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Dokumentation von Beschlüssen des Akademischen Senats aus der Legislatur 2003/04

Demokratisches Engagement und humanistische Aufklärung

Eine politische Bilanz


Inhalt

0. Editorial
I. Warum wir gemeinsam kandidieren
II. Nie wieder!
III. Uni contra Rechtssenat - Entwicklungsperspektiven der Universität
IV. Für demokratische Fakultäten!
V. Für ein gebührenfreies Studium!
VI. Die Kandidierenden


0. Editorial

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

befördert durch die kritische Tätigkeit der linken studentischen Vertreter ist der Akademische Senat in den letzten Jahren von einem Gremium formalistischer Verwaltungspraxis und lauen Abnickens zu einem streitbaren und produktiven Organ der Universität in den internen wie gesellschaftlichen Auseinandersetzungen geworden. In dieser Funktion hat der AS mit der Bildung des Rechtssenats in Hamburg noch einmal an Bedeutung gewonnen: Entgegen dem verschärften neoliberalen Druck zur entmenschlichenden, ökonomischen Zurichtung aller gesellschaftlichen Bereiche stieg das Erfordernis der bewußten Verteidigung, Weiterentwicklung und praktischen Verallgemeinerung humanistischer, sozialer und demokratischer Maßstäbe in den zivilgesellschaftlichen Institutionen von Bildung und Wissenschaft - auch und gerade als Option für eine allgemein menschliche gesellschaftliche Entwicklung. Zudem konnte mit der weiteren Politisierung im AS gegen das Prinzip des Teile und Herrsche die status- und fächerunabhängige Kooperation zwischen den Mitgliedern der Hochschule ausgebaut werden.

Unser kritisches Engagement für Aufklärung und Demokratie kommt unter anderem zum Ausdruck in den Beschlüssen des Akademischen Senats aus der letzten Legislatur, die wir im folgenden - als eine politische Bilanz - anläßlich der Wahlen zum AS (05.07. -14.07.2004) dokumentieren.

Vorab seien die Grundlagen unserer gemeinsamen Kandidatur wiedergegeben:


I. Warum wir gemeinsam kandidieren

„Daß der Arbeiter für seine Arbeit auch einen Lohn haben muß, ist eine Theorie, die heute allgemein fallengelassen worden ist.“

Kurt Tucholsky („Peter Panter“), „Kurzer Abriß der Nationalökonomie“, 1931.

Infolge der konsequent bevölkerungsfeindlichen Politik des rechten Senats hat Hamburgs ver.di-Chef Wolfgang Rose der eindeutig konservativen Stadtregierung berechtigt ergrimmt einen „heißen Herbst“ angekündigt. (Über zwei Drittel der Hamburger Wahlbeteiligten hatten für die Mehrheit der landesbetrieblichen Krankenhäuser in der öffentlichen Hand gestimmt. Der Senator Dräger für Wissenschaft und Gesundheit verhält sich bislang recht liederlich zu diesem klaren Votum.) Der Senat, im puren Dienste der Handelskammer und der Interessen ihrer größeren Mitglieder, ist mit harter Polizeihand ein konservativer Verwalter privatwirtschaftlicher Interessen, wonach die Ökonomie nicht dem Wohle Aller dient, sondern alle Menschen und gesellschaftlichen Lebensbereiche der abstrakten Gewinnsteigerung unterworfen sind bzw. sein sollen. Da hilft kein bürgermeisterliches Lächeln. CDU bleibt CDU.
Senator Dräger arbeitet technokratisch für dieses inhumane Programm. Die Hochschulen sind deshalb Teil dieses gewollten konservativen Umbaukonzepts, das sämtliche Errungenschaften einer demokratischen Massenausbildung gefährdet. Dagegen sind begründete Kritik, soziale Forderungen für eine humane Entwicklung, demokratische Beteiligung und kooperatives Engagement in die politische Auseinandersetzung zu bringen - auch und besonders in den Gremien der Akademischen Selbstverwaltung.
Die bedarfsdeckende öffentliche Finanzierung, die kritische problemlösungsorientierte Wissenschaftstätigkeit, die demokratische Beteiligung der Hochschulmitglieder, die soziale Absicherung der Studierenden sowie der bewußte Gesellschaftsbezug der gesamten Institution sind förderlich für die gesamte soziale Gemeinschaft.
Die konservative und neoliberale Stadtregierung verdient ein großes Contra.
Die praktisch geistige Einheit von Gleichheit, Freiheit und Solidarität ist der Motor für kritische Vernunft, gesellschaftlich wirksame Kooperation und, ganz wie von selbst, Lebensfreude.
Frieden, sinnvolle Arbeit, soziale Sicherheit, kulturelle Qualifikation, Integration und Entfaltung, Bildung für Alle, demokratisches Mitwirken sind Menschheitsangelegenheiten, die alle etwas angehen.
Der Herbst verlangt höhere politische Temperaturen als der Sommer.

„Die Hauptsache wäre natürlich die moralische Ausbildung der Fischlein. Sie würden unterrichtet werden, daß es das Größte und Schönste sei, wenn ein Fischlein sich freudig aufopfert, und daß sie alle an die Haifische glauben müßten, vor allem, wenn sie sagten, sie würden für eine schöne Zukunft sorgen. Man würde den Fischlein beibringen, daß diese Zukunft nur gesichert ist, wenn sie Gehorsam lernten. Vor allen niedrigen, materialistischen, egoistischen und marxistischen Neigungen müßten sich die Fischlein hüten und es sofort den Haifischen melden, wenn eines von ihnen solche Neigungen verriete.“

Bertolt Brecht, „Wenn die Haifische Menschen wären“, „Geschichten vom Herrn Keuner“.

Unsere Neigungen haben wir nun selbst dargelegt.


II. Nie wieder!

Die Grundordnung der Universität Hamburg, die vom AS und dem damals noch vorhandenen Großen Senat beschlossen wurde, deren Genehmigung vom politischen Senat seither jedoch verweigert wird, beginnt wie folgend: „Im Bewußtsein ihrer wechselvollen und widersprüchlichen Geschichte stellt sich die Universität Hamburg in die Tradition demokratischen Engagements und humanistischer Aufklärung“. Die Universität Hamburg hat ihre Wurzeln in einem „Kolonialinstitut“, erfuhr 1919 in der Weimarer Republik eine demokratische Gründung, war seit den frühen 30er Jahren gut funktionierender Teil der faschistischen Diktatur und entwickelte sich mit den Kämpfen 68er Studentenbewegung und ihrer kritischen Auseinandersetzung mit Faschismus und Krieg zur demokratischen Massenuniversität. Die Selbstverpflichtung auf demokratische und humanistische Maßstäbe erfordert somit immer wieder, sich sowohl kritisch gedenkend als auch aktuell für Frieden und gegen Rechts zu positionieren:

Friedensbeschlüsse des Akademischen Senats zum Irak

Der Akademische Senat fasst am 6. März 2003 nach ausführlicher Diskussion mit 8:0:1 Stimmen folgenden Beschluss:

Die Universität Hamburg bekennt sich in ihrem Leitbild dazu, das sich Bildung und Wissenschaft für eine friedliche und menschenwürdige Welt einsetzen. Sie unterstützt die Bemühungen, einen Krieg im Irak zu verhindern und ermutigt alle Mitglieder der Universität Hamburg, zu diesen Bemühungen aktiv beizutragen.

Der völkerrechtswidrige Angriff auf den Irak wird auch von der Uni selbst verurteilt:

Der Akademische Senat fasst am 10. April 2003 einstimmig folgenden Beschluss:

Der Akademische Senat lehnt den völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Irak ab.
Der Akademische Senat bittet alle Lehrenden, auf Wunsch von Studierenden die Diskussion über den Krieg und eine Nachkriegsordnung in der Golf-Region zu ermöglichen.
Der Akademische Senat begrüßt, dass das Präsidium in Kooperation mit dem Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik eine universitäre Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema im Sommersemester 2003 vorbereitet.

Zum 70. Jahrestag der faschistischen Bücherverbrennung

Am 8. Mai 2003 bittet der Akademische Senat das Präsidium einvernehmlich, zum 70. Jahrestag der Bücherverbrennung eine Erklärung herauszugeben und die Mitglieder der Universität zur Teilnahme an der Veranstaltung „Bücherverbrennung - Nie wieder“ am 15. Mai 2003 aufzurufen.

So beauftragt erarbeiten Vertreter von jusos und Liste LINKS mit dem Vizepräsidenten Holger Fischer folgende Erklärung des Akademischen Senats der Universität Hamburg zum 70. Jahrestag der Bücherverbrennung:

»Das war ein Vorspiel nur;
dort wo man Bücher verbrennt,
verbrennt man am Ende auch Menschen.«

Heinrich Heine.

