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Dokumentation von Beschlüssen des Akademischen Senats (AS) aus dem Jahre 2012

Verbesserungen beginnen

Die Wissenschaft hätt‘ wen‘ger Not,
Wenn Jedermann sorgt‘ für mehr Brot.



Inhalt

0. Editorial

1. „Kampf um die Zukunft“ – Die nächsten Schritte
1.1. Stellungnahme des Akademischen Senats zur „Vereinbarung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und des Präsidiums der Universität Hamburg über die Universitätsentwicklung 2013-2020“
1.2. Kampf gegen Kürzungen

2. Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung – Eine Konzeption für Reformen, die diesen Namen verdienen
2.1. Eckpunkte für Leitlinien der Universität Hamburg
2.2. Zur Befreiung von der Unkultur des „Public Management“
2.3. „Leistung“ schafft Leiden – Für eine kooperative Wissenschaftskultur

3. Die kollektive Mündigkeit wächst (Studienreform)
3.1. Studium für die Zukunft: Analytisch, kooperativ, in gesellschaftlicher Verantwortung (Flugblatt)
3.2. Ergebnisse des Dies Academicus umsetzen!

4. Demokratie
4.1. Brief an den Uni-Präsidenten zur Kanzler-Findung
4.2. Kriterien für eine kollegiale Kanzlerin/einen kollegialen Kanzler

5. Planen und Bauen im Prozeß


0. Editorial

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Eine neue Qualität von Demokratie ist nötig und wird global von engagierten Menschen auf die Tagesordnung gesetzt: Demokratie erfordert Frieden, soziale Gerechtigkeit – und nicht zuletzt mündige Menschen, die ihre gemeinsamen Angelegenheiten auch
gemeinsam in die Hände nehmen.
In diesem Sinne ist eine Demokratisierung der Gesellschaft die Überwindung der Oberflächlichkeit, der Dekadenz und des Irrationalismus marktförmiger Alltagskultur. Bildung und Wissenschaft als kritische Reflexion und Praxis setzen daher Parteilichkeit für die Herstellung menschenwürdiger Lebensverhältnisse voraus.

Die Universität als Stätte, in der diese soziale Kultivierung erarbeitet werden soll, ist selbst durch aufklärerische Traditionen, in Hamburg durch ihre demokratische Gründungsgeschichte, den gesellschaftlichen Aufbruch von 1968 und die verantwortliche Aktivität etlicher Mitglieder eine Einrichtung, an der für die ganze Gesellschaft
beispielhaft kollektive, emanzipatorische Aktivität begonnen wurde und weiter verwirklicht wird. „Universität“ fordert und fördert also grundsätzlich die solidarische Assoziation von Erkenntnissuchenden, die ihre gemeinsame rationale Anstrengung auf die humane Einrichtung der Welt richten, die ihre Institution demokratisch organisieren und sich aus dieser Praxis für das allgemeine Wohl öffentlich artikulieren.

Diese Möglichkeit kommt aber bisher nicht zur vollen Verwirklichung, weil unter dem Einfluß der Handelskammer „die Einhaltung der Schuldenbremse“ – also die willkürliche Begrenzung der Steigerung der Ausgaben für den Sozialstaat auf 0,88% bei einer
gleichzeitig dauerhaft über 2% liegenden Inflation, mindestens gültig bis 2020 – jegliche positive Entwicklung beschränkt.

Folge dieser Politik wäre ein massiver Stellenabbau in den Hochschulen (wie in allen anderen öffentlichen Bereichen) und damit einhergehend eine weitere soziale und
kulturelle Verarmung.

Als praktische Alternative dazu hat sich die Universität Hamburg bereits im Jahr 2011 mit dem „Kampf um die Zukunft“ aufgemacht, solidarisch und mit weitreichender Ambition für substantielle Verbesserungen zu kämpfen. Aus diesem Anspruch sind auch 2012 die Studienreform, der Kampf für die bessere öffentliche Finanzierung, die Erarbeitung von Eckpunkten für neue „Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen“ sowie die Vorschläge zur (Re-)Demokratisierung der Universität entstanden.

Der Akademische Senat (AS) hat als höchstes gewähltes Gremium Verantwortung für die Initiative und den Zusammenhang der Universität. Wir dokumentieren hier Beschlüsse und Diskussionen aus dessen Arbeit im Jahre 2012. Sie gehen sämtlich auf Initiativen des „Bündnisses für Aufklärung und Emanzipation (BAE!)“* zurück und dienen der Verallgemeinerung einer lebensbejahenden, vernünftigen Orientierung in der Krise.

„Man könnte mit Monteverdi sagen: ›Die Gegensätze sind es, die unsere Seele bewegen.‹ Aber sie werden auch unseren Verstand und unsere Vernunft bewegen, den Kampf für die Zukunft einer der freiesten Institutionen zu kämpfen, die uns die Geschichte als Erbe und Auftrag überliefert hat.“

Peter Fischer-Appelt. „Die neue Universität: Eine Idee verschlingt ihre Protagonisten [2008], in ders.: Die Universität als Kunstwerk, Beiträge aus sechs Jahrzehnten, Hamburg 2012, S. 118-130.

In diesem Sinne wünschen wir eine anregende Lektüre.

Liste LINKS, harte zeiten – junge sozialisten, Fachschaftsbündnis
(Das Bündnis für Aufklärung und Emanzipation – BAE!)

* Unsere Positionen „Zum Geleit“ für die Sitzungen des Akademischen Senats dokumentieren wir in einer eigenen Broschüre, auch zu finden unter: www.bae-hamburg.de


1. „Kampf um die Zukunft“ – Die nächsten Schritte

Im Mai 2011 hatte der frisch gewählte SPD-Senat angekündigt, den Hochschulen Kürzungen in Höhe von bis zu 12% ihres Grundetats zumuten zu wollen, um die selbstverschuldete „Schuldenbremse“ einzuhalten. Die Hochschulen, insbesondere die Universität Hamburg, reagierten mit einer Kampagne „Kampf um die Zukunft“, im Zuge derer über 50.000 Unterschriften für eine „staatlich bedarfsdeckende“ Hochschulfinanzierung gesammelt wurden. Begründung: „Bildung und Wissenschaft für eine humane, demokratische und gerechte Gesellschaft machen wesentlich bessere Bedingungen erforderlich.“ 20.000 Hochschulmitglieder gingen mit dieser Positionierung auf die Straße. Infolge dieser Proteste mußte die Landesregierung ihre Kürzungsandrohungen erheblich relativieren und schloß mit dem Uni-Präsidium eine „Hochschulvereinbarung“, die der Universität „Planungssicherheit“, aber bei weiterhin sinkendem Grundfinanzierungsniveau zusicherte. Der Akademische Senat war und ist mit dieser Vereinbarung nicht zufrieden und hat darum wie folgt kritisch zur Hochschulvereinbarung und zur „Schuldenbremse“ Stellung genommen:


Beschluß des Akademischen Senats vom 19. Januar 2012:

1.1. Stellungnahme des Akademischen Senats zur „Vereinbarung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg und des Präsidiums der Universität Hamburg über die Universitätsentwicklung 2013–2020“

I. Vorbemerkung

Im Mai 2011 kündigte der politische Senat tiefgreifende Einschnitte in die Haushalte der Hamburger Hochschulen an. Daraufhin hat die Universität gemeinsam mit den anderen staatlichen Hochschulen der Hansestadt den „Kampf um die Zukunft“ begonnen. In zahlreichen Veranstaltungen und öffentlichen Manifestationen entwickelte die Universität auf Basis ihres Leitbildes begründete Forderungen an die Bürgerschaft und den Senat.
Die Universität wendet sich damit verstärkt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für eine friedliche, demokratische, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung zu. Forschung und Lehre sollen zum gestaltenden Eingreifen in die Gesellschaft ermutigen und einer global menschenwürdigen Zivilisation dienen.

