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Die Gegenwart ist Zukunft
„Es ist mit dem Witz wie mit der Musik, je mehr man hört, desto feinere Verhältnisse verlangt man.“
Georg Christoph Lichtenberg, Sudelbücher, 1773-1775.
Die „Schuldenbremse“ ist eine Zwangskonzeption, unter der Bildung und Wissenschaft schlecht gedeihen. Daher hat sich der Akademische Senat (AS) das Ziel gesetzt, bis zum Herbst eine Programmatik für eine Erneuerung allgemeinwohlorientierter Hochschulentwicklung zu erarbeiten, die dann Bürgerschaft und Senat schwer zu denken geben soll. Die „Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen“ aus dem Jahr 2003 (CDU / FDP / Schill), nach denen die Hochschulen entsprechend den Wünschen der Handelskammer zugeschnitten werden sollten, können so überwunden werden.
Der AS adressiert dafür Fragen zu Universitätsverständnis, Forschung, Bildung, Demokratie und Verwaltung an alle Fakultätsräte. Dabei sollen alle auch zum Spannungsverhältnis zwischen den dominierenden Zielen des Bologna- Prozesses, „die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern“, und dem vom Akademischen Senat formulierten Ziel, „[... d]ie Universität will sich der Herausforderung stellen, Perspektiven für gestaltendes Eingreifen in gesellschaftliche Entwicklungen zu eröffnen, anstatt lediglich bestehende Gegebenheiten nachzuvollziehen“, Stellung nehmen.
Sinn und Zweck ist, die gescheiterte konkurrenzhafte Berufsorientierung durch sozialkritische Berufsfeldorientierung zu verlassen und in einem wissenschaftlichen Studium – mit dem Ziel der (Befähigung zur) sozialen und kulturellen Emanzipation – aller aufzuheben.
Dafür ist besonders sinnvoll, den Master (Magister/Diplom) zum Regelabschluß zu machen. Immerhin ist in der „Hochschulvereinbarung“ zwischen Senat und Uni-Präsidium im letzten Oktober bereits festgelegt worden, daß ein 1:1-Übergang von „Ba“ zu „Ma“ ermöglicht werden soll. Aber jetzt erweist sich, daß unter dem Deckel der Haushaltskonsolidierung dies nur auf Kosten von Studienanfängerplätzen im Bachelor geschehen soll. – Als wäre ein Ausbau der Studienplätze nicht gesellschaftlich unbedingt erforderlich!
So zeigt sich auch in der Studienreform, daß die „Hochschulvereinbarung“, die angeblich eine verbesserte Finanzierung der Universität gebracht haben soll, ungenügend ist. Zwar soll die Uni nun 288 Mio. Euro als jährliche Grundzuweisung (inkl. Kompensation der bisherigen Studiengebühreneinnahmen) erhalten, aber bei Inflation, Tarifsteigerungen und wachsenden Aufgaben ist dies nach 30 Jahren chronischer Unterfinanzierung eigentlich nur Augenwischerei.
Umso erfreulicher, dass bereits drei Fakultätsräte (EPB, GeistWiss und MIN) sowie die gemeinsame Personalversammlung von wissenschaftlichem, technischen und Verwaltungspersonal den politischen Senat und das Uni-Präsidium zu Neuverhandlungen für eine adäquate Hochschulfinanzierung auffordern. Beispielsweise wurde in der Geisteswissenschaftlichen Fakultät beschlossen: „Der Fakultätsrat stellt fest, dass die Mittelzuweisung an die Geisteswissenschaftliche Fakultät im Jahr 2012 nicht bedarfsgerecht ist. Mit diesen Mitteln lassen sich Forschung und Lehre nicht in der erforderlichen Qualität sicherstellen. Diese Zuweisung verschärft die Unterfinanzierung des Struktur- und Entwicklungsplans weiter. Die Hochschulvereinbarung würde ohne Nachbesserung diese Situation weiter verschlechtern. Der Fakultätsrat fordert das Präsidium auf, umgehend in entsprechende Verhandlungen mit der BWF einzutreten. Der Fakultätsrat unterstützt in diesem Zusammenhang auch die Wiederaufnahme des ,Kampfs um die Zukunft’, um für öffentliche Hochschulfinanzierung als Bedingung allgemeinwohlorientierter Wissenschaft in der Öffentlichkeit aufzuklären.“
In dieser Weise können alle für eine menschenfreundliche Gesamtkonzeption von Bildung und Wissenschaft aktiv sein.