Die »Deutsche Studentenschaft« (DSt) und der »Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund« (NSDStB) verbrannten am 15. Mai 1933 am Kaiser-Friedrich-Ufer die Werke von jüdischen, pazifistischen, kommunistischen, sozialdemokratischen und republikanischen Schriftstellern.
In der Bücherverbrennung manifestierte sich der kulturfeindliche, menschenverachtende Charakter des Faschismus in exemplarischer und für jedermann sichtbarer Weise. Diese Selbstzerstörung des Geistes bildete die Vorstufe für Verfolgung, Vernichtung und Krieg.
Auch mangelnde Zivilcourage und Solidarität der Hochschulmitglieder sowie das Versagen akademischer Traditionen und Institutionen haben dazu beigetragen, daß es zu diesem Akt kultureller Barbarei kommen konnte.
Der Akademische Senat erklärt, daß die Werke der verfemten Schriftsteller einen unverzichtbaren Teil des kulturellen Erbes der Menschheit bilden. Die demokratisch verfaßte Universität betont ihre gesellschaftliche Verantwortung für Frieden und Völkerverständigung, die sie durch den aufklärerischen Gehalt der Wissenschaften ausübt. Die demokratisch verfaßte und sozial offene Hochschule ist dafür wesentliche Voraussetzung.
Der Akademische Senat der Universität Hamburg ruft die Mitglieder der Universität auf zur Teilnahme an der Veranstaltung »Bücherverbrennung - Nie wieder« am 15. Mai, ab 12.00 Uhr, Kaiser-Friedrich-Ufer (Ecke Bundesstraße).“

Zu der geplanten Kürzung bei den historisch-kritischen Wissenschaftseinrichtungen

Auch für andere wissenschaftliche Einrichtungen, die sich der kritischen Auseinandersetzung mit Faschismus und Krieg verschrieben haben, bezieht die Universität gegen den Rechtssenat Stellung:

Der Akademische Senat fasst am 25. September 2003 einstimmig folgenden Beschluss:

„Die humanistische Substanz spezieller Wissenschaften nach 1945 erhalten!

Der Akademische Senat der Universität Hamburg sieht mit großer Sorge die Wahrnehmung wissenschaftlicher Aufgaben des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik Hamburg, des Instituts für die Geschichte der deutschen Juden und der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg durch die angekündigte Möglichkeit staatlicher Sparmaßnahmen gefährdet.
Der Akademische Senat betont die humanistische Substanz der drei Institute und der wissenschaftlichen Tätigkeit: Hier findet die historische Verantwortung der Hamburger Wissenschaft im besonderen und der Hamburgs im allgemeinen positiven Ausdruck: für die erinnernde Erforschung der Ursachen und Wirkungsweisen der barbarischen Nazi-Diktatur, vor allem der Verfolgung und Vernichtung jüdischer Mitmenschen. Die kritische Erforschung der Bedingungen, Erfordernisse und Hindernisse für den Frieden und die Völkerverständigung ist Schlußfolgerung und humanitäres Gebot nach zwei aus Deutschland zu verantwortenden Weltkriegen.
Der Akademische Senat begrüßt und unterstützt daher nachdrücklich die Bemühungen von Mitgliedern der Universität, die den integralen Erhalt und möglichen Ausbau der Institute bezwecken.“

Zum 65. Jahrestag der Reichspogromnacht

Zusätzlich zur regelmäßigen aktiven Beteiligung an der jährlichen Gedenkveranstaltung zum Reichspogromnacht auf dem Joseph-Carlebach-Platz hat der AS auch in diesem Jahr mit einer Resolution zur Teilnahme aufgerufen.

Am 30. Oktober 2003 beschließt der Akademische Senat nach Erörterung einstimmig folgende Resolution zum 65. Jahrestag der Reichspogromnacht und bittet, diese umgehend zu veröffentlichen:

„Die Erinnerung wachhalten!

Zum 65. Jahrestag der Reichspogromnacht In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 fand ein von den Nationalsozialisten organisiertes und durchgeführtes Massenpogrom gegen die jüdischen Mitmenschen statt: Über 1.300 Synagogen und Kultureinrichtungen wurden zerstört, Geschäfte und Wohnungen geplündert und über 25.000 Jüdinnen und Juden allein in dieser Nacht verhaftet, gefoltert, ermordet. Dies war Fanal für die 1942 beschlossene "Vernichtung der europäischen Juden" bei der "Wannseekonferenz", der die brutale Stigmatisierung und vollständige Verdrängung jüdischer Menschen aus allen Bereichen des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens vorausging.
Der Antisemitismus war wesentlich für die bis in Weltkrieg und Shoah organisierte Vernichtung menschlichen Lebens durch die Diktatur, ihrer Helfershelfer und Nutznießer verantwortlich.
Der Akademische Senat der Universität Hamburg hält die Erinnerung an die Schrecken des Nazi-Terrors wach, um jeglicher Form von Antisemitismus und Rassismus, von antidemokratischen, kriegsverherrlichenden und antihumanistischen Tendenzen zu widerstehen. Frieden und Völkerverständigung, Demokratie und soziale Gerechtigkeit für alle Menschen sind die unwiderrufbaren Maximen wissenschaftlicher Tätigkeit nach 1945.
Der Akademische Senat ruft die Mitglieder der Universität zur Teilnahme an der Gedenkveranstaltung am Donnerstag, den 6. November 2003, 15.30 bis 16.30 Uhr, Joseph-Carlebach-Platz (Grindelhof), auf.“

Anläßlich der Ausstellung „Verbrechen der Wehrmacht“

Zur immer wieder von rechten politischen Kräften angegriffenen Wehrmachtsausstellung nimmt der AS am 5. Februar 2004 eindeutig und einstimmig positiv Stellung.

„Der Akademische Senat der Universität Hamburg begrüßt die erneute Präsentation der Ausstellung »Verbrechen der Wehrmacht. Dimensionen des Vernichtungskrieges 1941 bis 1944« durch das »Hamburger Institut für Sozialforschung« in den Räumen »Kampnagel Hamburg« vom 29. Januar bis 28. März 2004.
Ein heikler Abschnitt deutscher Geschichte wird seriös aufgearbeitet und bietet Anlass zu vertiefter Nachdenklichkeit und Diskussion. Das parallel veranstaltete wissenschaftliche und kulturelle Begleitprogramm, in dem auch Mitglieder der Universität verantwortlich wirken und das zum Teil in den Räumen der Universität stattfindet, bietet weitere Möglichkeiten zur konzentrierten Behandlung dieser schweren Materie unter interessanten Aspekten.
Wir möchten alle Mitglieder der Universität ermuntern, die Ausstellung und ihr Begleitprogramm zu besuchen.“


III. Uni contra Rechtssenat - Entwicklungsperspektiven der Universität

Mit der Wahl des ersten Rechtssenats 2001 hat ein massiver Angriff auf die Hochschulen begonnen. Unter dem Wissenschaftssenator Jörg Dräger wird zwar der Etat der Hochschulen nicht direkt gekürzt (das ist beim Studentenwerk, Museen und Forschungseinrichtungen, mit denen die Uni kooperiert, schon anders), aber sie sollen vollständig umstrukturiert und neu ausgerichtet werden. Die neue Schwerpunktsetzung soll nach wirtschaftlichen Clustern (Hafen/Logistik, Nanotechnologie, Luftfahrt...) erfolgen. Privatwirtschaftlich nicht verwertbare Fächer, wie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Sprachlehrforschung oder Archäologie sollen durch die forcierte Konkurrenz um zu knappe Mittel aussterben. Dieser Zurichtung dienen die Maßnahmen zur Zerschlagung, Kommerzialisierung, Privatisierung und Entdemokratisierung der Universität, gegen die der Akademische Senat als zentrales Gremium der Uni versucht, die eigenen Maßstäbe einer sozial verantwortlichen Wissenschaftsentwicklung in Einheit von Forschung, Lehre, Studium und Selbstverwaltung weiter zu entwickeln und zur Geltung zu bringen.
Das Ringen mit dem Senat ist in diesem Abschnitt dokumentiert.