Anliegen dieses Engagements sind:

  • eine kritisch-reflexive Wissenschaftsentwicklung
  • die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre von partikularen und staatlichen Interessen
  • die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Weiterbildung und der Gleichstellung
  • verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit
  • Beiträge zu friedlichen internationalen Beziehungen
  • ein strukturell und sozial hürdenfreies Studium
  • die Öffnung der Universität für mehr Studienanfänger/innen mit und ohne Abitur
  • die Verbesserung der Hochschuldidaktik
  • die Erweiterung demokratischer Partizipation.

Dafür setzt sich die Universität für eine bedarfsdeckende Erhöhung des staatlichen Zuschusses an die Hochschulen und den räumlichen Ausbau der Universität ein. Für diese Forderung haben die Mitglieder der Hamburger Hochschulen weit über 50.000 Unterschriften in der Stadt gesammelt und dem Senat übergeben. Ein Erfolg des bisherigen „Kampfes um die Zukunft“ ist die Herausbildung einer neuen Kultur der Solidarität.

Die vom Senat der FHH und dem Präsidium der Universität im Oktober 2011 geschlossene „Hochschulvereinbarung“ ist ein Zwischenergebnis dieser Bewegung. Sie wird den formulierten Zielen der Universität und ihren gesellschaftlichen Aufgaben noch nicht in allen Belangen gerecht. Sie kann daher nicht mehr sein als ein Ausgangspunkt für die weitere Vertiefung des gemeinsamen Engagements für eine echte hochschul- und wissenschaftspolitische Wende. Der Dialog zwischen Universität und Behörde muss deshalb weitergeführt werden.

II. Inhalt der Hochschulvereinbarung

Zusagen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Vereinbarung vom 21. Oktober 2011 gilt für die Jahre 2013-2020 und soll der Universität Planungssicherheit geben. Die vom Senat der Freien und Hansestadt geplanten und inzwischen von der Bürgerschaft beschlossenen Kürzungen in Höhe von ca. 10 Prozent des Hochschuletats für die Jahre 2011 und 2012 bleiben unberührt.

So bleibt auch die Vorgabe des Senats bestehen, den staatlichen Zuschuss für die Hochschule auch ab 2013 um nicht mehr als 0,88% jährlich zu steigern. Die finanzielle Erweiterung besteht lediglich darin, dass sich diese jährliche prozentuale Erhöhung nicht mehr nur auf den Grundzuschuss von ca. 240 Mio. Euro bezieht, sondern auf die ca. 280 Mio. Euro staatliche Mittel, welche die Universität insgesamt erhält. Diese beinhalten zusätzlich

  • die Mittel für die Kompensation der Studiengebühren,
  • die bisher zentralen Mittel für intensive Strukturmaßnahmen,
  • die Tarifsteigerungen der Jahre 2011 und 2012
  • so wie die auch derzeit schon der Universität zufließenden Mittel aus dem „Finanz- und Erfolgsplan“.

Die Erweiterung der Bezugsgröße um ca. 40 Mio. Euro führt aufgrund der jährlichen Etatsteigerung um 0,88% zu vermeintlich zusätzlichen Mitteln gegenüber bisherigen Planungen. Dem steht jedoch nach wie vor eine Inflationsrate gegenüber, die auf diese Weise bei weitem nicht kompensiert wird. Legt man eine niedrig angesetzte Inflation von 2% zu Grunde (sie lag in den letzten Jahren stets höher), würde der Hochschuletat kontinuierlich real um ca. 1% pro Jahr sinken.
Eine Umkehr zu einer verbesserten Ausstattung ist damit nicht erreicht.

Konsequenzen für die Universitätsentwicklung

Der verlangsamten Etatsenkung, die bis 2020 jährlich fortgeschrieben werden soll, stehen erheblich wachsende Aufgaben der Universität unvereinbar gegenüber:

Die verabredete Bereitstellung von zusätzlichen Masterstudienplätzen für alle Bachelorabsolventinnen und -absolventen, eine gründliche Revision der „Bologna“-Studiengänge, die Einrichtung eines Universitäts- und eines Postdoc-Kollegs, intensivierte Anstrengungen auf den Gebieten „Internationalisierung“ und „Gleichstellung“ sowie die Orientierung auf eine „Universität der Nachhaltigkeit“ (in demokratisierten Strukturen) erfordern nicht weniger, sondern mehr Mittel.

Insbesondere ist auch die Internationalisierung besser zu finanzieren. Der Ausbau von „Deutsch als Fremdsprache“, die Rekonstruktion eines Zentralen Fremdspracheninstituts, die Koordination und Entwicklung von Hochschulpartnerschaften, Stipendien und die Begleitung von Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ins bzw. aus dem Ausland sind bleibende Bedarfe.

Gleiches gilt für den weiteren Aufbau eines orientierend eingreifenden „Kompetenzzentrums für Nachhaltigkeit“ oder für die „familiengerechte Hochschule“. Auch wenn für die projektierten Kollegs zusätzliche Fördermittel eingeworben wurden, müssen bestehende universitäre Strukturen in der Lage sein, diese neuen Aufgaben dauerhaft zu tragen.

Unklar ist auch, woher die Mittel für einen (ggf. hochschulübergreifenden) Ausbau der wissenschaftlichen Weiterbildung genommen werden sollen.

Die überfällige Schaffung zusätzlicher Masterstudienplätze darf keinesfalls auf Kosten der Studienanfängerplätze für das Bachelorstudium gehen. Die Studienreform hakt nicht zuletzt dort, wo mangelnde Kapazitäten einer gleichzeitigen Verbesserung der Betreuungsrelation, Minderung des Prüfungsdrucks und Erweiterung der Gestaltungsmöglichkeiten für die Studierenden entgegenstehen. Die aus dem Hochschulpakt 2020 fließenden Bundesmittel für Studienplätze müssen den Hochschulen vollständig zur Verfügung stehen.

Die strukturelle Unterfinanzierung der Universität be- oder verhindert häufig bereits jetzt eine produktive und engagierte Arbeit. Angesichts dessen ist die vereinbarte finanzielle Planungssicherheit für die Universität bei gleichzeitiger Senkung der zur Verfügung stehenden Mittel unbefriedigend.

