierung der Menschen – das sind Studierende entgegen der „Kunden“-Konstruktion – durch den Koofmich ist aber nicht nur erneut entgegengetreten worden. Mit der Forderung nach der tendenziellen Entwicklung „einer bedarfsgerechten, öffentlichen Finanzierung der Bildungseinrichtungen und des Lernens“ ist eine Option der Bildungsstrukturen eröffnet, die ein vernünftiges Lehren, Lernen und die allgemein nützliche Anwendung des Wissens materiell wie kulturell sichtbar werden läßt.

Hier hat politisches Engagement eine hoffnungsreiche Richtung.

Dokumentiert: Beschluß des Akademischen Senats