Das Hochschulmodernisierungsgesetz

Das Hochschulmodernisierungsgesetz ist am 27. Mai 2003 von der Bürgerschaft verabschiedet worden. Die durchweg scharfen Stellungnahmen der Universität zu den Entwürfen dieses Gesetzes sind daher schon vor der Legislatur beschlossen worden, deren Ergebnisse wir hier dokumentieren. Sie sind jedoch ein Ausgangspunkt für den Kampf der Universität mit dem Rechtssenat um mehr Eigenständigkeit, den Erhalt und Ausbau sozialer und demokratischer Standards sowie der Fächervielfalt und eine bessere Finanzierung. Ein Auszug eines Beschlusses von September 2002 sei hier also dennoch zitiert:

„Der Akademische Senat bekräftigt, anlässlich der Vorlage des Entwurfs des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg für ein Hochschulmodernisierungsgesetz seinen ablehnenden Beschluss vom 13. Juni 2002. (...) Die Universität Hamburg hält den Entwurf zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes weiterhin in erheblichen Teilen für inakzeptabel und bleibt bei ihrer grundsätzlichen Kritik. Mit dem vorgesehenen Hochschulrat und der Verlagerung wesentlicher Entscheidungskompetenz an Externe werden Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Mitglieder der Universität und ihrer Leitung eingeschränkt, ihre Sach- und Fachkompetenz ignoriert und so die Grundlagen der Wissenschafts- und Hochschulautonomie gefährdet. Auch weiterhin finden sich Einschränkungen der Gestaltungsmöglichkeiten in Lehre und Studium; die drohende Verschlechterung der sozialen Lage von Studierenden sowie die stärkere Benachteiligung von sozial schlechter gestellten Studierenden bleibt absehbar.“

Zu den Ergebnissen der Dohnanyi-Kommission

Die Dohnanyi-Kommission hat ihre Ergebnisse am 30. Januar 2003 veröffentlicht. Am selben Tag verabschiedeten der Große und der Akademische Senat der Universität einhellig die Universitätsgrundordnung. Diese „Verfassung“ steht mit ihren demokratischen Regelungen im strikten Gegensatz zu den ökonomisierenden Absichten, die der Senat mit HochModernG und Dohnanyi-Kommission zum Ausdruck gebracht hat. Die Behörde hat sich daher gesetzwidrig geweigert, diese Grundordnung zu genehmigen. Sie dient dennoch als Maßstab inneruniversitärer Demokratie und wird gemäß der neuen gesetzlichen Vorschriften soweit nötig überarbeitet.
Die Stellungnahme der Universität zu den Empfehlungen der Dohnanyi-Kommission ist ein eigenes, über 70-seitiges Reformprogramm. In ‚diplomatischer‘ Kritik an den Anforderungen des Senats und den neoliberal ideologisierenden „Experten-Ergebnissen“ werden in diesem Programm unter dem Titel „Exzellenz und Vielfalt“ Vorschläge zu einer universitätsangemessenen Reform der Hochschulstruktur, des Studiums, des Zulassungswesens, der Personalentwicklung u.v.m. gemacht. Es wendet sich zwar gegen die einseitigen, privatwirtschaftlichen Verwertungsanforderungen des Senats, bemüht sich aber, dieser Politik entgegenzukommen und gewichtet daher die emanzipativen Bildungsziele und die wissenschaftliche Verantwortung unzureichend; wir haben diesem Kompromisspapier nicht zugestimmt. Wir zitieren den ersten Abschnitt, der sich explizit mit den Ergebnissen der Dohnanyi-Kommission auseinandersetzt, die ideologischen Prämissen des Senatskonzeptes „Wachsende Stadt“ hinterfragt und universitätseigene Entwicklungsmaßstäbe verdeutlicht:

„Exzellenz und Vielfalt (Auszug), Beschluß von Mai 2003 Stellungnahme zu den Grundsätzen für eine Strukturreform der Hamburger Hochschulen

1.1 Die Universität Hamburg teilt angesichts ihrer langjährigen Überlastung und Unterfinanzierung die Auffassung der Kommission zur »Strukturreform für Hamburgs Hochschulen«, dass bestehende Strukturen und Ausstattungen in Lehre und Forschung hochschulübergreifend einer Überprüfung unterzogen werden müssen, um in der Freien und Hansestadt Hamburg aufeinander abgestimmte und sich ergänzende Ausbildungsangebote zu schaffen. Die Universität erkennt an, dass sich die Strukturkommission innerhalb eines für ihre Aufgabe zu knappen Zeitrahmens von nur drei Monaten bemüht hat, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Sie bedauert allerdings, dass die Kommission die ihr vorgelegte Stellungnahme zur Entwicklung und zu den Perspektiven der Universität Hamburg nur unzulänglich ausgewertet und darum die Vorstellungen, Probleme, Leistungen und Erfolge der Universität und ihrer Einrichtungen nicht angemessen berücksichtigt hat. Die Universität hätte erwartet, dass die Kommission den Willen und die Fähigkeit der _ Universität zur Reform würdigt. Zahlreiche Entwicklungsprozesse, die von der Universität bereits eingeleitet worden sind, verdienen die Chance, ihre Tragfähigkeit zu erweisen. Es wäre eine Verschwendung von Ressourcen und Engagement, wenn laufende Reformprozesse unterbrochen würden. Zudem widersprechen die primär am Status quo orientierten Arbeitsmarktprognosen als Grundlage der quantitativen Empfehlungen dem Arbeitsauftrag der Kommission, demzufolge bei der "wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektive" die »Entwicklungsperspektiven Hamburgs über die reine Arbeitsmarkterwartung hinaus als Kriterium einbezogen werden« sollten. Trotz dieser Einwände haben sich die Einrichtungen und Gremien der Universität intensiv mit den Analysen und Empfehlungen der Kommission auseinandergesetzt und eine Vielzahl positiver Anregungen und Vorschläge aufgegriffen.

1.2 Die Universität misst die Empfehlungen an ihrem Leitbild, das insbesondere die
— Internationalisierung von Bildung und Wissenschaft,
— Zusammenarbeit mit der Stadt und der Region,
— fächerübergreifende Kooperation,
— höchstmögliche Qualität der Aufgabenerfüllung,
— individuelle und korporative Verantwortlichkeit und
— Offenheit des Zugangs zu Bildung und Wissenschaft
als Ziele der Universitätsentwicklung hervorhebt.
Im Verständnis ihrer in wissenschaftlicher Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung wahrzunehmenden Aufgaben hält die Universität an ihrem Leitbild fest, das den Auftrag der Universität Hamburg
— in freier Forschung und wissenschaftlicher Lehre,
— in der Bildung mündiger Menschen,
— in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
— in der Vermittlung zwischen Wissenschaft und Praxis sowie
— in wissenschaftlichen Dienstleistungen zum Wohl der Menschen und zur Erfüllung öffentlicher und gesellschaftlicher Aufgaben
sieht.
Die Universität Hamburg verweist ferner auf ihre Grundordnung und die darin begründete Verpflichtung, Lehre und Studium im Hinblick auf Entwicklungen in Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur, Veränderungen in der Berufswelt sowie Folgen von Wissenschaft und Technik weiterzuentwickeln. Sie betont dabei die Bedeutung von Freiheit und Kooperation in der Erarbeitung und Aneignung von Wissen als Grundlage der Studienreform.

1.3 Es ist einhellige Auffassung aller an der Meinungsbildung der Universität Beteiligten, dass eine Auflösung des Verbundes aller Fächer in einer »Universität« oder das Herauslösen einzelner Fächer oder Fächergruppen nicht mitgetragen oder hingenommen werden können. Die Universität hält die Bewahrung ihres Profils als Zentrum wissenschaftlicher Kompetenz im Norden und als Kern des Hamburgischen Hochschul- und Forschungssystems für unabdingbar. Die internationale Bedeutung und das wissenschaftliche Renommee der Universität Hamburg, aber auch ihr bildungspolitischer Auftrag als »Tor zur Welt der Wissenschaft« darf nicht durch Aufteilung geschwächt werden. Das die deutsche Universitätstradition auch im internationalen Vergleich auszeichnende Ziel, die Selbständigkeit der Studierenden zu fördern und wissenschaftliche Bildung als Ausbildung der Fähigkeit zu verantwortlichem und rationalem Handeln in der Gesellschaft zu verstehen, darf nicht aufgegeben werden.

1.4 Auch die Vielfalt der Fächer und Studienangebote ist unverzichtbar, wenn die Universität in der Tradition der Freien und Hansestadt Hamburg Weltoffenheit, internationale Zusammenarbeit und Universalität von Wissenschaft verwirklichen soll. Eine großstädtische Metropole, die sich an Barcelona, Mailand, Kopenhagen oder Toronto misst, kann ihre größte Universität nicht nur am lokalen Bedarf ausrichten. Als eine der größten, leistungsfähigsten und forschungsstärksten Universitäten der Bundesrepublik Deutschland erfüllt die Universität Hamburg Aufgaben von nationaler und internationaler Bedeutung und trägt dadurch zum internationalen Rang Hamburgs bei.

1.5 Die Universität bedauert, dass die Kommission die für eine Universität wichtigen Aspekte der Forschung und der Nachwuchsförderung weitgehend ausklammert. Unzureichend gewürdigt sieht die Universität auch ihre Funktion als Ausbildungsstätte für eine große Zahl Studierender, die sich zugleich dem Anspruch stellt, hohe Forschungsleistungen zu erbringen. Damit erfüllt die Universität Hamburg eine über die lokalen Grenzen weit hinausreichende Funktion. Die Kommission wird daher der Universität als Stätte akademischer Bildung und wissenschaftlicher Forschung, die sich an Maßstäben wissenschaftlicher Exzellenz sowie fächerübergreifender und internationaler Kooperation orientiert und zugleich ein hohes Maß an Ausbildungsleistungen erbringt, nicht gerecht. Die Universität muss größten Wert auf die für eine Universität unverzichtbare Verbindung von Forschung und Lehre legen, wenn sie sich im internationalen Wettbewerb durch wissenschaftliche Exzellenz behaupten und profilieren soll. Die Universität strebt an, die Betreuungsintensität im Studium zu erhöhen und verweist auf ihre bereits verwirklichten Maßnahmen. In sich widersprüchlich sind die Empfehlungen der Kommission allerdings, wenn die verbesserte Betreuung zu Lasten der Forschung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfüllt werden sollen, die gerade Voraussetzungen der gleichzeitig geforderten wissenschaftlichen Exzellenz sind.