Vor dem Hintergrund bereits bestehender Überlast für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität darf die mit der Vereinbarung angestrebte Reduktion der Verwaltungsaufgaben um bis zu 10% nicht zu einer Stellenstreichung im Bereich des TVP führen, sondern muss zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Aufgaben und Personal führen. Eine Umwidmung von Stellen bleibt davon unberührt.

Die Zugeständnisse des Senats, die Personalhoheit der Universität zu vergrößern, die Rücklagen der Universität nicht einzuziehen, unerlässliche Anmietungen der Universität zu finanzieren sowie die leistungsbezogenen Indikatoren der Mittelzuweisung zu minimieren und mit der Universität gemeinsam beim Bund für eine Verlängerung des Hochschulpakts zu wirken werden von der Universität begrüßt, sie waren jedoch überfällig und sind keine Maßnahmen gegen die andauernde Unterfinanzierung.

Würde diese Hochschulvereinbarung tatsächlich bis 2020 die finanzielle Basis der Universitätsentwicklung festlegen, wären zwar die im Frühjahr 2011 angedrohten Kürzungen damit nicht vollzogen. Die Universität wäre aber in der Wahrnehmung ihrer gesellschaftlich notwendigen Arbeit weiterhin behindert. Die strukturelle Unterfinanzierung der Universität würde durch eine langsame Etat-Senkung bei gleichzeitiger Mehrung ihrer Aufgaben erheblich verschärft.

Der Akademische Senat bekräftigt daher seine Position, dass die Schuldenbremse die falsche Antwort auf die anstehenden Entwicklungsherausforderungen ist.

III. Zusammenfassung

Die „Hochschulvereinbarung“ ist ein Zwischenergebnis des „Kampfes um die Zukunft“. Die Aussicht auf jährliche Etatsenkung bleibt Anstoß für eine Intensivierung des gemeinsamen Engagements. Die Gesprächsbereitschaft des politischen Senats hierfür wird seitens der Universität positiv bewertet.

Der Akademische Senat kritisiert jedoch, dass auf Basis dieser Vereinbarung:

  • die jahrzehntelange Unterfinanzierung fortgeschrieben wird,
  • der real verfügbare Etat der Universität kontinuierlich sinkt,
  • die hochschulpolitischen Schäden der letzten zehn Jahre nicht beseitigt werden,
  • die wachsenden Aufgaben der Universität und das Engagement ihrer Mitglieder bei deren Wahrnehmung nicht berücksichtigt werden sowie
  • konzeptionelle wissenschafts- und bildungspolitische Vorstellungen zwischen Senat und Hochschulen nicht ausreichend öffentlich reflektiert und erörtert werden.

1.2. Kampf gegen Kürzungen

Unter Bedingungen von dauerhaften Kürzungen wäre „Mitbestimmung“ bei der Haushaltsplanung der Universität durch ihre Mitglieder eine Farce – würde man nicht immer wieder für eine substantielle Verbesserung der Lage eintreten. Demokratie ist die Realisierung von begründeten Ansprüchen. Die Kritik wird artikuliert:

Beschluß des Akademischen Senats zum Wirtschaftsplan vom 8. März 2012

„Der Akademische Senat stellt fest, dass er in seiner Sitzung am 08.03.2012 seinem gesetzlichen Auftrag, zum Wirtschaftsplan 2013/14 Stellung zu nehmen, nicht nachkommen konnte, weil die BWF den Entwurf des Wirtschaftsplans nicht rechtzeitig vorgelegt hat und auch bisher keinen Termin für die Vorlage genannt hat. Der Akademische Senat missbilligt dieses säumige Verhalten. Der Akademische Senat fordert die BWF auf, zeitnah in ein Gespräch über eine Entwicklung einzutreten, die der Hochschulvereinbarung gerecht wird. Der Akademische Senat bemängelt das Verfahren der BWF hinsichtlich der Aufstellung des Wirtschaftsplanes und bevorzugt hingegen ein echtes aufsteigendes Verfahren mit einer Bedarfsanmeldung seitens der Universität.“

Beschluß des Akademischen Senats vom 10. Mai 2012:

„Der Akademische Senat stellt fest, dass der von der Behörde vorgelegte Wirtschaftsplanentwurf nicht die in der Hochschulvereinbarung festgelegten Zahlen enthält, sondern einen Minderbetrag in Höhe von 4,4 Mio. € ausweist. Er stellt fest, dass er in dem vorliegenden Entwurf eine nicht hinnehmbare Abweichung von dem in der Hochschulvereinbarung festgelegten Budget sieht. Eine Umsetzung gemäß dem vorliegenden Wirtschaftsplan würde nach Auffassung des Akademischen Senats einen Bruch der Vereinbarung darstellen. Der Akademische Senat sieht die berechtigten Ansprüche des »Kampfes um die Zukunft« bei weitem nicht erfüllt. Er fordert die Senatorin auf, die getroffene Hochschulvereinbarung mindestens zu erfüllen. Für eine Verbesserung der Hochschulfinanzierung ist weiterhin zu wirken.“

Beschluß des Akademischen Senats vom 5. Juli 2012 zum Jahresbericht des Präsidenten 2011:

„Im Übrigen kritisiert der Akademische Senat die fehlende Berücksichtigung von Inflationsausgleich und Tarifsteigerungen in der Hochschulvereinbarung und verweist daher auf die Stellungnahme des Akademischen Senats zur Hochschulvereinbarung vom 19.1.2012. Der Akademische Senat fordert eine Garantie der Kapazitätsneutralität der Kompensationszahlungen für die Studiengebühren.“


2. Wissenschaft in gesellschaftlicher Verantwortung – Eine Konzeption für Reformen, die diesen Namen verdienen

Der Akademische Senat der Universität hat in seiner letzten Sitzung Eckpunkte für die Entwicklung der Universität beschlossen. Er antwortet damit eigenständig auf die Ankündigung der Senatorin für Wissenschaft und Forschung, Dorothee Stapelfeldt, neue „Leitlinien für die Hamburger Hochschulen“ erarbeiten zu wollen und setzt dafür Maßstäbe.
Neue „Leitlinien“ muß es deshalb geben, weil die alten vom CDU/FDP/Schill-Senat im Jahre 2003 erlassen wurden. Sie entstanden auf Grundlage eines Gutachtens der sogenannten Dohnanyi-Kommission unter Federführung der Unternehmensberatung McKinsey & Company und Mitwirkung von anderen Kapitalvertretern, z.B. der Unternehmen Schering und Bertelsmann. Daher sahen diese Leitlinien eine umfassende Zurichtung von Bildung und Wissenschaft auf die unmittelbare profitable Verwertung von Forschung und Absolventen vor und oktroyierten den Hochschulen Elemente unternehmerischer Lenkung, Studiengebühren und die Bologna-Deform. Diese Orientierung hat die Hochschulen in eine tiefe Krise geführt.
Umso wichtiger ist es, daß eine sozialkritische und kooperative Erneuerung von Bildung und Wissenschaft gründlich erfolgt und ein adäquates Gesamtprogramm sowie eine solide öffentliche Finanzierung realisiert werden. Mit dieser Ambition hat der Akademische Senat in enger Abstimmung mit den Fakultätsräten im Sommer 2012 die nachstehend dokumentierten Eckpunkte erarbeitet.
Der Kampf um die Zukunft hat eine bestimmte Richtung:

Beschluß des Akademische Senats vom 30. August 2012:

2.1. Eckpunkte für Leitlinien der Universität Hamburg

Der Akademische Senat beschließt für die weitere Hochschulentwicklung folgende Eckpunkte für Leitlinien:

0) Wissenschaft kooperativ und in gesellschaftlicher Verantwortung entwickeln

Die Universität Hamburg muss als Volluniversität mit breitem Spektrum erhalten und ausgebaut werden. Wissenschaft wird effizient in Kooperation statt in Konkurrenz entwickelt; Fächergruppen, z.B. Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Lebenswissenschaften und Naturwissenschaften (so sie denn voneinander abgrenzbar sind) haben gleichermaßen Bedeutung für die Hochschule und sollen nicht gegeneinander, sondern stets miteinander entwickelt werden.
Die Entwicklung ist so zu gestalten, dass sich die einzelnen Wissenschaftsbereiche gegenseitig stärken. Dabei sollen die einzelnen Fächer eigenständig sein. Es braucht gute Entwicklungsmöglichkeiten für die Teildisziplinen, um mit den anderen Fächern in Auseinandersetzung treten und kooperieren zu können.
Die Uni Hamburg betont als Ziel, „dass die Universität einen Beitrag zur zivilen, ökologisch nachhaltigen, sozial verantwortlichen und demokratischen Entwicklung der Gesellschaft leisten soll und somit ihrer öffentlichen Verantwortung aktuell gerecht werden will. Die Universität will sich der Herausforderung stellen, Perspektiven für gestaltendes Eingreifen in gesellschaftliche Entwicklungen zu eröffnen, anstatt lediglich bestehende Gegebenheiten nachzuvollziehen.“ (AS-Beschluss vom 8.9.2011)
Die Wissenschaft muss bedarfsdeckend öffentlich finanziert sein, um die Orientierung auf gesellschaftliche Aufgaben im Rahmen der wissenschaftlichen Unabhängigkeit zu
gewährleisten.
Fächervielfalt, Forschung und Studienangebot der Universität sollen sich an den folgenden vier Aspekten orientieren:

  • Relevanz auf Grund gesellschaftlicher Herausforderungen (z.B. ökonomische Reproduktion, Entwicklung des Staatswesens, ökologische Nachhaltigkeit, Frieden, soziale Gerechtigkeit, Gesundheitsprävention),
  • Relevanz aus der Logik / Intention der Forschung selbst,
  • Nachfrage und Interesse der Studierenden,
  • Erhalt und Ausbau seltener Fächer mit geringer Verbreitung in der Republik.

1) Forschung: – Individualforschung und Verbundforschung gleichermaßen fördern –

Forschung (einschließlich der kritischen Reflexion bisheriger Ergebnisse) sowie Neu- und Weiterentwicklung von Erkenntnissen sind essentielle Aufgaben der Universität. Dabei ist eine Balance aus breiter, auf individueller Motivation basierender Forschung und themenbezogenen Schwerpunktsetzungen anzustreben. Schwerpunkte sollten nicht von außen gesteuert werden, sondern sie entwickeln sich i.d.R. aus individueller Forschung und bilden dann für einen bestimmten Zeitraum zentrale Themen. Forschungsgruppen sollen fächerübergreifend arbeiten können und von der Universität gefördert werden.
Wissenschaftliche Resultate bzw. Forschungsergebnisse sollen dabei für die Lehre aufbereitet werden, um auch auf diesem Wege den Transfer in die Gesellschaft (auch im internationalen Kontext) zu ermöglichen. Dafür soll die Praxis der Forschenden aus einem ausgewogenen Verhältnis zwischen der Bearbeitung von Forschungsthemen und der Aufbereitung dieser für die Lehre bestehen.

2) Studium & Lehre: – Universität als Bildungsinstitution weiterentwickeln –

Entgegen den dominierenden Zielen des Bologna-Prozesses, „die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern“ ist der Akademische Senat für die weitere Entwicklung der Universität der Überzeugung, dass Studium und Lehre in der Hauptsache auf die „Bildung mündiger Menschen“ (Leitbild) in kritischer gesellschaftlicher Verantwortung gerichtet sind und sich in der so gewollten „Entwicklung von Sachkompetenz, Urteilsfähigkeit und der Fähigkeit zu argumentativer Verständigung auf wissenschaftlicher Grundlage“ auch die Qualifizierung zur Ausübung von Berufen verwirklicht – nicht umgekehrt.
Zwischen „Studierenden“ und „Lehrenden“ ist von einem wechselseitigen Lehr-/Lernverhältnis auszugehen, in das – ohne Dogmatik – Lehrende und Studierende in je spezifischer Weise fachliche Erfahrungen und gesellschaftlichen Aktualitätsbezug einbringen. Dazu gehört auch das gemeinsame Forschen von Lehrenden und Studierenden.
Die Betreuungsrelation zwischen Studierenden und Lehrenden vor allem im unbedrängten inhaltlichen Austausch am wissenschaftlichen Gegenstand ist zu verbessern, wobei es auch flexiblere Gestaltungsformen der Betreuung (wie z. B. die Form der Werkstatt oder des Projektstudiums) braucht, die am Inhalt orientiert sind. Hohe Prüfungsdichte, starre Fristenregelungen, Studiengebühren und erhöhte Lehrdeputate sind zu überwinden.

3) Innere Struktur: – Sinnvolle Entwicklung erfordert Partizipation der Hochschulmitglieder –

Die gegenwärtige Organisationsform ist so zu ändern, dass die gruppen-orientierten Gremien gegenüber den Leitungsfunktionen gestärkt werden und in diesem Zusammenhang auch die Fächerebene einerseits und die gesamtuniversitäre Ebene andererseits gestärkt werden. Die Wahl in Leitungsfunktionen ist stets durch nach Mitgliedergruppen zusammengesetzte Gremien zu entscheiden. Studium, Lehre, Forschung, Verwaltung und Selbstverwaltung bilden eine Einheit, indem

  • der Großteil der Lehre durch Personen zu realisieren ist, die in der Forschung involviert sind,
  • Studierende sich in allen Studienphasen an Forschungsarbeit beteiligen,
  • gruppenmäßig zusammengesetzte Selbstverwaltungsorgane überall dort eingerichtet und befasst sein müssen, wo fachliche Entscheidungen und wo Verwaltungsentscheidungen zu treffen sind.

Die Zahl der unbefristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter ist zu erhöhen.

4) These zur Hochschulfinanzierung: – Gute Bildung braucht solide Grundausstattung –

Die Entwicklung der Hochschule als Volluniversität in Einheit, die qualitätsvolle Verwirklichung von Studium und Lehre, soziale Bedingungen für produktive Wissenschaft sowie die demokratische Verfassung der Institution erfordern mehr und langfristig beplanbare Finanzen. Die Grundfinanzierung muss deutlich erhöht werden.

