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Im Prozeß:
Zwischenstand der Hochschulgesetz-Novelle

„»Der konsequente Bruch mit dem Gesetz des CDU-FDP-Schill-Senates von 2003 bleibt leider aus«, sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Hamburg. Die SPD-Fraktion habe keine Änderungen mehr hinsichtlich der Gremienstrukturen der Hochschulen vorgenommen. Dabei besteht insbesondere hinsichtlich der Mitwirkungsmöglichkeiten der demokratisch legitimierten Selbstverwaltungsorgane wie Hochschulsenate und Fakultätsräte weiterhin Verbesserungsbedarf. Der DGB Hamburg plädiert ausdrücklich dafür, die Letztentscheidungsrechte etwa über Wirtschaftspläne, Personal- und Stellenpläne an die Hochschulsenate zu übertragen und parallel die Selbstverwaltungsorgane in den Fakultäten und Instituten zu stärken. So könne eine umfassende Demokratisierung der Hochschulen vollzogen werden.“

Pressemitteilung des DGB Hamburg: „Halbherziges Hochschulgesetz“, 19. Juni 2014.

Am 2. Juli soll das veränderte Hochschulgesetz in zweiter Lesung in der Bürgerschaft beschlossen werden.
Die Gesellschaft braucht Bildung und Wissenschaft, die eine humanistische Beantwortung gegenwärtiger und künftiger Entwicklungsherausforderungen befördern. Dafür müssen Demokratie, soziale Offenheit, Kollegialität und Solidarität an den Hochschulen realisiert werden. Ökonomische Verdinglichungen von Mensch und Wissenschaft sind deshalb zu überwinden. Die neoliberale Politik ist zu verlassen. Die Hochschulen haben die Fenster zu einer verbesserungswürdigen gesellschaftlichen Wirklichkeit aufgestoßen: Im Kontext der Novellierung des Hochschulgesetzes haben sie sich im Gleichklang mit dem DGB deshalb nun ein Jahr lang für ihre grundlegende Demokratisierung als Bruch mit der „Unternehmerischen Hochschule“ stark gemacht.

Die Forderungen konzentrierten sich auf die Rekonstruktion und Erweiterung demokratischer Partizipation (Abschaffung des wirtschaftsnahen Hochschulrats, Aufwertung der gewählten Gremien, echte demokratische Wahlen der Leitungsorgane bis hin zur Einführung einer Viertelparität), auf die schrittweise Ablösung vom engen zweistufigen „Bologna-Studium“ und auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Mittelbaus. Aus der gemeinsamen Befürwortung der Allgemeinwohlorientierung von Bildung und Wissenschaft resultiert auch die Forderung nach einer „Zivilklausel“, die die Wissenschaften verbindlich an friedlichen Zielsetzungen orientieren soll.
Angesichts dessen ist die Weigerung der Landesregierung, diese klare Positionierung aufzugreifen, nicht angemessen. Lediglich kleine Korrekturen sind bisher realisiert: Relativierungen der Macht von Hochschulräten und Präsidien, leichte Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für das wissenschaftliche Personal, die Abschaffung der Prüfungsfristen und eine Beschränkung der Möglichkeit zur Zwangsexmatrikulation durch eine positiv wirksame Einzelfallprüfung.
Massive studentische Kritik forcierte auch die Zusage, zumindest für die Lehrämter künftig einen sicheren Zugang aller Bachelorabsolventen zum Master zu gewährleisten.

Insgesamt ist das noch nicht die nötige reformpolitische Erneuerung, sondern ein erneuter fehlschlagender Versuch, allgemeine menschliche Erfordernisse mit Profitmaximierung und Kürzungspolitik („Schuldenbremse“) zu versöhnen. Das Gesetz ist daher weiter zu verändern. Das ist allerdings durch den intensiven Konflikt allen politisch Beteiligten bewußt.
Die Forderungen der Gewerkschaften und Hochschulen bringen gesellschaftlich Not-Wendiges zum Ausdruck. Eine neue Qualität hat diese Auseinandersetzung, weil die außerparlamentarische kooperative Kritik und Perspektivbildung stets weiterentwickelt wird. Da die Hochschulen die eigenen Erwartungen fortgesetzt in einer gesellschaftskritischen demokratischen Kultivierung wissenschaftlicher Bildung, Forschung und Zusammenarbeit verwirklichen, wird auch „die Politik“ dieser Tendenz zunehmend entsprechen. So geht es weiter.