1.6 Die Universität betrachtet die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen als eine wichtige Querschnittsaufgabe, die sie bereits mit beachtlichem Erfolg wahrnimmt. Die Universität bekennt sich weiterhin zur Erfüllung ihrer noch weiter reichenden Ziele und erwartet auch in Zukunft eine Unterstützung dieser Aufgaben durch die Freie und Hansestadt Hamburg.“

Die „Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen“

Der politische Senat hat versucht, mittels eines Dekrets, der sogenannten „Leitentscheidungen“, die Hochschulen zu zwingen, schnellstmöglich der Änderung des Hochschulgesetzes und vor allem den Empfehlungen der Dohnanyi-Kommission zu entsprechen.

Nach ausführlicher Beratung beschließt der Akademische Senat am 25. September 2003 mit 9:0:4 Stimmen folgende

„Allgemeine Stellungnahme des Akademischen Senats der Universität Hamburg zu den vom Senat der FHH am 17. Juni 2003 beschlossenen »Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen«:

Mit seinen »Leitlinien für die Entwicklung der Hamburger Hochschulen« hat der Senat der FHH »Strukturentscheidungen der staatlichen Hochschulplanung« beschlossen, die er als solche gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 HmbHG als verbindlichen Rahmen für die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschulen ansieht. Für die Voraussetzungen und Konsequenzen dieser Strukturentscheidungen trägt der Senat der FHH die Verantwortung. Das gilt insbesondere für die im Rahmen der verfügbaren Mittel notwendige Absenkung der Zulassungszahlen und die vor allem am Bedarf der Kernstadt orientierte Berechnung des Qualifikationsbedarfs. Die Universität Hamburg hält eine deutlich höhere Zahl von Studierenden und Absolventinnen und Absolventen bei entsprechender Finanzierung für notwendig, wenn Hamburg seine Metropolfunktion wahrnehmen und eine Gefährdung der erhöhten Einwohnergewichtung im Länderfinanzausgleich vermeiden will.

Mit Blick auf den politisch vorgegebenen Rahmen sieht es nunmehr die Universität Hamburg als ihre eigene Aufgabe an, einen Struktur- und Entwicklungsplan für die Universität und deren künftige Fakultäten zu erarbeiten. Dabei wird sich die Universität an dem vom Akademischen Senat beschlossenen »Zukunftsprogramm Exzellenz und Vielfalt«, ihrer Grundordnung und ihrem Leitbild orientieren.

Die Universität betont, dass für sie der Zusammenhang ihrer Fakultäten in einer Universität unverzichtbar ist. Sie lehnt quantitative Quoten für den Übergang von den Baccalaureus/Bachelor- zu den Magister-/Masterstudiengängen ab. Für die Zulassung zu einem konsekutiv angelegten Magister-/Masterstudiengang dürfen ausschließlich erworbene Qualifikationen maßgebend sein. Die Universität bedauert, dass ein integriertes BM-Modell abgelehnt wird.

Die Universität begrüßt, dass sie bei den Vorgaben für die künftigen Fakultäten die Vorstellungen der Universität berücksichtigen. Die Universität erwartet, dass sie bei der endgültigen Bildung und Weiterentwicklung der Fakultäten Gestaltungsspielraum behält. Das muss insbesondere für die innere Struktur der Fakultäten und die akademische Selbstverwaltung gelten.

Die Zielvorgaben für die Entwicklung der Studienanfänger- und Absolventenzahlen sind für die Universität in ihren Grundlagen nicht hinreichend nachvollziehbar. Die Universität hält eine Überprüfung für notwendig. Die Leitlinien sehen dafür mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen sowie deren Fortschreibung ein geregeltes Verfahren vor, das durch eine Wirkungsanalyse ergänzt werden sollte. Dabei geht die Universität von der Erwartung aus, dass diese Vereinbarungen mit dem beiderseitigen Willen zur Verständigung zwischen gleichberechtigten Partnern erarbeitet werden und dass die bis 2005 vereinbarte verlässliche Finanzierungsgrundlage auch in den folgenden Jahren nicht in Frage gestellt wird.

Bei der Bildung von Forschungsschwerpunkten wird sich die Universität in erster Linie an wissenschaftlichen Entwicklungen orientieren. In diesem Rahmen wird sie auch Entwicklungsschwerpunkte der Stadt berücksichtigen und zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beizutragen. Bei der Weiterentwicklung der Personalstruktur und der Gestaltung der Lehrverpflichtung muss sichergestellt werden, dass die Qualifikationsmöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs nicht eingeschränkt werden.

Die Universität Hamburg ist auf der Grundlage ihrer gesetzlich verbürgten Autonomie bereit, sich an einer universitätsadäquaten Umsetzung der Leitlinien konstruktiv mit dem Ziel zu beteiligen, die Studienbedingungen zu verbessern, die Absolventenzahlen zu erhöhen, die Unterausstattung zu beenden und international wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Universität weist darauf hin, dass der strukturellen Konsolidierung eine Phase nachhaltiger Erweiterung des Hochschulsystems der Freien und Hansestadt Hamburg folgen muss, wenn die Stadt ihre Entwicklungsziele verwirklichen will.

Die Universität Hamburg erwartet, dass bei allen Entscheidungen im Rahmen des Verbundes norddeutscher Universitäten bei hochschulübergreifenden Kooperationen die jeweils betroffenen Einheiten beteiligt werden.“

Der Hochschulrat

Ein Kristallisationspunkt des Streits um die weitere Entwicklung der Universität - verwertungsorientiert oder sozial verantwortlich - ist die gesetzlich erzwungene Einführung eines „Hochschulrats“. Hochschulräte sind bundesweit ein Instrument, um Hochschulen durch die Zuweisung von zentralen Entscheidungen (von der Bestellung des Präsidenten, über die Genehmigung von Gebührensatzungen bis hin zur Vergabe der Mittel) an ein Gremium Externer dem Einfluß der privaten Wirtschaft direkt auszusetzen. Scharfe Kritik der Uni-Gremien und die studentischen Proteste konnten bewirken, daß in Hamburg die Hälfte der Ratsmitglieder von der Uni berufen werden und daß der Senat in seiner Auswahl nicht vollständig die gewünschtren Wirtschaftsvertreter durchsetzen konnte. Nichtsdestotrotz muß weiterhin für die Abschaffung dieses externe Bevormundungsgremiums gekämpft und die Wiedereinsetzung des Konzils (über 60 Mitglieder aus allen Statusgruppen) erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund fasste der AS am 27. November 2003 anlässlich der Berufung der Hochschulratsmitglieder einstimmig folgenden Beschluss:

„Der Akademische Senat der Universität Hamburg dankt den von ihm gewählten und den vom Senat der FHH bestellten Mitgliedern des Hochschulrates für ihre Bereitschaft, an der Gestaltung der Universität aktiv mitzuwirken und für ihre bestmögliche Entwicklung einzutreten. Der Akademische Senat erklärt seinen Willen zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Hochschulrat. Dabei lässt sich der Akademische Senat von den Zielen leiten, die sich die Universität in ihrem Leitbild gesetzt hat. Auf der Grundlage des Hochschulgesetzes und der Grundordnung der Universität sieht es der Akademische Senat als Aufgabe aller Hochschulorgane an, die Zusammenarbeit und Beteiligung aller Mitglieder der Universität zu fördern, die Transparenz von Entscheidungsprozessen sicherzustellen, in wissenschaftlicher Freiheit und gesellschaftlicher Verantwortung die Verbindung von Forschung und Lehre zu pflegen und durch Bildung und Ausbildung zur Entwicklung einer humanen, demokratischen, friedlichen und gerechten Gesellschaft beizutragen. Der Akademische Senat bittet die Hochschulleitung, den Mitgliedern des Hochschulrates die Möglichkeit anzubieten, Gespräche mit den Hochschulorganen und Universitätsmitgliedern führen zu können.
Der Präsident wird den Beschluss dem Hochschulrat zukommen lassen, sobald dieser vollständig zusammengesetzt ist.“

Bürgerschaftswahl! Die Universität greift ein.

Mit ihren humanistischen Einsichten und Ansprüchen stand die Universität in Opposition zu den politischen Zielen des handelskammer-gesteuerten Senats aus CDU, FDP und Schill. Zur Beförderung einer wissenschafts- und damit menschenfreundlicheren neuen Landesregierung formulierte der Akademische Senat auf seiner Sitzung am 5. Februar 2004 Prüfsteine zur Wahl:

Der Akademische Senat fasst mit 14:0:1 Stimmen folgenden Beschluss und bittet, diesen bekannt zu machen:

„Prüfsteine der Universität Hamburg zur Bürgerschaftswahl

Die Universität Hamburg nimmt die Neuwahlen zur Bürgerschaft zum Anlass, klare Prioritäten zugunsten der Hochschul- und Wissenschaftspolitik zu fordern. Die Universität muss als institutionelle Einheit wissenschaftlicher Vielfalt erhalten bleiben. Die Freiheit der Hochschulen, die Ziele, Inhalte und Formen von Lehre und Forschung im Bewusstsein ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zu entwickeln, muss konsequent verwirklicht werden. Dazu müssen die Hochschulen frei von wissenschaftsfremden Einflüssen sein.