— Dohnanyi-Bericht: http://www.informatik.uni-hamburg.de/Fachschaft/fsrk/rest/kommissionsbericht.pdf
— Leitlinien: https://www.buergerschaft-hh.de/Parldok/tcl/PDDocView.tcl?mode=show&dokid=11480&page=0
— Stellungnahmen AS 2003: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/gremien/as/protokolle/as601.pdf


2.2. Zur Befreiung von der Unkultur des „Public Management“

Beschluß vom 18. Oktober 2012 zum sogenannten Kennzahlenset im Doppehaushalt 2013/14:

„Der Akademische Senat ist der Auffassung, dass die Steuerung der Hochschule durch die Mittelvergabe über Kennzahlen inadäquat ist. Die Universität strebt eine Stärkung jener Aspekte ihrer Tätigkeit an, die das Wohl der Allgemeinheit und des Einzelnen fördern. Dieser Inhalt ist nach ethischen Grundsätzen kritisch-reflexiv und demokratisch zu bestimmen. Kennzahlen suggerieren demgegenüber eine unrealistische Neutralität und Quantifizierbarkeit universitärer Arbeit, die an die Stelle inhaltlicher Kriterien der Hochschulförderung treten und damit den konkreten sozialen Inhalt der Wissenschaft beliebig machen sollen. Damit werden die Hochschulen in eine gesellschaftlich falsche Richtung gedrängt. Dieses Kennzahlensystem ist deshalb insgesamt aufzugeben.“


2.3. „Leistung“ schafft Leiden –
Für eine kooperative Wissenschaftskultur

2.3.1. Brief an den Uni-Präsidenten 10. Mai 2012:

„Der neue Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) will das deutsche Hochschulsystem neu ordnen: In einem Gespräch mit der FTD setzt sich Horst Hippler für einen stärkeren Wettbewerb zwischen Universitäten und Fachhochschulen ein. (…) Nach Hipplers Vorstellung soll der Wissenschaftsrat, das oberste wissenschaftspolitische Beratergremium, nun eine Art Rating entwickeln – ähnlich dem, das er auch bei der Akkreditierung von Privathochschulen anwendet.“

Unis müssen Downgrade fürchten, Financial Times Deutschland, 4. Mai 2012.

Sehr geehrter Herr Lenzen,

da die Übertragung von Handlungsweisen einer zutiefst krisenhaften Ökonomie auf die Hochschulen zu einer Vertiefung der Krise der Gesellschaft geführt hat: Was ist dagegen zu unternehmen?

Wie kann auch in der HRK von der gesellschaftlichen Notwendigkeit kritisch-reflexiver, sozial verantwortlicher Wissenschaft neu überzeugt werden?

Inspirieren der Kampf um die Zukunft sowie der dies academicus dabei zu einer klaren Zurückweisung der hippler‘schen Forderung in der HRK?

Wie läßt sich hochschulübergreifend Solidarität herstellen?

Für die heutige Sitzung beantragen wir in diesem Zusammenhang die Ergänzung der Tagesordnung um den Punkt „Hochschul-Rating“.

Für diesen TOP ist dieser Mail ein Beschlußvorschlag beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Golnar Sepehrnia & Olaf Walther

2.3.2. Antrag des BAE! zur Kritik an Hochschul-Rankings:
Für Kooperation statt Konkurrenz

Der neu gewählte Präsident der HRK schlägt vor, vermittels Ratingagenturen Hochschulen „herabzustufen“ beziehungsweise „aufzuwerten“.
Der Akademische Senat der Universität fordert die HRK auf, diesen Vorstoß eindeutig zurückzuweisen. Seine Umsetzung würde zu einer Verschärfung der Konkurrenz von Wissenschaftseinrichtungen führen, die vielmehr für eine menschenwürdige der Gesellschaft verstärkt kooperieren müssen. Die Ökonomisierung des Hochschulsystems ist ebenso gescheitert, wie die wirtschaftlichen Prinzipien, die diesem Prozeß als Vorbild dienen.
Der Akademische Senat fordert den Präsidenten der Universität Hamburg auf, sich in der HRK für eine kooperative Entwicklung aller Hochschulen einzusetzen und dort eine Diskussion zur kritischen Revision einer marktorientierten Hochschulentwicklung anzustoßen.

2.3.3. Aufbruch (Flugblatt zur Kritik an „Rankings“)

„Es wächst hienieden Brot genug
Für alle Menschenkinder,
Auch Rosen und Myrten, Schönheit und Lust,
Und Zuckererbsen nicht minder.

Ja, Zuckererbsen für jedermann,
Sobald die Schoten platzen!
Den Himmel überlassen wir
Den Engeln und den Spatzen.“

Heinrich Heine, „Deutschland ein Wintermärchen“, 1844.

Selbst der Internationale Währungsfonds (IWF), jene globale Institution, die weltweit (inkl. in der EU) eine brutale Kürzungspolitik forciert, hat jetzt erkannt: „Sparen“ in den öffentlichen Haushalten führt in eine Abwärtsspirale aus Kürzungen, Rezession, weniger Steuereinnahmen und dadurch verschärftem „Sparzwang“. Eine politische Kehrtwende wird unvermeidlich:

Der bisher so weiter getriebene Gegensatz von Arm und Reich – das reichste Zehntel der bundesrepublikanischen Bevölkerung besitzt knapp 5 Billionen Euro Privatvermögen und damit weit über 60 Prozent des Gesamtvermögens, während das Ärmste 14 Mrd. Euro Miese hat – ist durch kein Argument zu rechtfertigen – noch weniger der Gegensatz von Reich und Arm im Weltmaßstab. Die Kritik daran führt zu einem erheblichen Mentalitätswandel: „Die materielle Basis ist zu wichtig, als dass die Bevölkerung sie geringschätzen könnte. Dass trotzdem nur eine Minderheit es für wichtig hält, dass das Wohlstandsniveau künftig steigt, die Mehrheit sich aber einen Bedeutungsverlust materieller Ziele wünscht, signalisiert vor allem Unbehagen über die mentale Veränderung der Gesellschaft, die auch mit dem Wohlstand und dessen Stellenwert in Verbindung gebracht wird. [...] Entsprechend wünscht sich die überwältigende Mehrheit für die Zukunft vor allem einen mentalen Wandel, eine geistige und moralische Wende sozusagen. Drei Viertel der Bürger wünschen sich mehr Solidarität und Zusammenhalt und eine Zunahme der Hilfsbereitschaft, zwei Drittel weniger Egoismus und mehr Rücksicht auf Schwächere.“ Dies ermitteln die geübten konservativen Meinungsforscher von Allensbach (F.A.Z. 24.9.2012) und beruhigen sich, daß die meisten Menschen (noch) nicht danach handeln würden.