Selbstverwaltung und Autonomie, Kooperation zwischen den Fächern und Hochschulen, aber auch mit anderen gesellschaftlichen Bereichen sind zu stärken. Die Hochschulen müssen bedarfsgerecht öffentlich finanziert und ausgebaut werden. Der Zugang zum Studium muss von Vermögensverhältnissen und sozialer Herkunft unabhängig werden.

Die Vielfalt von Fächern und Studienangeboten darf nicht zerstört werden. Sie bereichert die Stadt und trägt wesentlich zu deren Entwicklung bei.

Nach jahrelangen Einsparungen müssen die finanzpolitischen Prioritäten wieder so gesetzt werden, dass die Unterfinanzierung der Universität schnellstmöglich beendet wird. Dringend notwendige Neubauten und bauliche Sanierungsmaßnahmen sind durch die Finanzplanung sicherzustellen.

Die eingeleitete Studienreform erfordert eine nachhaltige Verbesserung der Studienbedingungen, die Stärkung der Wissenschaftsregion Hamburg, eine wirksame Verbesserung der Ausstattung und der Arbeitsbedingungen für die Forschung.“

Hochschulpolitische Perspektiven nach der Bürgerschaftswahl

Die Bürgerschaftswahl hat den erhofften Regierungswechsel nicht gebracht - weiter muß vehement für den Erhalt der Demokratischen Massenuniversität gestritten werden; die Zurichtungsversuche im Interesse der privaten Wirtschaft sind abzuweisen. Ausdruck der Diskussion darum, ob zwischen den Ansprüchen der Universität und denen des Senats zu vermitteln sei oder die der Universität kämpferisch durchzusetzen sind, ist der folgende Beschluß. Er geht zurück auf ein Initiative von uns, von den neugewählten Bürgerschaftsfraktionen die Rücknahme der Entdemokratisierungs- und Kommerzialisierungsmaßnahmen der letzten Regierung zu fordern. Präsident Lüthje beantwortete dieses Anliegen zunächst mit einer sehr strittigen eigenen Vorlage, die sich wesentlich auf fiskalische Forderungen konzentrierte. Der Akademische Senat beschloß dann am 27. Mai 2004 einen Kompromiß aus beiden Vorlagen:

Der Akademische Senat beschließt nach ausführlicher Erörterung einstimmig folgende

„Entwicklungsperspektiven für die Universität Hamburg:

I.
Die europäischen Regierungen haben 2001 in Lissabon vereinbart, die Forschungs- und Entwicklungsausgaben bis 2010 auf 3 Prozent des Bruttosozialprodukts anzuheben, um Europa zum wettbewerbsfähigsten und innovationsstärksten Wissenschafts- und Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Das erfordert in den nächsten Jahren eine jährliche Erhöhung der Wissenschaftsausgaben um mindestens 5 Prozent. Angesichts der langjährigen Vernachlässigung der Hochschulen durch die Bildungs-, Wissenschafts- und Finanzpolitik müssen diese Mittel vor allem den Hochschulen zufließen.

Auch die politische Diskussion in Deutschland hat den Stellenwert von Bildung und Wissenschaft wieder in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Das entspricht der zentralen Bedeutung der Hochschulen für die Entwicklung einer international attraktiven und den Zukunftsanforderungen gewachsenen Wissenschaftslandschaft.

Diese Zielsetzungen müssen in gleicher Weise für Hamburg gelten. Die Stadt kann ihr exzellentes wissenschaftliches Potenzial nur durch konsequente Stärkung der Hochschulen weiter entwickeln und nutzen. Sie muss ihre Wissenschaftsausgaben deutlich erhöhen. Nachdem die Universität Hamburg in den zurückliegenden Jahren jede sechste Stelle streichen und jeden sechsten Euro einsparen musste, sind alle Reserven erschöpft. Innovationen, strukturelle Reformen und die überfällige Verbesserung der Studienbedingungen müssen endlich wieder auch durch zusätzliche Mittel unterstützt werden. Andernfalls werden sie unausweichlich durch Beschränkung der Chancen von Studienanfängern erkauft, obwohl Deutschland und Hamburg mehr Hochschulabsolventen brauchen. Der Zugang zum Studium muss von Vermögensverhältnissen, Herkunft und Geschlecht unabhängig sein und allen Qualifizierten auch aufgrund beruflicher Erfahrungen offen stehen. Das erfordert nicht weniger, sondern mehr Studienplätze.

Die im letzten Jahr in Hamburg vereinbarte Haushaltsgarantie bis 2005 war nur ein erster notwendiger Schritt zur Konsolidierung des Hochschulsystems. In den kommenden Jahren sind vor allem der Innovationshaushalt und der Investitionshaushalt der Hochschulen auch durch zusätzliche Mittel zu finanzieren. Unaufschiebbar ist die grundlegende Sanierung der Gebäudesubstanz der Universität. Die jahrzehntelange Verweigerung ausreichender Bauunterhaltungsmittel hat wichtige Gebäude in ihrer Substanz schwer geschädigt. Jedes weitere Abwarten vergrößert die Schäden und verteuert die Sanierung. Nur sofortiges Handeln ist unter diesen Umständen sparsam und wirtschaftlich.

Die vielfach nachgewiesene Rentabilität von Investitionen in Forschung, Lehre und Studium rechtfertigt den Vorrang dieser Ausgaben im Rahmen staatlicher und gesellschaftlicher Prioritäten. Wissenschaftsausgaben schaffen hochqualifizierte Arbeitsplätze und stärken auch die Wirtschaft. Dadurch sichern sie die Sozialsysteme ebenso wie die Zukunftschancen der jungen Generation. Bildungsaufwendungen verbessern das Bildungs- und Ausbildungsniveau der Menschen, erhöhen die Produktivität der Arbeit und fördern soziale Integration sowie menschliches Zusammenleben.

Auch die Entwicklungsperspektiven der Stadt erfordern die Stärkung des Wissenschaftspotenzials in Hamburg. Eine Stadt, die sich als Metropole versteht, braucht mehr und besser qualifizierte Menschen. Mehr Ganztagsschulen brauchen mehr und besser ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Eine Stadt, die sich als Weltstadt versteht, braucht mehr wissenschaftlich ausgebildetes Personal und mehr Sprach- und Kulturkompetenz.

II.
Für die kommenden Jahre schlägt die Universität Hamburg dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg einen Zukunftspakt vor, der den europäischen Vereinbarungen von Bologna und Lissabon gerecht wird, die Empfehlungen der Dohnanyi-Kommission und die Leitlinien des Senats berücksichtigt, und das Zukunftsprogramm »Exzellenz und Vielfalt« der Universität, ihr Leitbild und ihre Grundordnung verwirklicht.

Im einzelnen sollte der Zukunftspakt folgende Vereinbarungen enthalten:
— Die Universität bildet leistungsfähige und eigenverantwortliche Fakultäten, die einander gleichwohl als Universität verbunden sind und für die Entwicklung der Universität als Ganzer gemeinsam verantwortlich bleiben.
— Die Stadt unterstützt den Abbau der strukturellen Unterfinanzierung.
— Die Universität entwickelt Baccalaureus-/Bachelor- und Magister-/Masterabschlüsse sowie neue Studiengänge entsprechend den europäischen Vereinbarungen, leitet deren Akkreditierung ein und sichert die Qualität des Studiums durch Evaluationen.
— Die Universität gestaltet das Aufnahmeverfahren für Studienbewerberinnen und -bewerber und wahrt dabei ein Höchstmaß an Chancengleichheit und Transparenz. Leitende Gesichtspunkte dabei sind Kriterien wie Motivation, Leistungen, Qualifikation, Erfahrungen sowie die persönlichen und sozialen Bedingungen der Bewerberinnen und Bewerber.
— Die Entwicklung des Studienangebots der Universität Hamburg berücksichtigt den Qualifikationsbedarf und die Studiennachfrage der gesamten Metropolregion. Die Universität trägt der überregionalen und internationalen Studiennachfrage Rechnung und baut ihr besonderes Engagement für die Internationalisierung der Hochschulen weiter aus.
— Die Universität Hamburg legt Wert auf ihre Fächervielfalt und nutzt sie zu einer kooperativen Vernetzung der Studienangebote und zur Weiterentwicklung transdisziplinärer Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Mit diesem Ziel intensiviert sie auch die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Institutionen.
— Die Universität strebt eine verbesserte Relation von Lehrenden zu Studierenden (CNW) an um die Studienbedingungen durch intensive Orientierungs- und Betreuungsangebote verbessern zu können . Durch Einbeziehung von Lehrkräften und Erfahrungsfeldern der Arbeitswelt wird der Praxisbezug des Studiums gewährleistet.
— Die Universität entwickelt ein orientierendes Studienjahr in breiten Fächergruppen (Universitätskolleg), das Studienanfängerinnen und Studienanfänger dazu befähigt, sich für einen ihren Interessen entsprechenden Studiengang zu entscheiden.
— Stadt und Universität verstärken die Förderung von Forschungsinitiativen. Die Universität integriert ihre Forschungsprojekte in nationale und internationale Zusammenhänge und Programme. Sie fördert die Entwicklung von Exzellenzbereichen und Forschungsschwerpunkten.
— Die Universität beantragt neue international und interdisziplinär vernetzte Sonderforschungsbereiche, Forschergruppen und Graduiertenkollegs und entwickelt ihre International Max-Planck-Research Schools konsequent weiter. Die Stadt unterstützt diese Anstrengungen.
— Angebote zur wissenschaftlichen Weiterbildung baut die Universität konsequent aus. Sie fördert die berufliche Weiterbildung und den Zugang zum Studium auf der Grundlage beruflicher Erfahrungen. Entsprechende Ansätze der HWP bezieht die Universität in ihre Konzeptentwicklung ein.
— Die Universität hält an der Wissenschaftlichkeit der Lehrerbildung fest. Sie stärkt bei der Reform der Lehrerbildung die Verbindung von Wissenschaft und Praxis. Ein Zentrum für Lehrerbildung soll die Anforderungen und Angebote innerhalb der ersten Phase der Ausbildung sowie zwischen den Phasen koordinieren.
— Die Kooperationen mit außeruniversitären Einrichtungen und kulturellen Institutionen wird die Universität Hamburg konsequent erweitern und vertiefen. Sie regelt gemeinsame Berufungen und die Zusammenarbeit durch Vereinbarungen.
— Die Universität Hamburg orientiert sich in allen ihren Aufgabenfeldern an Qualität und Exzellenz und gestaltet die europäischen Vereinbarungen zur Entwicklung des europäischen Hochschulraums aktiv mit.

Diese Ziele und die erforderlichen Ressourcen wird die Universität mit der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit durch Ziel- und Leistungsvereinbarungen konkretisieren, die als strategische Übereinkunft zwischen Universität und Staat auf der Grundlage einer Kultur der Gegenseitigkeit verstanden werden. Die zuständigen Selbstverwaltungsgremien wirken an der Beratung und dem Abschluss der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit.

III.
Durch ihre Grundordnung gewährleistet die Universität die Beteiligung aller Gruppen an der akademischen Selbstverwaltung. Als Forum universitärer Meinungs- und Willensbildung soll ein Konvent Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltungsorgane und -gremien versammeln, um übergreifende Angelegenheiten der Universität zu beraten. Die Vertretung der politischen, sozialen und kulturellen Interessen der Studierenden ist Aufgabe der studentischen Selbstverwaltung. Sie wird durch deren Organe im Rahmen der Universität sowie gegenüber Politik und Gesellschaft wahrgenommen.

Die Hochschulgesetzgebung muss der Universität und der Studierendenschaft die erforderliche Autonomie verbürgen, die Beteiligung aller Gruppen an der Selbstverwaltung sichern und die Rechtsstellung der Universität stärken.

Der Präsident sagt zu, den Akademischen Senat in diesem Zusammenhang an der Konkretisierung einzelner, bisher noch nicht näher beratener Punkte maßgeblich zu beteiligen.“

IV. Für demokratische Fakultäten!

Ein Mittel zur Durchsetzung von Kommerzialisierung und Konkurrenz in der Uni ist die Bildung von sechs Fakultäten aus den nahezu zwanzig Fachbereichen. In unübersichtlichen Rieseneinheiten mit verstümmelter akademischer Selbstverwaltung sollen Forschung und Lehre strikt hierarchisch organisiert und durch die Konkurrenz um zu knappe Mittel auf die gängigen, weil "nachgefragten" Fächer, Theorien und Methoden zusammengestutzt werden. Einige Dekane teilen diese Orientierung und setzen sich in dem Prozeß der eigentlich vom Rechtssenat erzwungenen Fakultätenbildung über die demokratische und wissenschaftliche Kultur der Universität hinweg. Dagegen besteht der Akademische Senat und sein Grundordnungsausschuß (dieser regelt die innere Verfassung der Uni) auf Kollegialität, Wissenschaftlichkeit, Transparenz und Chancengleichheit - sowohl für die künftigen Fakultäten als auch für deren Gründungsprozess:

Der Akademische Senat fasst am 27. November 2003 mit 8:0:6 Stimmen folgenden Beschluss:

„1. Die Universität Hamburg hat bei der Erstellung ihrer Grundordnung, in ihren Stellungnahmen zum »Hochschulmodernisierungsgesetz« und zum Bericht der sog. Dohnanyi-Kommission sowie in ihrem »Zukunftsprogramm für Exzellenz und Vielfalt« Maßstäbe und Kriterien für ihre eigen Entwicklung festgelegt. Diese sind Grundlage für die geplante Einrichtung von Fakultäten in der Universität Hamburg.

2. Für die Diskussion, Organisation und Beschlussfassung zur Einrichtung von Fakultäten ist ein Höchstmaß an Demokratie und Transparenz zu gewährleisten. Dies bedeutet die Beteiligung der Hochschulmitglieder über die entsprechenden Selbstverwaltungsgremien der Universität. Die Gründung von Fakultäten erfordert die Beteiligung und begründete Zustimmung der betroffenen Fachbereiche über ihre Fachbereichsräte sowie des Akademischen Senates.

3. Die zu gründenden Fakultäten müssen in ihrer wissenschaftlichen Ausrichtung die Ermöglichung der in dem Leitbild und der Grundordnung formulierten Aufgaben und Ziele der Universität gewährleisten. Interdisziplinarität durch den Erhalt des Gesamtzusammenhangs der Universität sowie der Vielfalt der Fächer und die Entwicklung von Kooperation zwischen und in den Fächern, Durchlässigkeit, Sozialverträglichkeit, Transparenz und gesellschaftliche Verantwortung als Ziele der Studienreform sowie die demokratische Beteiligung und Zusammenarbeit aller Hochschulmitglieder sind auch in neuen Organisationsstrukturen der Universität unhintergehbare Voraussetzung.
Die Einheit von Lehre, Studium, Forschung, Selbstverwaltung und der Interessenvertretung ihrer Mitglieder ist Grundlage für eine eigenständige, wissenschaftlich begründete und von den Hochschulmitgliedern bestimmte und getragene Hochschulreform zur weiteren Erhöhung der Qualität der wissenschaftlichen Aufgabenwahrnehmung.“

Am 5. Februar 2004 fasst der Akademische Senat mit 12 : 0 : 3 Stimmen folgenden Beschluss:

„Der Akademische Senat regt an, auch in der Gründungsphase - gemäß § 3 (3) der SV
XVIII/609/436 bzw. § 3 (4) der SV XVIII/609/435 - eine Beteiligung von Vertreterinnen
und Vertretern aller Statusgruppen vorzusehen.“

Übergang zu den Fakultäten

Der Grundordnungsausschuß des Akademischen Senats hat die heikle Aufgabe, die Grundordnung der Universität an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen, auch wenn diese dem aufklärerisch-demokratischen Geist der Grundordnung widersprechen. In diesem Zusammenhang hat er entschieden, daß die Fakultäten gruppendemokratische Fakultätsräte erhalten sollen (darunter sollen kleinere Einheiten Leitungsorgane mit Beteiligung aller Statusgruppen wählen können). Damit nicht in der Übergangsphase auf intransparentem Wege Präjudizien über die spätere Fakultät und die Bedeutung der einzelnen Fächer in ihr getroffen werden können, hat der Grundordnungsausschuß folgendes Verfahren allgemeinverbindlich am 23. Juni 2004 beschlossen.

Der Grundordnungsausschuss schlägt folgenden weiteren Absatz von § 9 GO vor:

„Für die Zeit bis zur Konstituierung der Fakultätsräte wählt der Akademische Senat für jede Fakultät (außer der zukünftigen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fakultät) Fakultätsausschüsse, die die Rechte des Fakultätsrates nach dieser Grundordnung wahrnehmen. Die Fakultätsausschüsse bestehen aus 7 P - 2 AP - 2 S - 2 TVP Mitgliedern, die von den Fachbereichsräten der die Fakultäten bildenden Fachbereiche vorgeschlagen werden.
Die Fakultätsausschüsse berücksichtigen die entsprechenden Fachbereichsbeschlüsse zur Fakultätsgründung.
Eine enge Koordinierung der Fakultätsausschüsse mit dem Akademischen Senat ist erforderlich.“

Die Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP)

Die Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) ist dem Rechtssenat ein Dorn im Auge: Sie hat einen sozial offenen Hochschulzugang auch für Nichtabiturienten, sie ist bekannt für ihre gewerkschaftliche Orientierung in der Volkswirtschaft, in Jura und Soziologie und sie hat eine demokratische Tradition. Daher soll sie mit dem konservativ-neoliberalen Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Uni zwangsvereinigt werden. Die ebenfalls störenden Sozialwissenschaften der Uni sollen diesem Koloß als Nebenfächer für „soziale Kompetenz“ der zukünftigen Möchtegern-Manager einverleibt werden. Die „Moderation“ des Zusammenlegungsprozesses hat das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) der Bertelsmannstiftung übernommen - Kapital total. Die SPD hat sich eindeutig für den Erhalt der HWP ausgesprochen. Anläßlich der Bürgerschaftswahlen Ende Februar hat der Akademische Senat am 18. Dezember 2003 daher die sofortige Einstellung der Beratungen zur Zusammenlegung mit 9:5:1 Stimmen beschlossen.