Die Kluft zwischen resignierter Alltagsbewältigung in der profitorientierten Konkurrenzgesellschaft und dem eindeutigen Bedürfnis nach Solidarität gilt es zu schließen. Dann können auch die Probleme (zwischen Menschen, Ländern und Kontinenten) überwunden werden. Wie also ausbrechen aus der Enge der Konkurrenzverhältnisse? Wie ist sich rational und menschlich den gesellschaftlichen Aufgaben unserer Zeit zu stellen? Eine Anregung kann folgende Darlegung des Präsidenten der Uni Hamburg zur Begründung ihres Ausstiegs aus Hochschulrankings sein: „Demzufolge kann unsere Aufgabe nicht darin bestehen, Leistungsvergleiche methodisch zu verbessern, sondern wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sie, egal wie gut, aus sozialpsychologischen Gründen zu den beschriebenen Effekten führen und damit dysfunktional sind. Die zerstörerischen Wirkungen bestehen im Alltag aus Missgunst, Misstrauen, Frustration und anderen Formen der Aggression. [...] Das ist die Exemplifizierung eines weisen Satzes von Ludwig Marcuse, der hieß: »Das Leid der Unterlegenen kommt aus dem Vergleich.« Da wir uns an dem Leiden von Unterlegenen nicht beteiligen möchten, hat das Präsidium der Universität Hamburg beschlossen, Rankings bis auf weiteres nicht zu beliefern.“*

Aktive Kritik, angewandt auf die Studienreform (Leistungspunkte? Noten?), die Überwindung der Mangelfinanzierung und auf die Demokratisierung der Hochschulen, als Alternative zur kommerziellen Dekultivierung, als gemeinsamer Kampf gegen ihre Ursachen, wäre ein Schritt ins Helle: Alle Emanzipation ist Zurückführung der menschlichen Welt, der Verhältnisse, auf den Menschen selbst. (Karl Marx, „Zur Judenfrage“, 1843, MEW Bd. 1, S. 370.)

* Die komplette Rede von Uni-Präsident Dieter Lenzen zur Begründung des Ausstiegs der Uni Hamburg aus Hochschulrankings unter: www.verwaltung.uni-hamburg.de/pr/Ranking-Rating-Steuerung-Motivation.pdf


3. Die kollektive Mündigkeit wächst (Studienreform)

Bereits im Jahre 2011 hatte der Akademische Senat auf studentische Initiative beschlossen, eine „Reform der Bologna-Reform“ zu beginnen und dafür einen „dies academicus“ durchzuführen. Wir berichten:

3.1. Studium für die Zukunft: Analytisch, kooperativ, in gesellschaftlicher Verantwortung (Flugblatt)

„Me-ti über das Denken
Me-ti sagte: Denken ist etwas, das auf Schwierigkeiten folgt und dem Handeln vorausgeht.“

Bertolt Brecht, „Me-ti * Buch der Wendungen“, entstanden im Exil der 1930er Jahre.

Beim „dies academicus“ am 17. April diskutierten über 300 Mitglieder der Universität einen Tag lang intensiv über Ziele, Stand und Möglichkeiten der Studienreform. Einleitend stellte Universitätspräsident Lenzen, die These auf, „dass die akademische Freiheit auch für Studierende gilt – und wir müssen das wollen –, dann müssen wir sie am Wissenschaftsprozess beteiligen und das heißt mehr als ihnen einen Platz in einem Hörsaal zuzugestehen und mehr als den Zugang zum Prüfungsgeschehen und zum Erwerb von Berechtigungen.“

Darüber hinaus ging der Einleitungsbeitrag von Sinah Mielich (FSR ErzWiss). Sie kontrastierte historisch-kritisch die kommerziell geleitete Deformation der Universität zur Bereitstellung von „Humankapital“ mit dem Uni-Leitbild „Bildung mündiger Menschen in gesellschaftlicher Verantwortung“ und definierte das Potential notwendiger Humanisierung auch in der Universität: „Das müsste dann einerseits ein bewußtes „Nicht-Mitmachen“ und „Sich-Verweigern“ beinhalten, andererseits aber auch ein mutiges „Anders-Machen“ – „Anders-Machen“ als von KMK oder Hamburger Senat vorgesehen – „Anders machen“ als Einzelne/r, als einzelnes Institut, als einzelne Fakultät oder – im besten Fall – als gesamte Universität.“

In diesem Kontext war die abseitige Pro-Bologna-Predigt des Vize-Präsidenten der Uni-Potsdam („Globalisierung“, „Wettbewerbsfähigkeit“, „Employability“ nicht als Ursachen, sondern als vermeintlich alternativlose Antwort auf die weltweite Krise) bestenfalls Anlaß kopfschüttelnden Verlachens.

Im Ergebnis der Diskussionen in Workshops und Plena besteht weitgehend Einigkeit darüber, daß der Master der Regelabschluß sein soll (ohne gesonderte Bewerbung); der Bachelor würde so eine Möglichkeit des qualifizierten Ausstiegs (für Fach- oder Studienortswechsel sowie Einstieg in einen Beruf). Die Fristen sollen abgeschafft, die Wiederholungsmöglichkeiten erheblich ausgedehnt, die Prüfungen reduziert und enthierarchisiert werden. Die „Module“ und die Regelstudienzeit sollen – sofern nicht ganz zu überwinden – Orientierung für und nicht Restriktionen gegen Studierende sein. Die sogenannte „Berufsorientierung“ wird scharf kritisiert, wo sie auf die Formierung des Menschen als Ware und nicht auf eine sozialkritische Auseinandersetzung mit Lebens- und Arbeitsbedingungen gerichtet ist. Die Hochschulen müssen bedarfsgerecht finanziert, mehr Studienplätze geschaffen und das BAföG zum elternunabhängigen Vollzuschuß aufgestockt werden. Mehr demokratische Partizipation anstelle unternehmerischer Kontrolle (Akkreditierung, Hochschulrat, Qualitäts-„Management“) ist gleichermaßen Praxis als auch Forderung des „dies academicus.“ Exemplarisch für eine notwendige Sinn- und Kulturerneuerung steht die Forderung des Workshops „Hochschuldidaktik/Lehr-Lernformen“: „Erfahrungs- und Reflexionsräume schaffen, statt Zwang zur unsolidarischen Punktejagd.“

Sinah Mielich pointierte perspektivbildend: „Die Lust, sich die Universität wieder anzueignen, sie zu beleben und zu belieben, um die Debatte zu politisieren, sich der gesellschaftlichen Aufgabe von Universität bewusst zu werden und um sie zu kämpfen, muss größer werden – auch um gemeinsam ganz konkret für eine bedarfsdeckende Finanzierung einzutreten und den „Kampf um die Zukunft“ weiter zu führen.“

Die Ergebnisse des Studienreformtags

werden nun in einer Arbeitsgruppe aufbereitet und sollen möglichst schnell Eingang in die Überarbeitung der Studienordnungen durch die Gremien sowie in die Auseinandersetzung mit außeruniversitären politischen Akteuren finden.
Unter: www.uni-hamburg.de/UHH/DiesAcademicus2012.html sind Reden, Präsentationen und neue Ankündigungen einzusehen.