„Die Universität setzt ihre Beteiligung an dem Moderationsverfahren zur Gründung einer Fakultät "Wirtschaft- und Sozialwissenschaften" bis zur Neuwahl des politischen Senates aus, mit dem Ziel, die HWP als eigenständige Hochschule zu erhalten.“

Mittlerweile ist der Prozeß wiederaufgenommen und abgeschlossen. Ein Ergebnisbericht der Kommission macht erfreulich deutlich, daß keine der beteiligten Parteien zusammengeführt werden möchte, auch wenn Bedingungen für ein etwaiges Einlenken formuliert sind. Der Senator ist nun am Zug.

Sozial- und Wirtschaftsgeschichte erhalten!

Ein Musterbeispiel, wie unter Spar- und Konkurrenzbedingungen gerade die Fächer mit gesellschaftskritischer Tradition über die Klinge springen sollen, ist die geplante Abwicklung der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Sie hat nur noch eine Professur (die zweite hat sich die Politikwissenschaft für ein sog. „Exzellenzcenter“ einverleibt), soll in einen anderen Fachbereich verlegt werden und der Studiengang soll langsam auslaufen. Dagegen hat sich in der Akademischen Selbstverwaltung wie unter den Studierenden Protest formiert:

Der Akademische Senat lehnt folgenden Antrag des Präsidiums mit 4:5:5 Stimmen ab:

„Der Akademische Senat nimmt die Verlagerung des Instituts für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte aus dem Fachbereich Sozialwissenschaften in den Fachbereich Philosophie und Geschichtswissenschaft als Arbeitsbereich des Historischen Seminars zustimmend zur Kenntnis.“

Der Akademische Senat fasst sodann mit 7:4:3 Stimmen folgenden Beschluss:

„Der Akademische Senat unterstützt die Forderung nach einer zweiten festen Professur für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte mit den Schwerpunkten Technik- und Umweltgeschichte zur Aufrechterhaltung eines ausreichenden Lehrangebots im Rahmen des Magisterstudienganges Sozial- und Wirtschaftsgeschichte.“

Der Akademische Senat fasst weiterhin mit 8:4:3 Stimmen folgenden Beschluss:

„Der Akademische Senat weist darauf hin, daß bei zukünftigen Entscheidungen, die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte betreffend, Lehrende, Studierende sowie Technisches- und Verwaltungspersonal mittels des Instituts- und Fachbereichsrates einbezogen werden müssen.“

Auch daß hinterrücks in der Kapazitätsberechnung die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte für tot erklärt wird, entgeht dem AS nicht!

Auf studentischen Antrag fasst der Akademische Senat am 6. Mai 2004 folgenden Beschluss:

„Der Akademische Senat stellt fest, dass die in der SV XVIII/612/508 aufgeführte Anmerkung zur Lehreinheit Sozial- und Wirtschaftsgeschichte den Beschlüssen des Akademischen Senats (611. Sitzung des AS vom 04.03.2004, TOP 13) widerspricht. Der Akademische Senat nimmt daher die SV XVIII/612/508 missbilligend zur Kenntnis.“

V. Für ein gebührenfreies Studium!

Seit durch Wirtschafts-Lobbyisten und vorwiegend konservative Landesregierungen Ende der 1990er Jahre der bundesrepublikanische Konsens über die Gebührenfreiheit des Studierens attackiert wird, bekräftigt die Universität in ihren zentralen Gremien (AS und Konzil) ihre Ablehnung des kostenpflichtigen Studiums. Kritisiert wird die Stigmatisierung längere Zeit Studierender, die von den zentralen Problemen der Hochschulreform (Unterfinanzierung, Verwertungsdruck) ablenkt. Ebenso gilt die Kritik dem ordnungspolitischen Zwang zur inhaltlichen Verengung des Studienverhaltens sowie der soziale Auslese.
Die Uni bekräftigt damit die Einsichten und Grundsätze, die sie als demokratische Massenuniversität leiten: soziale Offenheit, demokratische Selbstorganisation, stete Studienreform zur kritischen Praxisorientierung, gezielte Förderung von interdisziplinärer und didaktischer Forschung und Lehre, wissenschaftliche Weiterbildung, Fächervielfalt und allgemein zugängliche Lehre.
Vor der Bürgerschaftswahl hat der Akademische Senat auf Initiative der Vertreter von jusos und Liste LINKS sowie unter großer Beteiligung der Hochschulöffentlichkeit beschlossen, die gesetzlich vorgeschriebene Befassung einer "Satzung zur Erhebung von Studiengebühren" - juristisch die Voraussetzung für die Satzungsgenehmigung und damit die Gebührenerhebung - bis nach der Wahl auszusetzen und sich dafür zu engagieren, dass die Gebührenpflicht wieder abgeschafft wird.

Nach ausführlicher Diskussion fasst der Akademische Senat am 18. Dezember 2003 mit 12 : 0 : 1 Stimmen den Beschluss, den Tagesordnungspunkt 14 "Entwurf einer Studiengebührensatzung der Universität Hamburg" nicht zu behandeln.

Der Akademische Senat bittet außerdem zu überprüfen, welche Auswirkungen eine Verschiebung der Behandlung des Tagesordnungspunktes bis nach der erfolgten Neuwahl der Hamburgischen Bürgerschaft für die Studierenden hätte. Des weiteren bittet der Akademische Senat um rechtliche Auskunft zu der Frage, inwieweit auch ohne seine Beschlussfassung von anderen Stellen Ersatzvornahmen hierzu möglich wären.

Der Akademische Senat fasst mit 7 : 3 : 4 den Beschluss:

„Der Akademische Senat der Universität Hamburg wird sich bei der Reform und Weiterentwicklung der Universität weiterhin konsequent an seinem Programm Exzellenz und Vielfalt, dem Leitbild, der Grundordnung sowie seiner Forderung nach einem gebührenfreien Studium der Universität orientieren.“

Der Akademische Senat nimmt ebenfalls auf der Sitzung vom 18. Dezember 2003 Einzelabstimmungen zu dem zweiten Antrag aus der studentischen Vorlage vor:

„2. Für ein gebührenfreies Studium!
Das Wirken für ein gebührenfreies Studium als Voraussetzung für die Bildung mündiger Menschen, zur Verwirklichung des Rechts auf wissenschaftliche Bildung und für den chancengleichen Zugang zu Bildung und Wissenschaft ist der Universität Aufgabe und Verpflichtung.“
(mit 11 : 0 : 3 Stimmen angenommen)

„Deshalb wird die Universität die anstehende Bürgerschaftswahl dafür nutzen, auf Grundlage ihrer Beschlüsse eine gesetzliche Regelung für ein gebührenfreies Studium für alle Studierenden durch den neuen Senat zu fordern und durchzusetzen.“
(mit 6 : 4 : 5 Stimmen angenommen)

„Der Akademische Senat behält sich vor, zu einem Zeitpunkt nach Neubildung des politischen Senates zu einer gegebenenfalls notwendigen Gebührensatzung Stellung zu nehmen.“
(mit 8 : 5 : 2 Stimmen angenommen)

Diese Grundorientierung wird vom Akademischen Senat - wiederum bei engagierter Anwesenheit zahlreicher protestierender Studierender - auf der folgenden Sitzung am 5. Februar 2004 bestätigt:

„Der Akademische Senat hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass er prinzipiell für ein gebührenfreies Studium eintritt und bekräftigt diese Auffassung, die ungeachtet der geänderten Gesetzeslage besteht.
Der Akademische Senat nimmt das Schreiben der Behörde für Wissenschaft und Forschung zum ‚Erlass einer Studiengebührensatzung durch die Universität Hamburg‘ (SV XVIII/610/459) zur Kenntnis.
Der Akademische Senat verweist auf seinen Beschluss zu diesem Thema vom 18. Dezember 2003 und weist nachdrücklich darauf hin, dass er weiterhin Beratungsbedarf hat und sich das Recht auf eine Stellungnahme zu einer Gebührensatzung vorbehält.“

Nach der Wahl mußte dem gesetzlichen Diktat zwar vorerst stattgegeben werden, dennoch gibt es eine inneruniversitäre Selbstverständigung, „die Not so sozial, transparent und gerecht wie möglich zu gestalten“. Auf der ersten Sitzung nach der Bürgerschaftswahl befaßt sich der Akademische Senat kritisch mit einer „Satzung zur Befreiung von Studiengebühren“:

Der Akademische Senat fasst mit 14:1:0 Stimmen folgenden Beschluss:

„Der Akademische Senat lehnt die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung (SV XVIII/611/495) ab. (Begründung: *)
Der Akademische Senat fordert das Präsidium auf, eine Satzung zu erlassen, die wenigstens die folgenden zusätzlichen Regelungen enthält:
— Die Gebühren werden erstmals im Sommersemester 2005 erhoben, um den Vertrauensschutz der Studierenden zu gewährleisten.
— Studierende können nachträglich Teilzeitsemester anerkennen lassen, wenn sie in dem betreffenden Semester nachweislich weniger als 20 SWS studiert oder mehr als 10 Stunden die Woche gearbeitet haben. Für je zwei Teilzeitsemester erhöht sich das Guthaben um ein Semester (§6 Abs. 8 Pkt. 1 HmbHG).
— Von Mängeln in der Studienorganisation nach § 6 Abs. 10 Pkt. 4 HmbHG ist auszugehen, wenn in einem Studiengang mehr als 50% der Studierenden ihren Abschluss nicht in Regelzeit schaffen. In diesem Fall wird zur Berechnung des Studienguthabens nicht die Regelstudienzeit plus vier Semester, sondern die durchschnittliche Studienzeit plus vier Semester herangezogen.
— Die Reduktion des Guthabens nach §2 Abs. 3 vorläufige Satzung um Hochschulsemester an anderen Hochschulen entfällt, da dort erbrachte Studienleistungen in vielen Fällen nicht anerkannt werden.
— Über Widersprüche entscheidet ein Ausschuss des Akademischen Senats.
— Die Änderungsvorschläge des Ausschusses für Lehre und Studium werden berücksichtigt. Der Akademische Senat bittet den Hochschulrat, eine Satzung die diese Änderungen nicht enthält, nicht zu genehmigen.

Die vom Präsidium der Universität erlassene und vom Zentrum für Studierende verschickte ‚Vorläufige Satzung der Universität zur Befreiung von Studiengebühren vom 19. Februar 2004‘ wird umgehend zurückgenommen. Alle Studierenden und die Öffentlichkeit werden umgehend und umfassend über die Rücknahme der ‚Vorläufigen Gebührensatzung‘ aufgeklärt. Für das weitere Verfahren wird den Beschlüssen der Universität Rechnung getragen.“

*) Nach einer statusgruppenübergreifenden Verständigung wird folgende Begründung zu Protokoll gegeben:
„Die sofortige Erhebung von Gebühren mit einer Übergangsfrist von weniger als vier Wochen verletzt den Vertrauensschutz der Studierenden. Außerdem wird die vorliegenden Fassung dem in der Präambel formulierten Grundsatz, dass die Möglichkeit zu studieren nicht durch soziale, persönliche, wirtschaftliche oder sonstige wichtige Gründe verhindert werden soll, in keiner Weise gerecht. Insbesondere wurden zahlreiche in diese Richtung weisende Änderungsvorschläge des Ausschusses für Lehre und Studium nicht berücksichtigt. Bemerkenswert ist, dass diese dafür in die Gebührensatzung der HWP aufgenommen wurden!“

Entgegen der verbreiteten Stigmatisierung von längere Zeit Studierenden als Verantwortlichen für die schlechte finanzielle Lage der Hochschulen macht der Akademische Senat auf die tatsächlichen Ursachen für schlechte Studien- und Arbeitsbedingungen and er Universität aufmerksam:

Der Akademische Senat fasst außerdem mit 13:0:2 Stimmen folgenden Beschluss:

„Darüber hinaus wendet sich die Universität verstärkt der dramatischen Unterfinanzierung der Wissenschaften und der miserablen sozialen Lage der Studierenden (dies in besonderer Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk) zu, um auf diese Problemlagen öffentlich wie dem Senat gegenüber hinzuweisen. In diesem Zusammenhang sollte auf die problemlösende Potentialität der Wissenschaften mit Nachdruck aufmerksam gemacht werden.“

Auf seiner Sitzung am 24. Juni 2004 befaßt sich der Akademische Senat mit den Schwierigkeiten bei der Erhebung der Studiengebühren. Er ist bemüht, der zuständigen Verwaltung Voraussetzungen für ein möglichst soziales und transparentes Verfahren zu schaffen. Als Grundlage dienen Beschlüsse seines Ausschusses für Lehre und Studium, der sich detailliert mit Bedingungen befaßt hat, die gewährleisten können, daß niemand aus sozialen Gründen sein Studium abbrechen muß.

Der Akademische Senat fasst nach Erörterung einstimmig folgenden Beschluss:

„1. Der Akademische Senat setzt einen Ausschuss zur Beratung des in Widerspruchsverfahren bei der Erhebung von Studiengebühren zuständigen Juristen der Universität Hamburg in generellen und schwierigen Einzelfällen ein.

2. Der Akademische Senat beschließt die Evaluierung des Verfahrens.

3. Der Ausschuss zur ‚Beratung in Widerspruchsverfahren bei der Erhebung von Studiengebühren‘ setzt sich aus
— einer Studentin bzw. einem Studenten
— einer Vertreterin bzw. einem Vertreter aus dem Lehrkörper
zusammen.
Den Vorsitz dieses Ausschusses übernimmt der für Lehre und Studium zuständige Vizepräsident Prof. Dr. Fischer.“

Der Akademische Senat fasst weiter mit 10:0:2 Stimmen folgende Beschlüsse:

„Für eine transparente, soziale und gerechte Auslegungspraxis der »Satzung der Universität Hamburg zur Befreiung von Studiengebühren«:

Ihren vielfältigen Beschlüssen für ein gebührenfreies Studium verpflichtet, wird die Universität die gesetzlich vorgeschriebene Erhebung von Studiengebühren so transparent, sozial und demokratisch wie möglich gestalten.
Bei der Auslegung der Regelungen der »Satzung der Universität Hamburg zur Befreiung von Studiengebühren« folgt sie dabei dem in der Präambel festgelegten Grundsatz, ihr Möglichstes dafür zu tun, dass kein Studierender und keine Studierende aus sozialen, finanziellen, gesundheitlichen, studienbedingten, persönlichen oder sonstigen wichtigen Gründen genötigt ist, das Studium zu beenden.
Das Merkblatt »Hinweise für Studierende zu den Studiengebühren der Universität Hamburg« wird diesem Beschluss entsprechend überarbeitet.

Für einen umfassenden Datenschutz im Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren:

Die Universität Hamburg ist verpflichtet, in dem Verfahren zur Erhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Studiengebühren einen umfassen Datenschutz zu gewährleisten.
Die Universität wird daher eine Datenschutzerklärung verfassen, veröffentlichen und allen betroffenen Studierenden zukommen lassen, die beinhaltet, dass alle Daten weder inneruniversitär noch an außeruniversitäre Stellen weitergegeben werden. Dazu gehört u.a., dass die von Studierenden vorgetragenen und eingereichten Gründe, Darlegungen und Belege streng vertraulich behandelt werden und sie einzig von denjenigen einzusehen sind, die mit dem unmittelbaren Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren befasst sind.
Falls die Universität gesetzlich verpflichtet ist, anderen staatlichen Stellen/Behörden Daten zukommen zu lassen, werden die betroffenen Studierenden rechtzeitig über das Verlangen der Weitergabe der Daten informiert.

Informationspflicht der Universität für ein transparentes Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren:

Die Universität Hamburg informiert Studierende, Studienbewerber und Studieninteressierte umfassend über die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Studiengebühren, ihre jeweiligen »Studienguthaben«, die Beschlüsse der Universität zur Einführung von Studiengebühren, Befreiungsgründe und -verfahren, Beratungsmöglichkeiten sowie über juristische Möglichkeiten gegen die Studiengebührenpflicht vorzugehen.
Dies geschieht durch Anschreiben, Informationsmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Beratungsangebote. Die alleinige Information über die Homepage der Universität erfüllt nicht die Informationspflicht.
Demokratische Entwicklung und Bewertung des Verfahrens zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren durch die zuständigen Gremien der akademischen Selbstverwaltung:
Das Zentrum für Studierende informiert den Ausschuss für Lehre und Studium, den Akademischen Senat und den Hochschulrat regelmäßig über Vorgehen, Erfahrungen, Erkenntnisse, Probleme und Schwierigkeiten im laufenden Verfahren zur Erhebung bzw. Befreiung von Studiengebühren.
Der Ausschuss für Lehre und Studium, der Akademische Senat und der Hochschulrat werten diese Berichte aus und entwickeln auf ihrer Grundlage das universitäre Verfahren mit dem Ziel der transparenten, sozialen und demokratischen Gestaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Gebührenerhebungspflicht weiter.

Ziel ist die Erhebung von Erkenntnissen für die politische Bewertung der Sinnhaftigkeit der Erhebung von Studiengebühren, ihre Auswirkungen auf Studierende, Studieninhalte, Studienbewerbungen und -zulassungen, Exmatrikulationen und die gesellschaftliche Aufgabe der Universität sowie die Ausstattung von Universitäten, ihrer Unterfinanzierung und der Entwicklung von Studienfinanzierung insgesamt.“