3.2. Ergebnisse des Dies Academicus umsetzen!

Am 18. Oktober 2012 beschließt der Akademische Senat, den Handlungsempfehlungen aus dem „dies academicus“, die Forderungen an „die“ Politik sind, weitgehend zu folgen. Er fordert damit insbesondere:

1) Masterabschluss als Regelabschluss (im Sinne eines Anrechts aller Studierenden, das Studium bis zum Masterabschluss fortzusetzen);

2) Der Bachelorabschluss soll als erster Abschluss eine individuelle Schwerpunktsetzung und Mobilität (fachliche Wechsel und Ortswechsel) ermöglichen.

3) Elternunabhängige und vollständige/bedarfsgerechte Finanzierung des kombinierten Bachelor- und Masterstudiums sicherstellen;

4) in Verbindung mit einer bedarfsgerechten Finanzierung der Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger, die einen breiten Zugang zum Studium sicherstellt.

5) Entscheidungen über die Gestaltung von Studiengängen, Studium und Prüfungen den Hochschulen überlassen – Regelungen der Detailsteuerung aus dem Hochschulgesetz und anderen externen Regelwerken streichen.

In der Sitzung vom 13. Dezember 2012 ergänzt der Akademische Senat auf Initiative des BAE! diese Forderungen um folgenden Beschluß:

1) Die Universität Hamburg hat im April 2012 mit einem Dies Academicus die Diskussion für die Studienreform intensiviert. Die Empfehlungen dieser Beratung werden nun den verschiedenen Gremien und verantwortlichen Akteuren in der Universität zur Diskussion, Weiterentwicklung und Umsetzung vorgelegt. Der Akademische Senat ruft alle beteiligten Einrichtungen, Gremien und Mitglieder auf, die Umsetzung der Dies-Ergebnisse zu realisieren.

2) Der Akademische Senat macht sich insbesondere jene Forderungen zu eigen, die auf eine Änderung der Rahmenbedingungen für Studium und Lehre zielen. Er fordert [als Ergänzung des Beschlusses vom 18.10.2012; Anm. d. Red.]:

  • an die Stelle der Akkreditierung durch privatrechtlich organisierte Einrichtungen soll die Entscheidung über die Gestaltung der Studiengänge in einem kooperativen Prozess in der Verantwortung der Gremien der Universität treten: Grundsätzliche Festlegungen erfolgen in einem demokratischen Prozess auf allgemeiner Universitätsebene, die Ausgestaltung der Studiengänge entscheiden die Fachbereiche und Fakultäten;
  • von Gesetzes wegen keine Exmatrikulation von Studierenden wegen Nichtbestehens von Prüfungen;
  • von Gesetzes wegen keine Beschränkung von Wiederholungsmöglichkeiten und keine Fristen für Hochschulprüfungen;
  • die Regelstudienzeit ist eine Vorgabe für die Gestaltung des Studiums durch die Hochschulen, aber keine Vorgabe für die Studierenden.
  • Abschaffung des semesterlichen „Verwaltungsbeitrages“.

3) Der Akademische Senat fordert Senat und Bürgerschaft dazu auf, diesen Forderungen zu entsprechen bzw. sich im Rahmen bundesweiter Vereinbarungen und Gesetze für entsprechende Änderungen stark zu machen.

4) Der Akademische Senat bittet das Präsidium, demnächst einen neuen Dies Academicus für April 2013 anzuberaumen. Außerdem sollten bereits im Wintersemester die kontroversen Themenfelder ABK/Praktika/Berufsorientierung und Orientierungseinheiten/Studieneingangsphase in einer gesonderten Tagung hochschulöffentlich diskutiert werden.


4. Demokratie

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung hat gleich nach der Bürgerschaftswahl im Februar 2011 angekündigt, bald einen Entwurf für ein reformiertes Hochschulgesetz vorzulegen. Sie will demokratische Mitbestimmung teilweise wiederherstellen. Diesbezüglich geschehen ist seither allerdings nichts – stattdessen wurden die Mitglieder des hochschulfernen und eher wirtschaftsnahen Hochschulrats einfach erneut bestätigt.
Notwendig ist, daß auch dabei die senatstypische Bremse (Mangel an echten Reformen) endlich gelöst und die Mitgliedschaft der Hochschulen umfassend und frühzeitig an der Reform beteiligt wird. Dafür ist also weiter zu kämpfen.
Lebendige Demokratie ist die solidarische Erweiterung sozialer und politischer Rechte für eine humanistische Entwicklung von Universität und Gesellschaft.
Exemplarisch für den Grad der notwendigen Entfaltung mag die folgend dokumentierte Auseinandersetzung um die Bestimmung der neuen Kanzlerin/des neuen Kanzlers der Uni sein. „Kanzler“ sind leitende Verwaltungsbeamte und gleichzeitig Mitglieder im Uni-Präsidium mit einem Veto (!) in Haushaltsdingen. Sie werden aber mitnichten demokratisch gewählt, sondern vom Hochschulrat ausgesucht und vom Präsidenten für je 6 Jahre eingesetzt. So schreibt es das derzeitige Hochschulgesetz vor, das noch aus der Zeit des CDU/Schill/FDP-Senats stammt. Im Bewußtsein der Notwendigkeit erweiterter Partizipation hat der Uni-Präsident eine „Findungskommission“ berufen, an der allerdings Studierende nicht beteiligt waren. Sie seien nämlich nicht zur Verschwiegenheit zu zwingen. Erfreulicherweise, sagen wir.


4.1. Brief an den Uni-Präsidenten zur Kanzler-Findung

„Was ist aber diese große Aufgabe unserer Zeit?
Es ist die Emanzipation. Nicht bloß die der Irländer, Griechen, Frankfurter Juden, westindischen Schwarzen und dergleichen gedrückten Volkes, sondern es ist die Emanzipation der ganzen Welt, absonderlich Europas, das mündig geworden ist und sich jetzt losreißt von dem eisernen Gängelbande der Bevorrechteten, der Aristokratie. Mögen immerhin einige philosophische Renegaten der Freiheit die feinsten Kettenschlüsse schmieden, um uns zu beweisen, daß Millionen Menschen geschaffen sind als Lasttiere einiger tausend privilegierter Ritter; sie werden uns dennoch nicht davon überzeugen können, solange sie uns, wie Voltaire sagt, nicht nachweisen, daß jene mit Sätteln auf dem Rücken und diese mit Sporen an den Füßen zur Welt gekommen sind.“

Heinrich Heine: Reisebilder. Dritter Teil, 1830.

Sehr geehrter Herr Lenzen, sehr geehrtes Präsidium,

im vollen Bewußtsein unserer mangelnden Zuverlässigkeit sowie auch unserer naturgemäß eingeschränkten Qualifikation zur verbindlichen Teilnahme an der Findung einer Kanzlerin/eines Kanzlers für die Universität, machen wir den beiliegenden Kriterienvorschlag, dem das Bemühen innewohnt, den Nutzen der Universität zu mehren und Schaden von ihr abzuwenden.

Mit schlicht studentischen Grüßen
Golnar Sepehrnia und Olaf Walther


4.2. Kriterien für eine kollegiale Kanzlerin/einen kollegialen Kanzler

„Die Universität wendet sich damit verstärkt ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für eine friedliche, demokratische, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung zu. Forschung und Lehre sollen zum gestaltenden Eingreifen in die Gesellschaft ermutigen und einer
global menschenwürdigen Zivilisation dienen. Anliegen dieses Engagements sind:

  • eine kritisch-reflexive Wissenschaftsentwicklung
  • die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre von partikularen und staatlichen Interessen
  • die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der Weiterbildung und der Gleichstellung
  • verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit
  • Beiträge zu friedlichen internationalen Beziehungen
  • ein strukturell und sozial hürdenfreies Studium
  • die Öffnung der Universität für mehr Studienanfänger/innen mit und ohne Abitur
  • die Verbesserung der Hochschuldidaktik
  • die Erweiterung demokratischer Partizipation.“

    Stellungnahme des Akademischen Senats zur Hochschulvereinbarung zwischen Präsidium und BWF, Januar 2012.

1) Der Kanzler/die Kanzlerin wirkt kollegial im Präsidium, mit dem Akademischen Senat und den Personalräten zusammen. Im Bewusstsein, dass die Universität kein Unternehmen ist, sondern als öffentliche Einrichtung des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns und der demokratischen Bildung dem Allgemeinwohl verpflichtet, wirkt er/sie für eine kooperative Entwicklung der ganzen Universität. Die im „Kampf um die Zukunft“ formulierten Entwicklungs- und Finanzierungsziele der Universität will er/sie verwirklichen helfen.

2) Die Universität ist die Einheit von Forschung, Lehre, Studium, Selbstverwaltung und Verwaltung. Der Kanzler/die Kanzlerin fördert diese Einheit im Sinne der Gleichberechtigung der Mitglieder und Gruppen bzw. der Fakultäten und Fachbereiche und im Bewusstsein der Bedeutung, die dafür den Gremien der akademischen Selbstverwaltung zukommt.

3) Der Kanzler/die Kanzlerin greift die begonnene Reform der Verwaltung nicht zur Streichung von Stellen, sondern zur Stärkung der produktiven kulturellen Einheit der Universität auf.

4) Für eine inhaltlich souveräne Entwicklung der Wissenschaft ist ein demokratisches und transparentes Verfahren zur Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen sowie von Struktur- und Entwicklungsplänen erforderlich. Auch solange die politischen respektive juristischen Rahmenbedingungen dies nicht zwingend vorsehen, wirkt der Kanzler/die Kanzlerin für einen diskursiven Umgang mit diesem Problem und fördert die demokratische Beteiligung aller Gruppen der Universität.

5) Besonders, weil die Mangelfinanzierung noch nicht behoben ist, setzt sich der Kanzler/die Kanzlerin für einen kollegialen Umgang mit den daraus entstehenden Problemen ein.

6) Der Kanzler/die Kanzlerin wirkt einer Streichung von Stellen und unsozialen Arbeitsverhältnissen (Niedriglohn, Outsourcing und Befristung trotz dauerhafter Aufgaben etc.) entgegen. Er/sie setzt sich für einen Ausgleich von Tarifsteigerungen in der Grundzuweisung der FHH ein.

7) Er/sie unterstützt die Einrichtung einer studentischen Personalvertretung.

8) Der Kanzler/die Kanzlerin beteiligt sich daran, humane und soziale Arbeitsverhältnisse mit einem hohen Maß demokratischer Partizipation als vorbildlich für den Öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt zu entwickeln.

9) Der Kanzler/die Kanzlerin wirkt für die räumliche Einheit der Universität im Grindelviertel und dafür insbesondere für die Erschließung des ehemaligen Fernmeldeamtes für die Universität.


5. Planen und Bauen im Prozeß

Der absurde Plan der CDU-geführten Regierungen, die Universität aus dem Grindelviertel zu beseitigen und in den Hafen (auf den Kleinen Grasbrook) zu verlegen, ist solidarisch zurückgewiesen worden. Fest steht: Die Universität soll an ihrem historischen Ort, eingebettet in das ehemalige jüdische Viertel, unter Wahrung des sozialkritischen, demokratischen und antifaschistischen Erbes, ausgebaut werden. Doch bisher gibt es nur einen Plan für einen unbefriedigend klotzigen Ausbau des MIN-Campus, während sich die Behörde für Wissenschaft und Forschung vor dem Erwerb des ehemaligen Fernmeldeamtes in der Schlüterstraße drückt, das auch ein kultureller Gewinn für Großzügigkeit und die (räumliche) Einheit von Forschung, Studium und (Selbst-)Verwaltung wäre. Der Akademische Senat fordert seit Ende 2011 die Anmietung/den Erwerb dieses Gebäudes für die Uni. Sie ist auch die vernünftige Alternative zur sehr kostspieligen Anmietung von Räumen für Verwaltung und Wissenschaft in Pöseldorf und in der Innenstadt. Außerdem ist eine vernünftige Raum- und Bauplanung durch demokratische Gremien in Kooperation mit der Bauabteilung der Verwaltung eine vernünftige Alternative zur Rangelei um zu knappe Räumlichkeiten. Auch darin bekommt der Kampf um die Zukunft konkrete Gestalt:

Beschluß des Akademischen Senats vom 8. März 2012:

„Der Akademische Senat bekräftigt seinen Beschluss vom 15.12.2011, die Nutzung des ehem. Fernmeldeamtes Schlüterstraße durch die Universität betreffend. Er fügt seiner bisherigen Argumentation hinzu, dass es Fakultäts- und zentrale Einrichtungen gibt, die im Zuge der baulichen Erneuerung des Campus Bundesstraße ihre bisherigen Standorte verlieren werden und neu untergebracht werden müssen, bevor die bauliche Erneuerung des Campus Von-Melle-Park abgeschlossen werden kann. Zu diesen Einrichtungen gehören die Theologie (Fak. GW) und die zentralen Einrichtungen Arbeitsstelle für wissenschaftliche Weiterbildung. Der AS sieht in dem ehem. Fernmeldegebäude eine Unterbringungsperspektive für die betroffenen Einrichtungen und bittet das Präsidium nun auch vor diesem Hintergrund im Sinne seines Beschlusses vom 15.12.2011 tätig zu werden.“

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 8. März 2012:

„Der Präsident sagt zu, der Senatorin den Beschluss des Akademischen Senats zukommen zu lassen, um eine Stellungnahme zu bitten und dem Akademischen Senat anschließend zu berichten.
Prof. Dr. Burger regt an, sich mit der Wirtschaftlichkeit des Projektes Fernmeldeamt zu beschäftigen. Auf Anregung von Frau Sepehrnia schlägt der Präsident vor, dass sich der Bauausschuss auf der Grundlage der bereits erarbeiteten Berechnungen von BWF und UHH mit der Entwicklung der Flächenbedürfnisse VMP befassen könne.“